Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

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Moderatoren: ThomasPr, Dvorak, Heiner

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WolliSI
Registriert: Donnerstag 9. Juli 2020, 17:16
Basisfahrzeug: Ducato
Modellbeschreibung: Malibu Van 600 DB GT

Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Ungelesener Beitrag von WolliSI »

Meinst Du etwa den etwas eingedrückten Heizungsschlauch? Nicht der Rede wert, denke ich.
Es grüßt der Wolfgang

.....Malibu GT 600 DB Charming, Maxichassi abgel. 3,5 t. Dieselheizung, Kompressorkühli
Franksch
Registriert: Mittwoch 14. September 2022, 07:57
Basisfahrzeug: Mercedes 907
Modellbeschreibung: Hymer B ML-T 780

Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Ungelesener Beitrag von Franksch »

Ja den meinte ich, für mich ist so etwas schlampige endkontrolle. Bei Kleinigkeiten fängt es an
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ThomasPr
Administrator
Administrator
Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
Basisfahrzeug: Fiat Ducato X290 MJ 180
Modellbeschreibung: E-Line I 51 Liner 2016

Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Ungelesener Beitrag von ThomasPr »

Das ist eine Kleinigkeit, die schnell gerichtet werden kann. Ob die ab Werk so war, weist Du auch nicht. Häufig sind es auch die Kunden, die in Ausstellungsfahrzeugen Schäden verursachen, von ausgerissenen Scharnieren über abgerissene Griffe oder auch eingedrückte Schläuche, weil man probieren wollte, ob etwas herein passt.
Sicher wäre es besser, wenn der Händler noch mal kontrolliert, was er veröffentlicht. Aber daraus auf die Endkontrolle zu schließen, finde ich nicht zwingend.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
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Molina
Registriert: Dienstag 8. September 2020, 17:47
Basisfahrzeug: Ducato X250
Modellbeschreibung: Carthago C-Line 4,9

Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Ungelesener Beitrag von Molina »

Sowas hatte meiner bei der Besichtigung auch. Dem Verkäufer gezeigt und damit Reklamirt. Hat er zur Kenntnis genommen und mir dafür nochmals 100€ erlassen. Aber auch nur weil zu dem Zeitpunkt die Werkstatt absolut voll war. Das ausbauen und wieder ausbeulen war dann schnell gemacht.Wenn das alles ist....... :lachen:
Grüße Frank
Es ist solange unmöglich bis es einer macht.
GR75
Registriert: Dienstag 13. Oktober 2015, 02:41
Basisfahrzeug: 150 MJ, Alko-Tandem
Modellbeschreibung: E-Line, I 51 Liner 2018

Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Ungelesener Beitrag von GR75 »

Da hast Du ja Pech gehabt, daß es nur eine Beule war …. aber vielleicht hätte er ja dann Mengenrabatt für Nachlaß gefordert :lachen:

LG Reinhart
Tweiner
Registriert: Montag 9. September 2024, 18:50
Basisfahrzeug: Ducato
Modellbeschreibung: Carthago T4.9

Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Ungelesener Beitrag von Tweiner »

Dvorak hat geschrieben: Dienstag 25. Februar 2025, 11:47
Tweiner hat geschrieben: Montag 17. Februar 2025, 18:37 Moinsen,
auch ich habe schlechte Erfahrung mit Carthago gemacht.
Für die nächste Messe in Düsseldorf habe ich mir Urlaub genommen!
Und ich suche noch eine T-Shirt Druckerei die mir einen Text druckt.
Vorstellen kann ich mir:
Carthago Premiumpreis
aber
unterirdischer Service ...
Überdenken Sie den Kauf!
Vor Jahren habe ich noch gedacht, toller Hersteller, da gibt es eine Community die die Carthago Kunden auf der Messe berät. Das fand man sonst bei keinem anderen Hersteller. Nun ist meine Meinung dazu: Das war alles "Fake"
Thomas
Hallo Thomas,

ich habe mir lange überlegt, ob ich dir antworten soll und dies heute dann letztlich doch gemacht, denn eigentlich sind das etwas kindische Reaktionen.
:imsorry:

Was versprichst du dir von solchen Aktionen? Eventuelle Anzeige wegen Geschäftsschädigung und Messeverbot? Keine Ahnung was da alles passieren kann.

