Vorschriften über 3.5 T

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WolfG
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von WolfG »

JohnB hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 13:25 Mal schauen was das Ministerium auf folgende Frage antworten wird:

"Gelten die Verkehrszeichen 253, 277 oder 1010-51 für mein Wohnmobil mit 4,2 t zulässiger Gesamtmasse, das als Fahrzeug der Klasse M1, also letztlich als Pkw, zugelassen ist?"

Ich werde berichten.
Dazu steht (als Antwort auf einen Leserbrief) in der aktuellen Reisemobil International in etwa Folgendes:
"Nachdem der CIVD auf politischer Ebene versucht hat, Reisemobile von dem ("LKW")-Überholverbot auszunehmen, hat der Bund die Verantwortung an die Länder übergeben, die demnach Reisemobile mit Verkehrsschildern von diesem Verbot stellenweise befreien..."

Was das für Schilder sein sollen, bleibt offen...

LG
Guido
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Harley1

Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von Harley1 »

In Bayern sieht man das häufiger, unter dem Verbotsschild hängt der Zusatz ab 7,5 t.
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JumperI
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von JumperI »

Seewolfpk hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 11:30 Gilt nun
Zeichen 274
mit Zusatzschild LKW für uns oder nicht? :wuetende:
Das gilt schon - eben mit der Ausnahme Tempolimit auf BAB und KFZ Strasse. Dort bist du, was die Geschwindigkeit angeht (und nur das) KEIN LKW, sondern ein Womo.
Bei Gewicht, ûberholen etc. bleibst du ein FZG über 3,5 t und unterscheidest dich nicht von. Waren und Gütertransportern.
Das ist für mich die einzig logische Schlussfolgerung.
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JumperI
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von JumperI »

WolfG hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 14:13
JohnB hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 13:25 Mal schauen was das Ministerium auf folgende Frage antworten wird:

"Gelten die Verkehrszeichen 253, 277 oder 1010-51 für mein Wohnmobil mit 4,2 t zulässiger Gesamtmasse, das als Fahrzeug der Klasse M1, also letztlich als Pkw, zugelassen ist?"

Ich werde berichten.
Dazu steht (als Antwort auf einen Leserbrief) in der aktuellen Reisemobil International in etwa Folgendes:
"Nachdem der CIVD auf politischer Ebene versucht hat, Reisemobile von dem ("LKW")-Überholverbot auszunehmen, hat der Bund die Verantwortung an die Länder übergeben, die demnach Reisemobile mit Verkehrsschildern von diesem Verbot stellenweise befreien..."

Was das für Schilder sein sollen, bleibt offen...

LG
Guido
Das gibt's schon länger.
Da hängt dann ein weißer Zusatz drunter
'ausgemommen Wohnmobile'
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JohnB
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von JohnB »

JumperI hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 14:26
Seewolfpk hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 11:30 Gilt nun
Zeichen 274
mit Zusatzschild LKW für uns oder nicht? :wuetende:
Das gilt schon - eben mit der Ausnahme Tempolimit auf BAB und KFZ Strasse. Dort bist du, was die Geschwindigkeit angeht (und nur das) KEIN LKW, sondern ein Womo.
Bei Gewicht, ûberholen etc. bleibst du ein FZG über 3,5 t und unterscheidest dich nicht von. Waren und Gütertransportern.
Das ist für mich die einzig logische Schlussfolgerung.
Dann hätte das Zusatzschild Lkw (1010-51) unter einem Tempolimit eine andere Bedeutung als unter einem Linksabiegeverbot. Never!
Beste Grüße

John
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Ulito
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von Ulito »

Wie schon mal geschrieben:Es ist den Ländern überlassen das Wohnmobil mit einem Zusatzschild auszuklammern.
Hoffentlich kommen die Mitteldeutschen und Norddeutschen Länder dem auch mal nach.In Süddeuschland hat man ja schon teilweise angefangen.
LG Ulrich
Schöne Grüße
Ulrich :wave:
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JumperI
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von JumperI »

JohnB hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 14:47
JumperI hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 14:26
Seewolfpk hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 11:30 Gilt nun mit Zusatzschild LKW für uns oder nicht? :wuetende:
Das gilt schon - eben mit der Ausnahme Tempolimit auf BAB und KFZ Strasse. Dort bist du, was die Geschwindigkeit angeht (und nur das) KEIN LKW, sondern ein Womo.
Bei Gewicht, ûberholen etc. bleibst du ein FZG über 3,5 t und unterscheidest dich nicht von. Waren und Gütertransportern.
Das ist für mich die einzig logische Schlussfolgerung.
Dann hätte das Zusatzschild Lkw (1010-51) unter einem Tempolimit eine andere Bedeutung als unter einem Linksabiegeverbot. Never!
Genau darum geht es doch - um diese AUSNAHMEGENEHMIGUNG:

Nach § 1 der Zwölften Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der StVO beträgt abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobile bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.

