Seite 1 von 1

Touchscreen bedienen fällt in D unter Handyverbot

Verfasst: Freitag 29. Januar 2021, 17:49
von Spark
Touchscreen bedienen fällt unter Handyverbot
Ein Autofahrer bedient den Touchscreen eines Autos
Das Bedienen des Touchscreens während der Fahrt lenkt ab ∙
Ein Touchscreen im Auto fällt unter das Handyverbot – wenn der Fahrer zu lange darauf sieht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Bedienung des Scheibenwischers im Untermenü zu einem Bußgeld führen kann. Ein Tesla-Fahrer war bei der Benutzung von der Fahrbahn abgekommen und hatte einen Unfall verursacht (Beschluss vom 27.3.2020, Az. 1 Rb 36 Ss 832/19).

Quelle ADAC : https://www.adac.de/news/wichtige-urtei ... ontent=kor

Re: Touchscreen bedienen fällt unter Handyverbot

Verfasst: Samstag 30. Januar 2021, 14:25
von GabrieleB
Vom Grundsätzlichen her verständlich, doch was ist unter "zulange" zu verstehen? Eine Sekunde, 5 oder mehr?

Re: Touchscreen bedienen fällt unter Handyverbot

Verfasst: Samstag 30. Januar 2021, 15:05
von Kleinehexe
Spark hat geschrieben: Freitag 29. Januar 2021, 17:49 TDas Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Bedienung des Scheibenwischers im Untermenü zu einem Bußgeld führen kann. Ein Tesla-Fahrer war bei der Benutzung von der Fahrbahn abgekommen und hatte einen Unfall verursacht (Beschluss vom 27.3.2020, Az. 1 Rb 36 Ss 832/19).

Quelle ADAC : https://www.adac.de/news/wichtige-urtei ... ontent=kor
Müssen die Teslafahrer jetzt jedesmal anhalten, um den Scheibenwischer zu bedienen???????? :o