Übergabe im Lockdown

Habt ihr eine gute Idee? Oder ein Zubehör, auf das ihr aufmerksam machten möchtet? Umbauten-Ausbautn vom Malibu

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Meckpasch
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Re: Übergabe im Lockdown

Ungelesener Beitrag von Meckpasch »

Exbulli hat geschrieben: Sonntag 20. Dezember 2020, 23:28
Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun,
brauchst du glaube ich nicht extra erwähnen, ist bei diesem Thema offensichtlich normal. :lacher:

Gruß
Gruß

Heimat ist da, wo man auch Abends noch MOIN sagt :wave:
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Seachild
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Re: Übergabe im Lockdown

Ungelesener Beitrag von Seachild »

Meines Wissens gibt es Garantie - jedenfalls recvnet der Händler in einem.solchen Fall mit Malibu ab und bekommt seine Kosten erstattet.
Grüße aus Oberfranken (Forchheim)
Jürgen
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Deleted User 10838

Re: Übergabe im Lockdown

Ungelesener Beitrag von Deleted User 10838 »

ThomasPr hat geschrieben: Sonntag 20. Dezember 2020, 22:05 Akzeptier es einfach, dass es von Carthago außer der Dichtigkeitsgarantie
keine weitere Garantie gibt, nur Gewährleistung vom Händler.
Zu dieser Problematik gibt es hier Link Lesenswertes.
Und nein, solche Dinge akzeptiere ich nicht so einfach. Wir reden
immer von Rechtsstaat und Verbraucherrechten, hier wird sich
einfach herstellerseitig aus der Verantwortung gestohlen ... und
es werden "Anschlußgarantien" verkauft. Anschluß an welche zuvor ?
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ThomasPr
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Re: Übergabe im Lockdown

Ungelesener Beitrag von ThomasPr »

Wenn Du den von Dir verlinkten Artikel liest, wirst Du genau das lesen, was hier mehrfach beschrieben wurde. Ich zitiere nur mal den ersten Satz
"Nach Einführung des neuen Schuldrechts besteht immer noch der Irrglaube, man habe Garantieansprüche, mindestens gegen den Hersteller."
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
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Meckpasch
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Re: Übergabe im Lockdown

Ungelesener Beitrag von Meckpasch »

Eisenbart hat geschrieben: Mittwoch 16. Dezember 2020, 09:49 Wertes Forum,
letzte Woche haben wir einen neuen Malibu 640 GT unter spontanen Umständen erworben. Laut Aussage des Händlers muss er uns das Fahrzeug noch in diesem Jahr übergeben bzgl. der 16% MWST. Das Fahrzeug ist soweit übergabebereit bis auf die Sat-Anlage. Diese soll, wenn lieferbar, nachgerüstet werden.
Aufgrund der aktuellen Umstände ist nun geplant, dass wir das Fahrzeug am Freitag abholen beim 200km entfernten Händler. Allerdings kann wegen der Corona-Situation keine Übergabe und Einweisung im eigtl. Sinn stattfinden, um den Kontakt zwischen Kunde und Personal so gering wie möglich zu halten, was ja auch plausibel ist. Es sollen die Formalitäten erledigt werden mit anschliesender Schlüsselübergabe und dann zügige Abfahrt vom Hof.
Wir kennen den Fahrzeugtyp im Handling soweit, da wir Wochenendtrips im Fahrzeugtyp im Vorfeld unternommen haben. Wie ist der Sachverhalt einzuschätzen? Besteht ein hohes Risiko, dass ich mit quittiertem Empfang des Fahrzeugs evtl. erst bei späterer genauer Inaugenscheinnahme Probleme bekomme, falls der Wagen technisch oder auch optisch nicht in Ordnung ist? Wie würdet ihr vorgehen? Einfach erstmal runter vom Gelände und dann in der Nähe den Wagen in Ruhe ordentlich checken und dann bei Bedarf direkt zurück zum Händler?
Schöne Grüße Martin
Hallo Martin,

ich hoffe deine Übernahme hat nun geklappt? Du als Themenersteller kannst dich ja mal selbst äußern wie es unter den entsprechenden Bedingungen gelaufen ist.
Über hilfreiche (oder auch nicht) Antworten kannst Du dich ja nicht beklagen.

