Du sprichst von der Gewährleistung innerhalb der ersten zwei Jahre, ich meineThomasPr hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 15:42 ... innerhalb der Gewährleistungsfrist (die der Händler gewährt und nicht Fiat)
die Gewährleistung, die ein nachfolgender Käufer des dann gebrauchten Womos
vom Händler in Anspruch nehmen könnte. Der würde nach sechs Monaten "in die
Röhre" schauen, sollte die Inspektion nicht innerhalb der ersten zwei Jahre durch-
geführt worden sein. Der TÜV ist dabei nur ein kleiner Nebenkriegsschauplatz.
Ich meine dabei mögliche Mängel, von Getriebe über Motor, bis hin zu Fahrwerks-
teilen, nicht den Aufbau des Womos.