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Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2023, 08:05
von Tdr01
Moin Leute,

bin in einem weiteren Forum über eine neue Mautregel in Österreich für Womo bis 3,5to gestoßen.

Die Asfinag weitet die Bemautung für Neuzulassungen mit 3,5 To aus
Achtung bei Ablastungen auf 3,5 to .
In Zukunft gilt die Mautschwelle auch für auf abgelastete Fahrzeuge

https://www.asfinag.at/maut-vignette/go-maut/

So der Asfinag Text:

Ab 1. Dezember 2023 wird vom bisher üblichen höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzG) auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) umgestellt. Bezog sich die für die Mautpflicht maßgebliche Gewichtsgrenze bisher stets auf das höchste zulässige Gesamtgewicht (hzG), entscheidet künftig die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) darüber, ob ein Fahrzeug der Vignettenpflicht bzw. Streckenmaut (bis 3,5 Tonnen tzGm) oder der GO-Maut-Pflicht (mehr als 3,5 Tonnen tzGm) unterliegt. Somit ist diese Information speziell auch für Wohnmobile wichtig, wenn es darum geht, ob eine Vignette oder eine GO-Box zur Entrichtung der Maut notwendig ist.

Der ASFINAG-Tipp "Übergangsfrist"

Wenn ein Fahrzeug mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen vor dem 1. Dezember 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen und das höchste zulässige Gesamtgewicht ebenfalls vor dem 1. Dezember 2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt wurde, unterliegt dieses Fahrzeug noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht und der Streckenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGm (§ 33 Abs 18 Z 8 BStMG).

Gruß
Thomas

Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2023, 14:40
von GR75
Hallo Thomas,

bin zwar nicht selbst betroffen, aber ich finde es sehr schön, daß Du Sorge trägst, solche Informationen hier weiterzugeben. Daher vielen Dank auch von mir.

LG Reinhart

Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2023, 16:33
von Tdr01
Bin zwar auch nicht betroffen, aber die Änderung ist ja schon gravierend.
Sind halt auch erfindeisch die Ösis.
Auch wenn die gebrauchten erst in ein paar Jahren betroffen sind, alle neuen sind ab sofort die Dummen.
Hoffentlich schaut sich unsere Regierung nichts von denen ab.

Gruß
Thomas

Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2023, 17:41
von Kleinehexe
Wo finden sich denn Angaben über die technisch zulässige Gesamtmasse?

Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2023, 18:21
von Kleinehexe
Wo finden sich denn Angaben über die technisch zulässige Gesamtmasse?

Ok, gefunden, das steht in der Zulassungsbescheinigung unter F1...

Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2023, 20:05
von Tdr01
Oder auf dem Typenschild

Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Verfasst: Mittwoch 6. Dezember 2023, 14:15
von Christian
Hallo,

ich habe gerade für mein Fahrzeug nachgesehen. Ich habe das Fiat Heavy Fahrwerk, aber 3,5 to ab Werk bestellt.
Vor der Auflastung stand bei mir unter F.1 3500. Wäre also trotz des Fahrwerks nicht betroffen gewesen.
Ist wohl in Zukunft wichtig, aber nicht unmöglich bei der Vignette zu bleiben, egal welches Fahrwerk.

Viele Grüße,
Christian

Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Verfasst: Mittwoch 6. Dezember 2023, 14:32
von Tdr01
Unter F.1 steht nur das zgg des Fahrzeugs, also 3,5to, oder wie bei mir 4,8to.
Das Zuggesamtgewicht steht im FZGS dann unten geschrieben.
Oder halt auf dem Typenschild.

Gruß
Thomas

Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Verfasst: Mittwoch 6. Dezember 2023, 14:42
von Christian
Tdr01 hat geschrieben: Mittwoch 6. Dezember 2023, 14:32 Unter F.1 steht nur das zgg des Fahrzeugs, also 3,5to, oder wie bei mir 4,8to.
Das Zuggesamtgewicht steht im FZGS dann unten geschrieben.
Oder halt auf dem Typenschild.

Gruß
Thomas
Bundesamt für Logisik und Mobilität: "Die Eintragungen zur tzGm sind der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld F. 1 zu entnehmen."

Re: Neue Mautregeln Österreich für Womo 3,5to

Verfasst: Mittwoch 6. Dezember 2023, 15:50
von Tdr01
Christian hat geschrieben: Mittwoch 6. Dezember 2023, 14:42
Tdr01 hat geschrieben: Mittwoch 6. Dezember 2023, 14:32 Unter F.1 steht nur das zgg des Fahrzeugs, also 3,5to, oder wie bei mir 4,8to.
Das Zuggesamtgewicht steht im FZGS dann unten geschrieben.
Oder halt auf dem Typenschild.

Gruß
Thomas
Bundesamt für Logisik und Mobilität: "Die Eintragungen zur tzGm sind der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld F. 1 zu entnehmen."
Will ja keinem Amt zu nahe treten, aber unter F.1 steht definitiv das zgG des Fahrzeugs und nicht die tzGm.
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Und damit sind wir dann auch gleich wieder beim Thema tzGm vs. Gesamtgewicht.
Gibt ja immer wieder Diskussionen, z.b. bei Anhängerbetrieb, werden bei den 6to tzGm das einzelne zGg oder eben das tatsächliche Gesamtgewicht herangezogen.
Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß
Thomas