Warntafel in Italien nicht mehr erforderlich
- Andreasfi2
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- Basisfahrzeug: Ducato X250 2,3 180 ASG
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Warntafel in Italien nicht mehr erforderlich
Hallo Zusammen,
für alle Italienreisende mit Fahrrädern oder Sonstigen auf einem Heckträger gibt es Neuigkeiten: Durch ein neues Dekret ist es für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 nicht mehr erforderlich, eine Warntafel am Heckträger anzubringen. Mehr Details hier:
https://jesolo-magazin.com/aus-fuer-war ... n-italien/
Viele Grüße
Andreas
für alle Italienreisende mit Fahrrädern oder Sonstigen auf einem Heckträger gibt es Neuigkeiten: Durch ein neues Dekret ist es für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 nicht mehr erforderlich, eine Warntafel am Heckträger anzubringen. Mehr Details hier:
https://jesolo-magazin.com/aus-fuer-war ... n-italien/
Viele Grüße
Andreas
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C-Line T4.9 (2017) Heavy mit 2,3l 180 ASG
C-Line T4.9 (2017) Heavy mit 2,3l 180 ASG
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- Registriert: Mittwoch 1. November 2017, 18:22
- Basisfahrzeug: Mercedes 907 3.0ltr
- Modellbeschreibung: Frankia I7900 Plus
Re: Warntafel in Italien nicht mehr erforderlich
Danke Andreas für den Hinweis.
Endlich mal weniger Bürokratie und nicht mehr wie sonst üblich.
Gruß
Thomas
Endlich mal weniger Bürokratie und nicht mehr wie sonst üblich.
Gruß
Thomas
- ThomasPr
- Administrator
- Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
- Basisfahrzeug: Fiat Ducato X290 MJ 180
- Modellbeschreibung: E-Line I 51 Liner 2016
Re: Warntafel in Italien nicht mehr erforderlich
Freut Euch nicht zu früh, Zitat aus dem verlinkten Artikel
„ Auf wen bezieht sich diese neue Regelung?
Die neuen Vorschriften gelten für alle Personenwagen (PKW), SUVs, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge. Die Regelung bezieht sich speziell auf Fahrradträger, die an der Anhängerkupplung befestigt werden.“
Also nicht die Fahrradträger, die an der Rückwand von Wohnmobilen befestigt sind. Dafür spricht auch, dass der Fahrradträger Beleuchtung haben muss.
„ Auf wen bezieht sich diese neue Regelung?
Die neuen Vorschriften gelten für alle Personenwagen (PKW), SUVs, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge. Die Regelung bezieht sich speziell auf Fahrradträger, die an der Anhängerkupplung befestigt werden.“
Also nicht die Fahrradträger, die an der Rückwand von Wohnmobilen befestigt sind. Dafür spricht auch, dass der Fahrradträger Beleuchtung haben muss.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
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- Registriert: Mittwoch 1. November 2017, 18:22
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Re: Warntafel in Italien nicht mehr erforderlich
Habe ich gerade auch in einem anderen Forum gelesen.ThomasPr hat geschrieben: Donnerstag 23. Januar 2025, 14:52 Freut Euch nicht zu früh, Zitat aus dem verlinkten Artikel
„ Auf wen bezieht sich diese neue Regelung?
Die neuen Vorschriften gelten für alle Personenwagen (PKW), SUVs, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge. Die Regelung bezieht sich speziell auf Fahrradträger, die an der Anhängerkupplung befestigt werden.“
Also nicht die Fahrradträger, die an der Rückwand von Wohnmobilen befestigt sind. Dafür spricht auch, dass der Fahrradträger Beleuchtung haben muss.
Das mit der Rückwand könnte ich evtl. noch verstehen.
Steht ja über und Beleuchtung ist vorher.
Wie sieht es dann mit ner Rollerbühne aus?
Hat die Beleuchtung ja auch am Schluß.
