Jährliche Dichtigkeits- und Aufbauprüfung
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Jährliche Dichtigkeits- und Aufbauprüfung
Liebe Van-Gemeinde,
lt. unserem Übergabeprotokoll soll jährlich eine Dichtigkeits- und Aufbauprüfung erfolgen, um den Garantieanspruch zu erhalten.
Ist diese jährliche Prüfung kostenlos? Und was ist mit der gesetzlichen Garantie von zwei Jahren? Diese kann doch nicht durch einen kostenpflichtigen Vorbehalt unterlaufen werden, oder?
Gruß Jens
lt. unserem Übergabeprotokoll soll jährlich eine Dichtigkeits- und Aufbauprüfung erfolgen, um den Garantieanspruch zu erhalten.
Ist diese jährliche Prüfung kostenlos? Und was ist mit der gesetzlichen Garantie von zwei Jahren? Diese kann doch nicht durch einen kostenpflichtigen Vorbehalt unterlaufen werden, oder?
Gruß Jens
Re: Jährliche Dichtigkeits- und Aufbauprüfung
Beim VAN entfällt die, da kein Malibu-Aufbau, sondern FIAT.
Re: Jährliche Dichtigkeits- und Aufbauprüfung
sorry, aber es gibt keinen gesetzlichen Garantieanspruch. Garantie ist eine freiwillige Leistung, die ein Verkäufer geben kann, jedoch nicht geben muss.Jens hat geschrieben: Sonntag 10. Januar 2021, 13:55Und was ist mit der gesetzlichen Garantie von zwei Jahren?
Was gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine Gewährleistung (Sachmängelhaftung), was jedoch etwas vollig anderes darstellt, denn hier ist der Käufer ab dem sechsten Monat in der Beweispflicht.
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Re: Jährliche Dichtigkeits- und Aufbauprüfung
Laut Malibu-Van Preisliste 2021 gibt Malibu auf die Vans nun eine 6 jährige Dichtigkeitsgarantie. Ich glaube, das gab es bislang in dieser Form so nicht. Vermutlich wird als Voraussetzung für diese Garantie eine jährliche Kontrolle gefordert (was auch allgemein so üblich ist).
Re: Jährliche Dichtigkeits- und Aufbauprüfung
Ich war im Juli bei einem Service-Partner, der mir das Fliegenschutz-Schiebegitter "auf Garantie"T7000 hat geschrieben: Sonntag 10. Januar 2021, 16:42 Laut Malibu-Van Preisliste 2021 gibt Malibu auf die Vans nun eine 6 jährige Dichtigkeitsgarantie.
kostenlos gewechselt hat. Dort habe ich auch gleich noch eine Dichtigkeitsprüfung geordert, da
seit Erstzulassung bereits 18 Monate vergangen waren.
Man sagte mir, daß das nicht nötig wäre bzw. verlangt wird, weil das die VANs eben nicht betrifft.
Die Begründung die mir genannt wurde war: Der Aufbau stammt eben nicht von Carthago/Malibu,
sondern original von FIAT. Ich bin zwar auch der Meinung, daß die Dachfenster und Ähnliches von
Malibu nachträglich eingebaut werden, aber das war die klare Aussage (auch nach Rücksprachen) !
Also entweder wurden die Garantie-Angaben fälschlicherweise in den VAN-Katalog übernommen
oder aber die haben es tatsächlich geändert. Man müßte wirklich nachfragen.
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Re: Jährliche Dichtigkeits- und Aufbauprüfung
Auch auf der Web-Seite wird von der Garantie gesprochen:
https://www.malibu-carthago.com/vans/va ... sstattung/
Könnte also tatsächlich stimmen.
https://www.malibu-carthago.com/vans/va ... sstattung/
Könnte also tatsächlich stimmen.
- Exbulli
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Re: Jährliche Dichtigkeits- und Aufbauprüfung
MoinT7000 hat geschrieben: Sonntag 10. Januar 2021, 16:42 Laut Malibu-Van Preisliste 2021 gibt Malibu auf die Vans nun eine 6 jährige Dichtigkeitsgarantie. Ich glaube, das gab es bislang in dieser Form so nicht. Vermutlich wird als Voraussetzung für diese Garantie eine jährliche Kontrolle gefordert (was auch allgemein so üblich ist).