Was ist denn daran anzuzweifeln?
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JohnB
Registriert: Mittwoch 3. Januar 2018, 22:37
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von JohnB »

JumperI hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 15:33
JohnB hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 14:47
JumperI hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 14:26

Das gilt schon - eben mit der Ausnahme Tempolimit auf BAB und KFZ Strasse. Dort bist du, was die Geschwindigkeit angeht (und nur das) KEIN LKW, sondern ein Womo.
Bei Gewicht, ûberholen etc. bleibst du ein FZG über 3,5 t und unterscheidest dich nicht von. Waren und Gütertransportern.
Das ist für mich die einzig logische Schlussfolgerung.
Dann hätte das Zusatzschild Lkw (1010-51) unter einem Tempolimit eine andere Bedeutung als unter einem Linksabiegeverbot. Never!
Genau darum geht es doch - um diese AUSNAHMEGENEHMIGUNG:

Nach § 1 der Zwölften Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der StVO beträgt abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobile bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.

Was ist denn daran anzuzweifeln?
Dass Du beständig beschilderte Beschränkungen mit der Ausnahmegenehmigung für die unbeschilderte Beschränkung durcheinanderwirfst.

Du behauptest, was die Geschwindigkeit angeht, wäre ein Womo auf der BAB kein Lkw. Das stimmt nicht. JEDES Geschwindigkeitsschild, das den Zusatz Lkw trägt, gilt (bis auf weiteres) für Womos - auch auf der BAB.

Die Ausnahmegenehmigung, dass die generellen (unbeschilderten) Lkw-80 km/h für Womos auf 100 km/h angehoben sind, ändert an beschilderten Vorgaben nichts.

EoD
Beste Grüße

John
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WolfG
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von WolfG »

Ulito hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 15:03 Wie schon mal geschrieben:Es ist den Ländern überlassen das Wohnmobil mit einem Zusatzschild auszuklammern.
Hoffentlich kommen die Mitteldeutschen und Norddeutschen Länder dem auch mal nach.In Süddeuschland hat man ja schon teilweise angefangen.
LG Ulrich
Da unsere Behörden ja bestrebt sind, den Schilderwald in Deutschland zu verkleinern, kann ich mir nicht vorstellen, das sich hier (kurzfristig) etwas ändern wird.
Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit wäre es auch viel naheliegender und kosteneffizienter, die vielzitierte 12. Ausnahmeverordnung zur StVO zu überarbeiten und die Wohnmobile den Omnibussen und/oder den PKW mit Anhängern gleichzustellen.
Vielleicht sollten wir den entsprechenden Entscheidungsträgern mal einen WoMo-Urlaub mit Fahrt über unsere Autobahnen spendieren :crazy_face:
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Ulito
Registriert: Dienstag 18. Oktober 2016, 17:56
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von Ulito »

WolfG hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 16:02 [quote=Ulito post_id=93422 time=<a href="tel:1600434210">1600434210</a> user_id=3256]
Wie schon mal geschrieben:Es ist den Ländern überlassen das Wohnmobil mit einem Zusatzschild auszuklammern.
Hoffentlich kommen die Mitteldeutschen und Norddeutschen Länder dem auch mal nach.In Süddeuschland hat man ja schon teilweise angefangen.
LG Ulrich

Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit wäre es auch viel naheliegender und kosteneffizienter, die vielzitierte 12. Ausnahmeverordnung zur StVO zu überarbeiten und die Wohnmobile den Omnibussen und/oder den PKW mit Anhängern gleichzustellen.
Vielleicht sollten wir den entsprechenden Entscheidungsträgern mal einen WoMo-Urlaub mit Fahrt über unsere Autobahnen spendieren :crazy_face:
[/quote]

Das hat der Verkehrsminister ja an die Länder abgegeben,somit haben die Länder den Schwarzen Peter.

LG Ulrich
Schöne Grüße
Ulrich :wave:
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