Gruß
Gruß

Heimat ist da, wo man auch Abends noch MOIN sagt :wave:
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Spark
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Re: Übergabe im Lockdown

Ungelesener Beitrag von Spark »

Meckpasch hat geschrieben: Montag 21. Dezember 2020, 12:06
Eisenbart hat geschrieben: Mittwoch 16. Dezember 2020, 09:49 Wertes Forum,
letzte Woche haben wir einen neuen Malibu 640 GT unter spontanen Umständen erworben. Laut Aussage des Händlers muss er uns das Fahrzeug noch in diesem Jahr übergeben bzgl. der 16% MWST. Das Fahrzeug ist soweit übergabebereit bis auf die Sat-Anlage. Diese soll, wenn lieferbar, nachgerüstet werden.
Aufgrund der aktuellen Umstände ist nun geplant, dass wir das Fahrzeug am Freitag abholen beim 200km entfernten Händler. Allerdings kann wegen der Corona-Situation keine Übergabe und Einweisung im eigtl. Sinn stattfinden, um den Kontakt zwischen Kunde und Personal so gering wie möglich zu halten, was ja auch plausibel ist. Es sollen die Formalitäten erledigt werden mit anschliesender Schlüsselübergabe und dann zügige Abfahrt vom Hof.
Wir kennen den Fahrzeugtyp im Handling soweit, da wir Wochenendtrips im Fahrzeugtyp im Vorfeld unternommen haben. Wie ist der Sachverhalt einzuschätzen? Besteht ein hohes Risiko, dass ich mit quittiertem Empfang des Fahrzeugs evtl. erst bei späterer genauer Inaugenscheinnahme Probleme bekomme, falls der Wagen technisch oder auch optisch nicht in Ordnung ist? Wie würdet ihr vorgehen? Einfach erstmal runter vom Gelände und dann in der Nähe den Wagen in Ruhe ordentlich checken und dann bei Bedarf direkt zurück zum Händler?
Schöne Grüße Martin
Hallo Martin,

ich hoffe deine Übernahme hat nun geklappt? Du als Themenersteller kannst dich ja mal selbst äußern wie es unter den entsprechenden Bedingungen gelaufen ist.
Über hilfreiche (oder auch nicht) Antworten kannst Du dich ja nicht beklagen.

Gruß
Ich würde das Fahrzeug nicht ohne ausführliche Überprüfung übernehmen und auch keinen Meter vom Hof bewegen, ebenso wenig würde ich das Übergabeprotokoll des Händlers nicht vor Überprüfung sämtlicher Funktionen ( Schubladen, Tische, Hubbett, Sat, Mediacenter, Kontrollpanel, Heizung, Kühli, Alarm etc.)unterschreiben.
Der Händler braucht ja nicht ständig dabei sein..es reicht wenn er zum Schluss mit dem Übergabeprotokoll dazu kommt....und diese Zeit solltest du dir unbedingt nehmen. Alle gefundenen Mängel im Übergabeprotokoll aufführen.

Wir hatten unser WoMo bei einem der renommiertesten und m. E. besten Händler in Mainz gekauft. Bei Abholung hat uns ein extra abgestellter Senior des Betriebes alle Funktionen sehr ausführlich ( Aufbau/ Triebkopf) vorgeführt und erklärt. Heizung lief ( trotz Sommer), Kühlschrank war an und selbst bei diesem Händler wurden wir ehrlichkeitshalber von dem Seniorfachmann informiert, das bei seiner Vorprüfung die SAT-Anlage zwar ausfuhr aber keinen Empfang hatte.
Zur Verwunderung des Händlers habe ich daraufhin das Übergabeprotokoll mit dem Mangel versehen und unterschrieben, jedoch die Übernahme des Fahrzeuges verweigert. Wenn man erst einmal vom Hof gefahren ist braucht man Monate um einen Reklamations-Reparaturtermin zu erhalten.
Dieser Sachverhalt wurde mir dann zwar nicht freudig aber ehrlich bestätigt. Eine Woche später war dann alles gerichtet und in Ordnung und ich habe das Fahrzeug dann ohne Probleme übernommen.....der SAT-Receiver war im Neufahrzeug defekt und musste ausgetauscht werden.

