Verkauf an Händler oder Inzahlungnahme

Bitte Probleme in der zutreffenden Rubrik posten, ausschließlich Gewährleistungsmängel unter der entsprechenden Rubrik posten.

Moderator: Dvorak

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Freddy1964
Registriert: Montag 8. Dezember 2014, 14:31

Re: Verkauf an Händler oder Inzahlungnahme

Ungelesener Beitrag von Freddy1964 »

Verkauf ihn doch privat!

Einfach mal bei mobile.de reinstellen.

Gruß

Freddy
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Reisemobil
Registriert: Samstag 15. Oktober 2011, 20:41

Re: Verkauf an Händler oder Inzahlungnahme

Ungelesener Beitrag von Reisemobil »

Hallo Heinz,
deine Erfahrungen mit mobile.de kann ich eigentlich nicht teilen. Aber eventuell verkaufte ich immer zu preiswert. Unser Knaus war schon nach 2 Stunden verkauft. Zwei Käufer haben sich sogar noch gestritten, weil der Zweite zu früh kam, und mir mehr geboten. Danach habe ich die Anzeige direkt gelöscht. Vor kurzen bei unserem PKW auch problemlos. Wenn du nach spätestens 2 Tagen nicht verkauft hast, lösche alles wieder. Versucht es ein anderes mal, denn dann rufen nur noch Leute an die beobachten das der Wagen nicht verkauft ist, die wollen dich dann übers Ohr hauen oder den Preis drücken. Die wirklich interessierten Interessenten schreiben keine Mail, rufen sofort an und kommen mit Anzahlung vorbei!

Gruß Michael

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Vaterstettener

Re: Verkauf an Händler oder Inzahlungnahme

Ungelesener Beitrag von Vaterstettener »

Dann viel Erfolg! Bedenke aber, dass im kommenden Jahr das Fahrzeug erneut 1 Jahr älter ist und dann laut Faustformel erneut 10 % weniger Wert sein "könnte".

Beste Grüße
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Compact_man
Registriert: Mittwoch 7. Januar 2015, 11:21
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Re: Verkauf an Händler oder Inzahlungnahme

Ungelesener Beitrag von Compact_man »

hallo Heinz,

was macht eigentlich

"Modriger Geruch im gesamten Innenraum" ?

In Deinem letzten Beitrag vom 12.Juli 2015 hast Du berichtet "Es ist zum Verzweifeln". Es stank zum Verzweifeln. Alle Versuche die Ursache zu finden waren fehl geschlagen. Ich tippte ja auf den ständigen Wasserverlust der Zusatzheizung als Verursacher.

Konntest Du denn nun in der Zwischenzeit die Ursache des modrigen Geruchs beseitigen ? Falls nicht halte ich das Fzg. für unverkäuflich bis der Mangel beseitigt ist.
Verstehe von daher auch die Dumping-Gebote der Händler.

Trotzdem viel Erfolg
Klaus
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Reisemobil
Registriert: Samstag 15. Oktober 2011, 20:41

Re: Verkauf an Händler oder Inzahlungnahme

Ungelesener Beitrag von Reisemobil »

Der Beitrag von Klaus zeigt mal wieder, wie vorsichtig man mit Berichten über Mängel an seinem Fahrzeug hier im Forum sein muß. Dann ist ein Verkauf an einen Händler sicher die bessere Lösung. Da dieser dann aber das Risiko trägt, sich später mit den Problemen auseinander setzen zu müssen, zahlt er halt auch weniger.

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Compact_man
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Re: Verkauf an Händler oder Inzahlungnahme

Ungelesener Beitrag von Compact_man »

reisemobil hat geschrieben:Der Beitrag von Klaus zeigt mal wieder, wie vorsichtig man mit Berichten über Mängel an seinem Fahrzeug hier im Forum sein muß. Dann ist ein Verkauf an einen Händler sicher die bessere Lösung. Da dieser dann aber das Risiko trägt, sich später mit den Problemen auseinander setzen zu müssen, zahlt er halt auch weniger.

