Re: Jährliche Dichtigkeits- und Aufbauprüfung
Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2021, 10:07
Exbulli hat geschrieben: Montag 18. Januar 2021, 23:31Jens hat geschrieben: Montag 18. Januar 2021, 20:20Hallo Ecki,Exbulli hat geschrieben: Montag 18. Januar 2021, 20:02
Da sind meinerseits jetzt aber auch noch Fragen offen, die Du jetzt vielleicht auch an Malibu gestellt hast !
Ich würde mich freuen wenn Du uns "auf dem Laufenden" hältst !
Gruss Ecki
ich will Euch gerne auf dem Laufenden halten. Hier zunächst die Fakten:
1. Das Fiat Basis-Fahrzeug Ducato hat nichts mit der Gewährleistung und der Dichtigkeitsgarantie von Carthago Malibu zu tun. Fiat gibt auf Neufahrzeuge eigenständige Garantien, nämlich
a. auf das Basis-Fahrzeug 24 Monate - Gewährleistung
b. auf den Lack 36 Monate und
c. auf Durchrostung 8 Jahre, und zwar ohne Kilometerbegrenzung.
Eine Malibu-Werkstatt führt auch keine Fiat-Inspektionen durch.
2. Es geht einzig und allein um die neue Dichtigkeitsgarantie von Malibu für den Van von 6 Jahren, allerdings erst ab Modelljahr 2021! Nun wurde im Forum ja zu recht gesagt, dass es ein Kastenwagen ist. Letztlich bleibe es „eine Blechdose (sorry)“. Anders die teil- und vollintegrierten Womos mit GFK-Dach?
Aber was ist mit den Dachaufbauten, den Fenstern, der montierten Markise uvm? Gilt auch ein Wasserschaden durch undichte Wasserleitungen, der letztlich zu einer Undichtigkeit führt usw.?
Ob man die Dichtigkeitsprüfung nun gut findet oder nicht – Fakt ist, dass eine bestehende Dichtigkeitsgarantie den Wiederverkaufswert erhöht, wobei wir uns mit unseren Vans insoweit sicher keine Gedanken machen müssen (super Wiederverkaufswerte!). Auch geht der Garantieanspruch auf einen neuen Besitzer über, wenn der Van während der 6jährigen Garantielaufzeit verkauft werden sollte. Und außerdem hilft eine regelmäßige Inspektion, Feuchteschäden frühzeitig zu erkennen und Folgeschäden zu vermeiden.
Allerdings lt. Garantiebedingungen: „Entsteht bei der Beseitigung der Undichtigkeit durch Einbauten oder sonstige Veränderungen des Fahrzeuges gegenüber dem Originalzustand ein Mehraufwand, trägt diesen der Käufer“.
Augenscheinlich sah Malibu bis zum Modelljahr 2020 keine Notwendigkeit, eine Dichtigkeitsgarantie auszusprechen. Wenngleich sich an der Bauart nichts verändert hat. Im Gegenteil, die Fenster sind durch die Fensterrahmen noch besser geschützt.
Also fragt man sich doch, was soll das?
Ist das eine schlaue Geldbeschaffungsmaßnahme für die Händler? Was hat die kostenpflichtige Erstinspektion, die jährlichen kostenpflichtigen Aufbauinspektionen mit der Dichtigkeitsgarantie zu tun? Das sind alles nur „prophylaktische“ Maßnahmen für etwaige Kulanzleistungen für die Zeit nach Ablauf der 24monatigen Gewährleistungsfrist. Wenn also innerhalb der 24monatigen Gewährleistung Undichtigkeiten auftreten, dann sind diese von Malibu zu beheben. Das ist auch der Grund dafür, dass ich mir im Frühjahr ganz genau das Dach selbst ansehen werde!
Hinzu kommt die 8jährige Durchrostungsgarantie von Fiat!
Interessanterweise wusste zunächst selbst Malibu nichts von seiner eigenen Dichtigkeitsgarantie. Auf meine erste Anfrage hin, hatte ich folgende Antwort erhalten:
„Werksseitig sind für den Malibu Kastenwagen keine Inspektionen vorgesehen. So gibt es weder eine Dichtigkeitsprüfung / -garantie noch eine Jahresaufbauinspektion. Die gesetzliche Gewährleistungszeit ist unabhängig davon gültig.“
Erst als ich dezidiert anhand von Unterlagen (Preisliste 2021, Katalog 2021 usw.) insistiert hatte, wurden mir im Rahmen einer Entschuldigung die weiteren Einzelheiten bekannt gegeben:
“ Bitte entschuldigen Sie das Missverständnis. Ab dem Modell 2021 gibt es auch für den Malibu Van eine Dichtigkeitsgarantie. Anbei erhalten Sie die Garantiebestimmungen hierzu.“
Auch mein Händler weiß von nichts, wenngleich er mich im Übergabeprotokoll folgendes unterschreiben ließ:
„Der Kunde wurde auf die Notwendigkeit der jährlichen Dichtigkeitsprüfung und Aufbauinspektion hingewiesen und darauf, dass bei Nichteinhaltung kein Garantieanspruch auf daraus entstehende Schäden besteht“.
Aber auch an dieser Stelle: kein Hinweis auf die „notwendige“ Erstinspektion gem. Malibu-Garantiebestimmungen. Würde man sich darauf verlassen, könnte Malibu im Falle einer Kulanz erwidern: „Leider haben Sie die Erstinspektion nicht durchgeführt“.
Alles ziemlich durcheinander und unprofessionell.
Malibu weiß selbst nicht was gilt, der Händler lässt mich etwas (unvollständig) unterschreiben, von dem er später sagt, dass er glaube, dass es nicht notwendig ist und auf Nachfrage dann sagt, dass er nicht wisse, was all` diese Inspektionen und Durchsichten kosten werden.
Das bestätigt im Augenblick mein Gefühl für eine Geldbeschaffungsmaßnahme für die Händler.
Oder kann mir Jemand in diesem Forum von ständigen Undichtigkeiten bei seinem Van bis Modelljahr 2020 berichten?
Fazit:
Jeder muss das für sich entscheiden, ob er sich diesen „freiwilligen Verpflichtungen“ hingeben möchte, um später dann –wenn überhaupt- kulanterweise bedient zu werden. Oder aber, ob man die voraussichtlichen Kosten einspart und für etwaige Undichtigkeitsreparaturen dann später einsetzt, wenn denn überhaupt! Es geht ja auch nicht nur um die zusätzlichen Kosten, sondern auch um die Zeit (Fahrten zum Händler, Wartezeiten usw.).
Was meint Ihr?
Gruß Jens