Gruß
Thomas
- ThomasPr
- Administrator
- Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
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- Modellbeschreibung: E-Line I 51 Liner 2016
Re: Warntafel in Italien nicht mehr erforderlich
Im zitierten Originaldokument ist die entsprechende Stelle nicht so einfach zu finden, zumindest für mich nicht, 152 Seiten in italienischer Sprache
.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
-
- Registriert: Montag 6. April 2020, 18:13
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- Modellbeschreibung: C - Tourer 141
Re: Warntafel in Italien nicht mehr erforderlich
Wer Lust hast zu lesen: Seite 79 rechte Spalte geht's los und Seite 80 linke und rechte Spalte...ThomasPr hat geschrieben: Donnerstag 23. Januar 2025, 15:29 Im zitierten Originaldokument ist die entsprechende Stelle nicht so einfach zu finden, zumindest für mich nicht, 152 Seiten in italienischer Sprache.

Hab' s mal schnell überflogen, weil ziemlich trockener Gesetzestext:
es geht ausschließlich um Trägersystem die auf einer Anhängerkupplung aufbauen. ( PKW s und leichte Transporter bis 3,5 t. )
Da steht nichts von Entfall einer Warntafel.
Diese ist eigentlich hier geregelt und ist Pflicht bei der Länge des Überhangs/ Transportgutes :
Decreto legislativo 30.04.1992, n. 285
Sezione curata da: Palumbo Salvatore e Molteni Claudio
TITOLO V
NORME DI COMPORTAMENTO
Articolo 164 CdS
Sistemazione del carico sui veicoli
und da heist es unter anderem:
Il carico non deve superare i limiti di sagoma stabiliti dall'art. 61 e non può sporgere longitudinalmente dalla parte anteriore del veicolo; può sporgere longitudinalmente dalla parte posteriore, se costituito da cose indivisibili, fino ai 3/10 della lunghezza del veicolo stesso, purché nei limiti stabiliti dall'art. 61.
Also darf nach vorn übers Fahrzeug nichts überstehen, nur hinten, und darf nicht 3/10 tel der Fahrzeuglänge überschreiten.
3. Fermi restando i limiti massimi di sagoma di cui all'art. 61, comma 1, possono essere trasportate cose che sporgono lateralmente fuori della sagoma del veicolo, purché la sporgenza da ciascuna parte non superi centimetri 30 di distanza dalle luci di posizione anteriori e posteriori.
......es können auch Dinge transportiert werden, die seitlich überstehen, wenn der Überstand an jeder Seite nicht 30 Zentimeter der vorderen und hinteren Leuchten übersteigt...
6. Se il carico sporge oltre la sagoma propria del veicolo, devono essere adottate tutte le cautele idonee ad evitare pericolo agli altri utenti della strada. In ogni caso la sporgenza longitudinale deve essere segnalata mediante uno o due speciali pannelli quadrangolari, rivestiti di materiale retroriflettente, posti alle estremità della sporgenza in modo da risultare costantemente normali all'asse del veicolo.
......, auf jeden Fall muss der Überstand mit einem oder zwei quadratischen Tafeln gekennzeichnet sein, aus reflektierendem Material, die am Ende des Überstands angebracht sein müssen....
8. Chiunque viola le disposizioni dei commi precedenti è soggetto alla sanzione amministrativa del pagamento di una somma da euro 87,00 a euro 344,00.
...und jeder der diese Vorschriften missachtet wird mit einer Stafe von 87,- bis 344,- bedacht...
Also vermutlich noch keine Entwarnung für die rot/weiße Tafel in Sicht.
Mal abwarten, was andere Medien so darüber berichten in Zukunft.
Gruß
Andy2
- ThomasPr
- Administrator
- Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
- Basisfahrzeug: Fiat Ducato X290 MJ 180
- Modellbeschreibung: E-Line I 51 Liner 2016
Re: Warntafel in Italien nicht mehr erforderlich
Jetzt gibt es auch einen Bericht dazu von Promobil
https://www.promobil.de/weitere-ratgebe ... kel-teaser
https://www.promobil.de/weitere-ratgebe ... kel-teaser
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
- Klep
- Registriert: Dienstag 12. November 2024, 19:33
- Basisfahrzeug: Mecerdes Sprinter CDI 417
- Modellbeschreibung: Malibu I 490 RB LE