Harley1 hat geschrieben: Dienstag 28. April 2020, 18:40
Alles ok, schneller bin ich auch nicht sonst fliegt ja alles durch die Gegend.
Frage mich nur weshalb das nur für über 3,5 t gilt
Wenn ich mein Wohnmobil also ablasten würde, darf ich wieder schneller um die Kurve fahren, weil es dann ja wieder übersichtlicher ist
Hallo Harley,
ich denke mal, dass das mit den > 3,5t so gemeint ist, dass das eher die LKW's mit 30t oder 40t betrifft.
Das mit den Reisemobilen ist nur so als Zugabe zu sehen.
Andersherum gesehen, wie Du selber schreibst, dürften also LKW und Wohnmobile < 3,5t erheblich schneller abbiegen?
Daran sieht man ja schon, dass das wohl eher unglaubwürdig ist, was der Zeitungsschreiberling da vom Stapel gelassen hat.
Beim Abbiegen meint natürlich jeder gleich ein Abbiegen um 90°, also rechtwinkelig.
Aber es gibt ja auch Abbiegemöglichkeiten im stumpfen Winkel (100° oder mehr) und die könnte man auch wesentlich schneller als mit 5, 7 oder 11 km/h fahren und wo dann auch nicht alles durchs Mobil fliegt, was nicht festgemacht wurde.
Lustig finde ich nur die Geschwindigkeitsangabe 5 oder 7 oder 11 km/h:
ich glaube,ich habe bisher noch keinen Tacho gesehen, außer vielleicht am Fahrrad, der unter 10km/h überhaupt etwas anzeigt.
Und wie bitte will man diese Geschwindigkeit überhaupt messen?
Oder hat schon jemand an einer Abbiegemöglichkeit ein Geschwindigkeitsmessgerät gesehen, dass nur die Geschwindigkeit der Abbieger misst?
Das ist nach meinem Dafürhalten überhaupt nicht möglich.
Mit anderen Worten kann ein Fußgänger bei einer Anzeige bei der Polizei nur behaupten, dass das Wohnmobil oder der LKW mit angeblichen 13km/h oder schneller abgebogen ist...und das ist lächerlich.
Und dabei kann ein normaler Fußgänger auch nicht beurteilen, ob das z.B. Womo < oder > 3,5t war.
Ich würde gerne mal einen Fußgänger sehen, mit einer Schrittgeschwindigkeit von 11km/h...das müsste dann wohl schon ein Jogger sein.
Gruß
Nobbi