John,JohnB hat geschrieben: Freitag 19. Juni 2020, 16:27Richtig.Spark hat geschrieben: Freitag 19. Juni 2020, 15:00 Ansprüche jeglicher Art bestehen ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner...und das ist nicht Carthago sondern der WoMo-Vertragspartner / Händler mit welchem der Kaufvertrag geschlossen wurde.
VG
Dirk
Aber der Versuch von C., sich rauszureden, ist zu doof.
Ich bin der Ansicht: Wenn mich jemand verarxxxen will, dann bitte so, dass ich es nicht merke.![]()
da bin ich deiner Meinung.
Richtig ( kundenfreundlich) wäre die Auskunft gewesen : "geben sie uns bitte die Daten ihres Fahrzeuges und ihres Händlers und wir werden gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung für Sie finden. Unser Händler wird sie kontaktieren."
VG
Dirk