In der 2021‘er Preisliste des Malibu Vans wird ja die 6 jährige Dichtigkeitsgarantie unter "Aufbau“ aufgeführt. Da steht aber kein Hinweis darauf, daß die Garantie nur dann gilt wenn man eine jährliche Dichtigkeitsprüfung durchführen lässt !
Oder habe ich den Hinweis übersehen ?
Ich kann mich noch gut an den Kauf unseres Wohnwagens erinnern. Da war hinter dem Webeversprechen "10 Jahre Dichtigkeitsgarantie“ im Katalog ein kleines Sternchen. In der Erklärung dazu, im gleichen Katalog, war dann auch erklärt, daß die Garantie nur dann gilt, wenn die Dichtigkeit vom Händler jährlich überprüft wird.
Gruss Ecki
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Re: Jährliche Dichtigkeits- und Aufbauprüfung
Moin Peter,Quadrifoglio hat geschrieben: Sonntag 10. Januar 2021, 15:38sorry, aber es gibt keinen gesetzlichen Garantieanspruch. Garantie ist eine freiwillige Leistung, die ein Verkäufer geben kann, jedoch nicht geben muss.Jens hat geschrieben: Sonntag 10. Januar 2021, 13:55Und was ist mit der gesetzlichen Garantie von zwei Jahren?
Was gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine Gewährleistung (Sachmängelhaftung), was jedoch etwas völlig anderes darstellt, denn hier ist der Käufer ab dem sechsten Monat in der Beweispflicht.
Du hast natürlich formal recht, ich meinte auch im übertragenen Sinne die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche innerhalb von 24 Monaten gem. § 438 BGB, `mal unabhängig von der Beweislast.
Sollten aber Undichtigkeiten innerhalb von zwei Jahren auftreten, sind diese m.E.n. aufgrund der Gewährleistung auch dann kostenfrei zu beseitigen, wenn nicht die jährlichen Dichtigkeitsprüfungen durchgeführt wurden. Erst dann, wenn die vertragliche „freiwillige“ Garantie von 6 Jahren in Anspruch genommen werden soll, sollte man tunlichst den VAN spätestens ab dem 3. Jahr einer solchen (kostenpflichtigen) Überprüfung unterziehen.
Aber alles scheint ja kein Thema zu sein, da kein Malibu-Aufbau.
Ich werde das einmal mit meinem Händler genau besprechen. Hatte mich nur gewundert, dass dies explizit im Übergabeprotokoll so aufgenommen wurde.
Gruß aus Hamburg Jens
Re: Jährliche Dichtigkeits- und Aufbauprüfung
Das kenne ich von meinem FENDT ganz genau so ...Exbulli hat geschrieben: Sonntag 10. Januar 2021, 17:43 Ich kann mich noch gut an den Kauf unseres Wohnwagens erinnern. Da war hinter dem
Webeversprechen "10 Jahre Dichtigkeitsgarantie“ im Katalog ein kleines Sternchen.
In der Erklärung dazu, im gleichen Katalog, war dann auch erklärt, daß die Garantie nur
dann gilt, wenn die Dichtigkeit vom Händler jährlich überprüft wird.
- Tourer
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Re: Jährliche Dichtigkeits- und Aufbauprüfung
Hallo Jens,
wenn du die Dichtigkeitsgarantie, die eigentlich eine Garantieversicherung ist, in Anspruch nehmen willst, dann musst du dich unabhängig von der Gewährleistungsfrist an die Garantiebedingungen halten.
Bei unserem Tourer steht dort „jährliche Dichtigkeitsprüfung“, mit dem Zusatz „die erste Prüfung spätestens 14 Monate nach der Erstzulassung“.
wenn du die Dichtigkeitsgarantie, die eigentlich eine Garantieversicherung ist, in Anspruch nehmen willst, dann musst du dich unabhängig von der Gewährleistungsfrist an die Garantiebedingungen halten.
Bei unserem Tourer steht dort „jährliche Dichtigkeitsprüfung“, mit dem Zusatz „die erste Prüfung spätestens 14 Monate nach der Erstzulassung“.
Gruß
Bernhard
Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
Bernhard
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