Wir sind hier im Forum bemüht, uns gegenseitig zu helfen und nicht die Fa. Carthago zu bashen, wie das heute auf Neudeutsch heißt, auch wenn es mit Sicherheit viele Anlässe gibt die nicht unberechtigt sein mögen. Vor allem darum nicht, weil es nichts bringen wird.
Also heiz' nicht ein Feuer an, an welchem du dich möglicherweise verbrennen könntest. Aber jeder wie er will.

Schöne Grüße

Michael
Hallo Michael,
ein Produkt für 10 Euro entsorge ich, das kann ich mir bei einem Fahrzeug von 150 t Euro nicht erlauben. Da erwarte ich auch eine entsprechende Kompetenz bei Service und Support und eine entsprechende Hilfestellung. Wenn das nicht klappt, muss ich mir etwas einfallen lassen das entsprechen wirkt - am besten möglichst mit Wirkung in der Öffentlichkeit. Da ich so etwas nicht heimlich plane, sondern das auch rechtzeitig dem betroffenen Hersteller kundtue, sehe ich kein Problem mit Geschäftsschädigung und dergleichen. Schließlich war er informiert und hätte entsprechend reagieren können. Und ich werde nicht den Stand betreten, das ist gemietetes Eigentum des Herstellers. Alles andere ist ... Meinungsfreiheit!
So etwas mache ich nicht aus "Schickschandudle" da ist meisten schon viel Ignoranz und Pleiten - Pech und Pannen im Vorfeld gelaufen.
Thomas
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ThomasPr
Administrator
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Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
Basisfahrzeug: Fiat Ducato X290 MJ 180
Modellbeschreibung: E-Line I 51 Liner 2016

Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Ungelesener Beitrag von ThomasPr »

Nicht nur der Carthago Stand ist „Firmengelände“, ebenso das gesamte Messegelände, es kann also sein das der Messebetreiber Dir den Auftritt verbietet. Der möchte sicher eine solche Publicity nicht haben. Und im Zweifel sind dem die Aussteller näher als ein einzelner Besucher.
Und über die Wirkung kann man auch sehr geteilter Meinung sein. Du bist nicht der erste, der solche Aktionen plant oder geplant hat.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
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Saarländer
Registriert: Dienstag 13. September 2016, 17:35
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Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Ungelesener Beitrag von Saarländer »

ThomasPr hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 14:02 Du gehst davon aus, dass der Fehler, der bei Dir aufgetreten ist, bei allen Fahrzeugen auftritt. Bei meinem, das fast dasgleiche wie deines ist, ist dieser Übergang nach 9 Jahren immer noch in Ordnung. Welches unserer Fahrzeuge repräsentiert nun die Masse der Fahrzeuge? Die Frage können wir wohl beide nicht beantworten. Deshalb ist Deine Folgerung nach einer Rückrufaktion auch nicht durch Fakten belegt.
Na ja, Sollbruchstelle ist ohnehin für diesen Mangel kein korrekter Begriff … hat ja nichts mit Sicherheit oder so zu tun, sondern ist einfach eine konstruktive Schwäche, die man aus welchen Gründen auch immer nicht angegangen ist. Wenn man nicht gerade ein Federgewicht ist und da drauf tritt, dann hat man ein Problem und ich denke, das ist überall ein Thema. Ich persönlich habe es gelöst, indem ich die Stelle mit einem passend geschnittenen Alublech unterfüttert habe. Seitdem knackt nichts mehr …
Viele Grüße aus dem Saarland
Horst
Oldi45
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Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Ungelesener Beitrag von Oldi45 »

Rein konstruktiv ist an dieser Übergangsstelle das Widerstandsmoment so drastisch verringert, dass es wie eine Sollbruchstelle wirkt!! Normalerweise hätte man dem Konstrukteur die Zeichnung um die Ohren gehauen, wenn es überhaupt eine Fertigungszeichnung dazu gibt.
Gruß Hajo
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Dvorak
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Registriert: Freitag 15. Februar 2013, 12:51
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Modellbeschreibung: chic c-line 4.9 t
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Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Ungelesener Beitrag von Dvorak »

Auch wir haben in unserem chic diese Stelle. Hält seit zwölf Jahren. Muss nichts heißen, aber wir nutzen diesen Durchgang sehr oft um über diesen Weg ins Fahrerhaus zu kommen.

Gruß,Michael
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