Lieferfristen

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Moderator: Benromach

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Deleted User 10838

Re: Lieferfristen

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ThomasPr hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 15:42 ... innerhalb der Gewährleistungsfrist (die der Händler gewährt und nicht Fiat)
Du sprichst von der Gewährleistung innerhalb der ersten zwei Jahre, ich meine
die Gewährleistung, die ein nachfolgender Käufer des dann gebrauchten Womos
vom Händler in Anspruch nehmen könnte. Der würde nach sechs Monaten "in die
Röhre" schauen, sollte die Inspektion nicht innerhalb der ersten zwei Jahre durch-
geführt worden sein. Der TÜV ist dabei nur ein kleiner Nebenkriegsschauplatz.
Ich meine dabei mögliche Mängel, von Getriebe über Motor, bis hin zu Fahrwerks-
teilen, nicht den Aufbau des Womos.
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ThomasPr
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Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von ThomasPr »

Ich habe mich nicht auf Deine Aussage bezogen, sondern auf Gabrieles Gewährleistungs Rechte.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
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Quadrifoglio

Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von Quadrifoglio »

Alemanne hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 17:13ich meine
die Gewährleistung, die ein nachfolgender Käufer des dann gebrauchten Womos
vom Händler in Anspruch nehmen könnte. Der würde nach sechs Monaten "in die
Röhre" schauen, sollte die Inspektion nicht innerhalb der ersten zwei Jahre durch-
geführt worden sein.
Die gesetztlichen Gewährleistung, die in Kraft tritt, wenn jemand das gebrauchte Wohnmobil - das sich momentan noch im Besitz von GabrieleB befindet - bei einem Händler kauft gilt 12 Monate (Verkauf von Händler an Privat)
Hierbei ist es vollkommen egal, ob das Fahrzeug jemals eine Werkstatt gesehen hat, oder nicht.
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Spark
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Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von Spark »

Alemanne hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 17:13
ThomasPr hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 15:42 ... innerhalb der Gewährleistungsfrist (die der Händler gewährt und nicht Fiat)
Du sprichst von der Gewährleistung innerhalb der ersten zwei Jahre, ich meine
die Gewährleistung, die ein nachfolgender Käufer des dann gebrauchten Womos
vom Händler in Anspruch nehmen könnte. Der würde nach sechs Monaten "in die
Röhre" schauen, sollte die Inspektion nicht innerhalb der ersten zwei Jahre durch-
geführt worden sein. Der TÜV ist dabei nur ein kleiner Nebenkriegsschauplatz.
Ich meine dabei mögliche Mängel, von Getriebe über Motor, bis hin zu Fahrwerks-
teilen, nicht den Aufbau des Womos.
Der Händler ist gesetzlich verpflichtet für das Gesamtfahrzeug ( Fiat, Alko, Cartgago) eine Gebrauchtfahrzeuggarantie ( ich meine ein Jahr?) für den Privatkäufer auszustellen.
Viele Grüße
Dirk
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Deleted User 10838

Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von Deleted User 10838 »

Quadrifoglio hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 18:11 Die gesetztlichen Gewährleistung, die in Kraft tritt, wenn jemand das gebrauchte Wohnmobil
- das sich momentan noch im Besitz von GabrieleB befindet - bei einem Händler kauft gilt
12 Monate (Verkauf von Händler an Privat)
Hierbei ist es vollkommen egal, ob das Fahrzeug jemals eine Werkstatt gesehen hat, oder nicht.
Richtig ! Aber nach 6 Monaten tritt BGB § 477 die "Beweislastumkehr" in kraft ... dann weise dem
Händler mal nach, daß er von dem Mangel wußte ! Daher schrieb ich in meinem Beitrag "... nach
sieben Monaten ..." !
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Quadrifoglio

Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von Quadrifoglio »

Alemanne hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 18:31 Daher schrieb ich in meinem Beitrag "... nach sieben Monaten ..." !
von sieben (7) Monaten hast du nichts geschrieben!

Alemanne hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 17:13 Der würde nach sechs Monaten "in die Röhre" schauen
"...schaut er in die Röhre" ist auch nicht korrekt, denn die Gewährleistung bezieht sich - wie schon mehrmals erwähnt - über 12 Monate.
Alemanne hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 18:31 dann weise dem Händler mal nach, daß er von dem Mangel wußte
du musst nicht beweisen, dass der Händler davon wusste, sondern nur, dass der Mangel schon anlag. Das ist ein gravierender Unterschied.
Man hat z.B. Nässe im Scheinwerfer. Dies kann man z.B. nach elf Monaten reklamieren. Hat man Zeugen, dass die Feuchtigkeit bereits ab Kauf anlag, "schaut der Käufer nicht in die Röhre."
Jens77
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Re: Lieferfristen

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Ich fand das Thema Lieferfristen spannend da ich auch auf meinen Van warte. Aber was ihr grade daraus macht ist wirklich großer Schwachsinn! Sorry
Aber nur weil Gabriele ihre Meinung zu ihrer Handlung hat müsst ihr nicht so ausrasten, geht euch auch nix an!
Könnten wir hier nicht doch wieder zum Thema kommen und uns nicht gegenseitig beschimpfen oder alles besser wissen oder unsere zu tiefst subjektive Meinung als die Essenz zu betrachten...das nervt gewaltig und hat mit dem Thema auch überhaupt nix zu tun!
..UPS, jetzt bin ich auch ausgerastet :wuetende:
Also Jungs und Mädels in dem Sinne joten Abend und nicht den Sinn des Themas aus dem Fokus kriegen
Jens :drinkingcheers:
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Deleted User 10838

Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von Deleted User 10838 »

Quadrifoglio hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 20:11
Alemanne hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 18:31 Daher schrieb ich in meinem Beitrag "... nach sieben Monaten ..." !
von sieben (7) Monaten hast du nichts geschrieben!
Das kann man nachlesen.
Alemanne hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 17:13 Der würde nach sechs Monaten "in die Röhre" schauen
Quadrifoglio hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 20:11 "...schaut er in die Röhre" ist auch nicht korrekt, denn die Gewährleistung
bezieht sich - wie schon mehrmals erwähnt - über 12 Monate.
BGB § 477 ... denn:
Alemanne hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 18:31 ... dann weise dem Händler mal nach, daß er von dem Mangel wußte
Quadrifoglio hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 20:11 du musst nicht beweisen, dass der Händler davon wusste, sondern nur,
dass der Mangel schon anlag. Das ist ein gravierender Unterschied.
Genau ! ... Ähm ... "Arglist" !
Quadrifoglio hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 20:11 Man hat z.B. XXX ... Dies kann man z.B. nach elf Monaten reklamieren.
Hat man Zeugen, dass die Feuchtigkeit bereits ab Kauf anlag,
Genau ... wenn man Zeugen hat, die vor Gericht beschwören, daß der
Händler davon wußte !

Lieber Alfa-Fan, ich hatte fünf Zeugen für die von mir vorgetragenen
Mängel, incl. eines Sachverständigen-Gutachtens ... ich konnte leider
"Arglist" nicht beweisen. Das die Mängel da waren, war unbestritten.
Landgericht Konstanz AZ: K 5 O 26/16
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ThomasPr
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Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von ThomasPr »

Könnt Ihr bitte Euren Disput per PN austragen, mit Lieferfristen hat das nichts mehr zu tun.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Jens77
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Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von Jens77 »

Danke, das wurd auch Zick!
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