Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

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Kleinehexe
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Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Ungelesener Beitrag von Kleinehexe »

Auf der Rückseite des Scheins steht bei mir, das
F1 die "Technisch zulässige Gesamtmasse in kg" ist.
F2 ist das zulässige Gesamtgewicht.
Grüße aus dem Lipperland - Ingrid + Hans
Tdr01
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Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Ungelesener Beitrag von Tdr01 »

Ok, dann wird es ja noch blöder.

Also, wenn ich ein Womo habe welches mit 3,85to ausgeliefert wurde und das die tzGm ist, es dann ablaste auf 3,5to, dann sind die 3,5to das zGg.
Hat also nichts mit dem Gesamtzuggewicht zu tun.
Wieder was gelernt.
Gruß
Thomas
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ThomasPr
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Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Ungelesener Beitrag von ThomasPr »

Bei mir mit Tandem Achser steht auch in beiden Feldern 5.500 kg. Evtl. tritt die unterschiedliche Masse in den beiden Feldern nur bei abgelasteten Fahrzeugen auf.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Christian
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Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Ungelesener Beitrag von Christian »

F.1 schreibt auch die ASFINAG auf der Homepage.
Die HU Intervalle richten sich wohl auch nach der F.1.
Man muss künftig wohl darauf achten, dass bei einer Ablastung beide Felder geändert werden.
F.2 ist das zulssige Gesamtgewicht im Zulassungsland.
Die Unterscheidung erschließt sich mir noch nicht.
Aber die F.1 hat nichts mit dem COC Papier zutun, sonst wäre da bei mir nicht 3500 drin gestanden.
Man muss das wohl mit der Behördenbrille sehen.

Viele Grüße,
Christian
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ThomasPr
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Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Ungelesener Beitrag von ThomasPr »

Heute kam der regelmäßige Newsletter der Asfinag und darin auch Aussagen zu diesem Thema. Ich zitiere mal aus dem Newsletter der Asfinag vom 13.12.2023:

„ Ab 1.1.2023 ist nicht mehr das höchste zulässige Gesamtgewicht (hzG), sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) für die Mautpflicht ausschlaggebend: Für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen zahlen Sie fahrleistungsabhängige Maut. Bislang entschied sich das am höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzG).

Daran ändert sich aber nichts: Zum Entrichten der GO-Maut benötigen Sie für Ihr Fahrzeug eine GO-Box oder ein anderes für die GO-Maut in Österreich freigeschaltetes Fahrzeuggerät (Toll-Collect-OBU, emotach, EETS-Fahrzeuggerät).

Diese Änderung betrifft abgelastete Fahrzeuge, bei denen das höchste zulässige Gesamtgewicht (Angabe der Zulassungsstelle) niedriger ist als die technisch zulässige Gesamtmasse (Herstellerangabe).

PS: Die technisch zulässige Gesamtmasse finden Sie in Feld F.1, das höchste zulässige Gesamtgewicht finden Sie in Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein).

Für folgende Kraftfahrzeuge gibt es eine Übergangsregelung:

Wurde das Kraftfahrzeug bereits vor dem 1.12.2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen und wies es zu diesem Zeitpunkt ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht (hzG) von nicht mehr als 3,5 t auf, kann es noch für weitere 5 Jahre (bis 31.1.2029) Vignette und Streckenmaut nutzen, auch wenn es eine technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 t hat.

Kraftfahrzeuge über 3,5 t tzGm und mit einem erstmaligen Zulassungsdatum ab 1.12.2023 müssen die fahrleistungsabhängige Maut entrichten (GO-Maut).„

Damit ist klar, dass diese neue Regelung abgelastete Fahrzeuge betrifft, bei denen unter der Ziffer F1 das ehemalige (höhere) Gewicht in den Papieren bleibt.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
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WolliSI
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Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Ungelesener Beitrag von WolliSI »

Welcher Unterschied besteht denn monetär zwischen Vignette/Streckenmaut und fahrleistungsabhängiger Go-Maut?
Es grüßt der Wolfgang

.....Malibu GT 600 DB Charming, Maxichassi abgel. 3,5 t. Dieselheizung, Kompressorkühli
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Spark
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Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Ungelesener Beitrag von Spark »

Schau mal hier:
https://www.adac.de/reise-freizeit/maut ... 30EALw_wcB

Wir fahren mindestens einmal jährlich für ca.2Mon. in den Balkan.
Eine 2- Monatsvignette für WoMo bis 3,5to würde 28,90€ kosten.
Für unser WoMo >3,5to werden allein für die Strecke Salzburg- Graz 86,09€ hin und zurück nochmal das gleiche fällig.

Ist schon ziemlich heftig was unsere österreichischen Nachbarn an Maut aufrufen.
Viele Grüße
Dirk
Christian
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Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Ungelesener Beitrag von Christian »

WolliSI hat geschrieben: Donnerstag 14. Dezember 2023, 06:53 Welcher Unterschied besteht denn monetär zwischen Vignette/Streckenmaut und fahrleistungsabhängiger Go-Maut?
Hallo Wolfgang,

das kann man pauschal so nicht genau sagen. Ich habe meine Reiserouten jetzt verändert.
Wenn man über den Brenner will, kann man Garmisch, Zirler Berg, Innsbruck fahren. Dann entweder die Brenner Staatsstraße, oder die Autobahn (mache ich meistens). Der Benner muss ja eh extra bezahlt werden - mit der Go-Box fährt man einfach auf der LKW Spur durch.

Ist das Ziel die Dolomiten oder Kroatien (Istrien) fahre ich über Kitzbühl und dann im ersten Fall Lienz, im Zweiten den Plöckenpass. Das kostet ca. 10€ für den Felbertauerntunnel. Nach Kroatien verliert man ca. 1/2 Stunde, wobei ich am Pöckenpass gerne übernachte.

Was ich damit sagen will, man stellt sich auf die Umstände ein. Aber ja, mit der komplett Autobahn von Kufstein über den Brenner kostet einfach schon mal 40€ und von Salzburg zum Karawankentunnel 70€.
Slowenien darf man nicht vergessen, die haben auch eine Box.

Viele Grüße,
Christian
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ThomasPr
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Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Ungelesener Beitrag von ThomasPr »

Für 3-Achser wird gegenüber 2-Achsern mit der GoBox noch mal höhere Streckenmaut aufgerufen. Der Unterschied ist schon recht deutlich. Komfortabel ist es schon, wenn man die GoBox auf Postpay umgestellt hat, sowohl die Benutzung der LKW Spur als auch die Abrechnung, nur eben teuer.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Thomas41R
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Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Ungelesener Beitrag von Thomas41R »

ThomasPr hat geschrieben: Mittwoch 13. Dezember 2023, 20:09 Für folgende Kraftfahrzeuge gibt es eine Übergangsregelung:

Wurde das Kraftfahrzeug bereits vor dem 1.12.2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen und wies es zu diesem Zeitpunkt ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht (hzG) von nicht mehr als 3,5 t auf, kann es noch für weitere 5 Jahre (bis 31.1.2029) Vignette und Streckenmaut nutzen, auch wenn es eine technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 t hat.
Heißt das, dass, sollte jemand sein Wohnmobil 2024 auf über dreieinhalb Tonnen auflasten, er weiterhin lediglich eine Vignette und keine GoBox braucht, sofern es vor dem 1.12.2023 weniger als dreieinhalb Tonnen hzG laut Fahrzeugschein hatte?

Das wäre für diese „Spätauflaster“ ja eine Verbesserung gegenüber vorher.
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