da ich bis jetzt unterschiedliche Aussagen erhalten habe und meine Suche im Netz nicht wirklich zu einem eindeutigen Ergebnis geführt hat, möchte ich mich jetzt an die wissenden und erfahrenen Reisemobil-Kapitäne wenden:
Mein Reisemobil hat ein zul.GG von 4,5t, damit ziehe ich auch meinen Anhänger, der an sich eine '100 km-Zulassung' hat.
Darf ich damit auf der Landstraße tatsächlich offiziell nur 60 km/h und auf der Autobahn und autobahnähnlichen Straßen nur 80 km/h fahren?
Bin mal gespannt auf Eure Antworten, da hier ja einige sind, die einen Anhänger mitführen.
Euch allen ein schönes Wochenende.
Wir fahren heute Nachmittag an den NOK. (Nord-Ostsee-Kanal)
Nach meinem Wissen Autobahn 100 und Landstraße 80.
Das Zugfahrzeug gibt beim Wohnmobil mit Hänger das Thempo vor.
Wenn der Hänger keine Zulassung für 100 hat das sind es eben immer 80.
Es kann sein das auch noch das Gesamtgewicht eine Rolle spielt da kenn ich mich aber nicht aus.
LG
Miura
da ich bis jetzt unterschiedliche Aussagen erhalten habe und meine Suche im Netz nicht wirklich zu einem eindeutigen Ergebnis geführt hat, möchte ich mich jetzt an die wissenden und erfahrenen Reisemobil-Kapitäne wenden:
Mein Reisemobil hat ein zul.GG von 4,5t, damit ziehe ich auch meinen Anhänger, der an sich eine '100 km-Zulassung' hat.
Darf ich damit auf der Landstraße tatsächlich offiziell nur 60 km/h und auf der Autobahn und autobahnähnlichen Straßen nur 80 km/h fahren?
Bin mal gespannt auf Eure Antworten, da hier ja einige sind, die einen Anhänger mitführen.
Euch allen ein schönes Wochenende.
Wir fahren heute Nachmittag an den NOK. (Nord-Ostsee-Kanal)
Gruß Matthias aus Hamburg
Hallo Matthias,
ist das Zugfahrzeug über 3,5 t, dann darfst du auf der Landstrasse nur noch 60 km/h und auf der Autobahn nur noch 80 km/h mit dem Gespann fahren. So ist das Gesetz. Wissen nur nicht alle. Der 100 km/h Aufkleber mag vielleicht davon ablenken, dass da ein schweres Zugfahrzeug vorne ist, bei eine Kontrolle fällt das aber auf. Ob gesiegelt oder nicht ist egal.
Geregelt ist das in §3 Abs. 3 StVO.
RainerBork hat geschrieben:Auskunft der Autobahnpolizei Kassel:
Wenn der Anhänger "gesiegelt" ist, darf man auf der Autobahn 100 fahren, ansonsten nur 80.
Gesiegelt bedeutet ein 100 km/h Schild mit Zulassungssiegel am Anhänger.
dann habe sie dir Unsinn erzählt oder nicht zugehört. Unglaublich, die Polizei sollte es doch wissen. :roll:
Aber die Gesetzeslage ist klar und so, wie ich es beschrieben habe.
Ich habe es leider immer noch nicht verstanden was ist wenn mehr als 3,5 T und was bedeutet Gesamtmasse.
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Hallo Forum,
kleine Anmerkung. Wie schon richtig geschrieben, fahren unsere Fahrzeuge grundsätzlich über oder unter 3,5to 80km/h.
Jedoch gem. 9. Ausn. VO zur StVO, wenn das ZGG bis zu 3,5to und die Vorausetzungen eingehalten sind, dann 100 km/h wenn ein Gutachten diese Vorausetzungen bescheinigt.
Grüße Peter
Ein Schnaps verkürzt dein Leben um 3 Minuten,
eine Zigarette um 10 Minuten,
aber ein Arbeitstag verkürzt dein Leben um 8 Stunden.
In der Schweiz darf man auch mit Fahrzeugen <3,5To. Und Anhänger auf der Autobahn nur 80km/h fahren.
Da nützt auch Eure 100km/h Zulassung für Anhänger Nichts.Auf den Haupt.-und Nebenstrassen auch 80km/h.
Grüessli,Roland