Touchscreen bedienen fällt in D unter Handyverbot
Verfasst: Freitag 29. Januar 2021, 17:49
Touchscreen bedienen fällt unter Handyverbot
Ein Autofahrer bedient den Touchscreen eines Autos
Das Bedienen des Touchscreens während der Fahrt lenkt ab ∙
Ein Touchscreen im Auto fällt unter das Handyverbot – wenn der Fahrer zu lange darauf sieht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Bedienung des Scheibenwischers im Untermenü zu einem Bußgeld führen kann. Ein Tesla-Fahrer war bei der Benutzung von der Fahrbahn abgekommen und hatte einen Unfall verursacht (Beschluss vom 27.3.2020, Az. 1 Rb 36 Ss 832/19).
Quelle ADAC : https://www.adac.de/news/wichtige-urtei ... ontent=kor
Ein Autofahrer bedient den Touchscreen eines Autos
Das Bedienen des Touchscreens während der Fahrt lenkt ab ∙
Ein Touchscreen im Auto fällt unter das Handyverbot – wenn der Fahrer zu lange darauf sieht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Bedienung des Scheibenwischers im Untermenü zu einem Bußgeld führen kann. Ein Tesla-Fahrer war bei der Benutzung von der Fahrbahn abgekommen und hatte einen Unfall verursacht (Beschluss vom 27.3.2020, Az. 1 Rb 36 Ss 832/19).
Quelle ADAC : https://www.adac.de/news/wichtige-urtei ... ontent=kor