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Deine Einlassung verstehe ich nun ganz und gar nicht. Offenbarungspflichtig bist du als Verkäufer sowohl gegen einen gewerblichen Käufer als auch gegen einen privaten. Und wenn Du dabei die Grundsätze "eines ehrbaren Kaufmanns" beachtet, gibt es in beiden Fällen keine Probleme.
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Reisemobil
Registriert: Samstag 15. Oktober 2011, 20:41

Re: Verkauf an Händler oder Inzahlungnahme

Ungelesener Beitrag von Reisemobil »

Hallo Klaus,
von den rechtlichen Sachen habe ich kaum Ahnung. Aber ein Käufer wird bei auftretenden Problemen den Verkäufer eventuell solange nerven bis das Problem abgestellt ist. Dies kann bei Problemen, wo sich die Ursache nur schwer lokalisieren lässt oder die nur sporadisch auftreten, für beide Seiten sehr unangenehm werden. Ein professioneller Händler kann solche Situationen sicherlich besser händeln als ein Privatmann, welcher damit meist überfordert ist.



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Compact_man
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Re: Verkauf an Händler oder Inzahlungnahme

Ungelesener Beitrag von Compact_man »

reisemobil hat geschrieben:Hallo Klaus,
von den rechtlichen Sachen habe ich kaum Ahnung. Aber ein Käufer wird bei auftretenden Problemen den Verkäufer eventuell solange nerven bis das Problem abgestellt ist. Dies kann bei Problemen, wo sich die Ursache nur schwer lokalisieren lässt oder die nur sporadisch auftreten, für beide Seiten sehr unangenehm werden. Ein professioneller Händler kann solche Situationen sicherlich besser händeln als ein Privatmann, welcher damit meist überfordert ist.



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Michael, ich fahre das fünfte neu erworbene Womo. Drei habe ich privat verkauft, das vorletzte ging zusammen mit dem Vorwurf der arglistigen Täuschung an den Händler zurück. Daneben habe ich zwei neu erworbene Boote, einen PKW und drei Motorräder privat verkauft. In keinem Fall gab es die von Dir befürchteten Nachwehen. Wenn man korrekt den Kaufanwärter informiert, schützt die Klausel " Verkauft wie besehen unter dem Ausschluß jeglicher Gewährleistung" vor späterem Gezänk. Ärger gibt es lediglich bei arglistiger Täuschung, zu recht wie ich meine. Ich würde immer wieder privat verkaufen.
Gruß Klaus
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Compact_man
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Re: Verkauf an Händler oder Inzahlungnahme

Ungelesener Beitrag von Compact_man »

kurti hat geschrieben:[
Ein Hinweis noch: die obige Klausel ist im Zweifel ohne jeglichen Erfolg.
Der einzige Zusatz im Kaufvertrag, der einen schützt ist "verkauft wie steht und liegt".
Evtl. Zusatz noch "wie besichtigt und probegefahren".

Gruß
Kurt,

Tausenddank für den Hinweis. Hab mich etwas eingelesen. Einfacher sind Verkäufe von/an Privat für den Verkäufer nicht geworden seit der BGH die Floskel "verkauft wie besehen" nur auf das Sichtbare angewendet wissen will. Früher war eben doch alles besser :P

Gruß Klaus
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Compact_man
Registriert: Mittwoch 7. Januar 2015, 11:21
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Re: Verkauf an Händler oder Inzahlungnahme

Ungelesener Beitrag von Compact_man »

nein, ganz so dramatisch ist es dann doch nicht. Hier die aktuelle Rechtslage und wenn sich der Privatverkäufer daran ausrichtet, keine Mängel verschweigt, keine Arglist im Spiel ist, dann ist der Vertragszusatz "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" wirksam und schützt ihn vor späterer Inanspruchnahme. Einer salvatorischen Klausel bedarf es schon gar nicht.

Ein BGB-Vertrag ist übrigens ein Vertrag, in welchem ausschließlich die Vorschriften des BGB greifen, weil nichts individuell vereinbart wurde.
Habe mein vor 40 Jahren erlerntes Rechtswissen zum Vertragsrecht ein wenig aufgefrischt und festgestellt, dass sich tatsächlich beim Privatverkauf
hinsichtlich des Gewährleistungsausschlusses nichts geändert hat.

"Grundsätze für den Ausschluss der Gewährleistung bei Privatverkäufen an Privatpersonen oder Unternehmer:

Verkauft ein Verbraucher an einen Verbraucher oder an einen Unternehmer (Privatverkauf) kommt es darauf an, ob der Haftungsausschluss in einem Individualvertrag vorgenommen wird oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn Vorsatz des Verkäufers vorliegt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dies so nicht möglich!"

Die Regel wird immer der Individualvertrag sein, der sauber und ehrlich verhandelt und man kann ruhig schlafen.
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