Touchscreen bedienen fällt in D unter Handyverbot

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Spark
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Touchscreen bedienen fällt in D unter Handyverbot

Ungelesener Beitrag von Spark »

Touchscreen bedienen fällt unter Handyverbot
Ein Autofahrer bedient den Touchscreen eines Autos
Das Bedienen des Touchscreens während der Fahrt lenkt ab ∙
Ein Touchscreen im Auto fällt unter das Handyverbot – wenn der Fahrer zu lange darauf sieht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Bedienung des Scheibenwischers im Untermenü zu einem Bußgeld führen kann. Ein Tesla-Fahrer war bei der Benutzung von der Fahrbahn abgekommen und hatte einen Unfall verursacht (Beschluss vom 27.3.2020, Az. 1 Rb 36 Ss 832/19).

Quelle ADAC : https://www.adac.de/news/wichtige-urtei ... ontent=kor
Viele Grüße
Dirk
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GabrieleB
Registriert: Mittwoch 18. November 2020, 15:47
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Modellbeschreibung: Chic c-line I4.9 Superior

Re: Touchscreen bedienen fällt unter Handyverbot

Ungelesener Beitrag von GabrieleB »

Vom Grundsätzlichen her verständlich, doch was ist unter "zulange" zu verstehen? Eine Sekunde, 5 oder mehr?
Gruß Gabriele
(Wenn nicht jetzt, wann dann?)
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Kleinehexe
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Basisfahrzeug: Ducato 160
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Re: Touchscreen bedienen fällt unter Handyverbot

Ungelesener Beitrag von Kleinehexe »

Spark hat geschrieben: Freitag 29. Januar 2021, 17:49 TDas Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Bedienung des Scheibenwischers im Untermenü zu einem Bußgeld führen kann. Ein Tesla-Fahrer war bei der Benutzung von der Fahrbahn abgekommen und hatte einen Unfall verursacht (Beschluss vom 27.3.2020, Az. 1 Rb 36 Ss 832/19).

Quelle ADAC : https://www.adac.de/news/wichtige-urtei ... ontent=kor
Müssen die Teslafahrer jetzt jedesmal anhalten, um den Scheibenwischer zu bedienen???????? :o
Grüße aus dem Lipperland - Ingrid + Hans
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