Wenn ich mir nun vorstelle es nicht mit einem so "gewissenhaften" Händler zu tun zu haben...dann wird er eventuell froh sein dich unter dem Deckmantel Kontaktbeschränkungen / Corona schnell vom Hof zu jagen....lass dich nicht darauf ein!
Viele Grüße
Dirk
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Odi57
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Re: Übergabe im Lockdown

Ungelesener Beitrag von Odi57 »

Hallo,

ich denke es hängt natürlich sehr vom Händler ab, wie schnell Reklamation behandelt werden. Das kann man kaum verallgemeinern. Bei unserem Carthago Händler wurde bisher alles was nach der Übergabe aufgetreten ist immer zeitnah in 1 oder 2 Tagen erledigt. Obwohl die Werkstatt des Händlers natürlich in diesem Jahr gut ausgelastet war. Meistens sind es ja nur Kleinigkeiten die zu erledigen sind. Alles wirklich komplett bei der Übergabe zu kontrollieren, finde ich schon sportlich, wenn nicht gar unmöglich, da die ersten Probleme eh erst meistens nach der ersten größeren Fahrt auftreten werden. Natürlich sollte man die Übergabe schon ordentlich abwickeln, aber ich erwarte natürlich von einem guten Händler schon das er immer hilfreich zur Seite steht, wenn mal was auftritt. Vielleicht haben wir da auch einfach nur <Glück mit unserem.

Mit freundlichen Grüßen

Michael
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Spark
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Re: Übergabe im Lockdown

Ungelesener Beitrag von Spark »

Michael, alles richtig...zumindest wenn der Händler tatsächlich die Möglichkeit sieht innerhalb von 1-2 Tagen die gefundenen Mängel zu beheben. Das dürfte aber auf die wenigsten Händler zutreffen bei den vollen Auftrags- und Servicebüchern...und natürlich lässt sich nicht alles innerhalb von 1-2 Std. so prüfen als würde man eine vierwöchige Fahrt unternehmen und jeden Mangel, jedes Knarzen, jedes Pumpengestottere dabei protokollieren.

Aber bei einem Fahrzeug im Wert von mindestens 65.000,-€ bis weit über 150.000,-€ würde ich mich nicht einfach so mit Schlüssel in die Hand drücken und gute Fahrt wünschen abspeisen lassen....da nehme ich mir die Zeit die ich dafür brauche um einigermaßen Gewissheit zu erlangen...manchmal ist es auch hilfreich bei der Übernahme einen Bekannten/ Freund mitzunehmen welcher ebenfalls Erfahrungen mit WoMo's hat ...vier Augen sehen mehr.
Viele Grüße
Dirk
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Odi57
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Modellbeschreibung: Malibu 600 DB

Re: Übergabe im Lockdown

Ungelesener Beitrag von Odi57 »

Hallo,

was mich auch wundert ist das Argument der reduzierten Mehrwertsteuer. Wenn ich das Fahrzeug vom Händler abhole, ist es normalerweise doch schon auf meinen Namen angemeldet und bezahlt. Spielt den dann der Übergabetermin überhaupt eine Rolle für die Mehrwertsteuer?

Mit freundlichen Grüßen

Michael
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Tourer
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Re: Übergabe im Lockdown

Ungelesener Beitrag von Tourer »

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Odi57 hat geschrieben: Montag 21. Dezember 2020, 17:19 Hallo,

was mich auch wundert ist das Argument der reduzierten Mehrwertsteuer. Wenn ich das Fahrzeug vom Händler abhole, ist es normalerweise doch schon auf meinen Namen angemeldet und bezahlt. Spielt den dann der Übergabetermin überhaupt eine Rolle für die Mehrwertsteuer?

Mit freundlichen Grüßen

Michael
Ja, ein Kauf besteht aus drei unabhängigen Rechtsgeschäften.
  • Einigung (Vertragsabschluss)
  • Übergabe (Leistung des Verkäufers)
  • Zahlung (Leistung des Käufers)
Damit das Geschäft vollständig abgeschlossen ist, ist es notwendig das der Verkäufer die Ware an den Käufer übergibt. Zu diesem Zeitpunkt geht das Risiko des Untergangs der Ware auf den Käufer über.
Es ist nicht notwendig, das der Käufer das Fahrzeug vom Hof des Verkäufers fährt, es steht dann jedoch auf Gefahr des Käufers auf dem Hof des Verkäufers. Ob das Fahrzeug auf den Namen des Käufers zugelassen ist oder nicht spielt für den Mehrwertsteuersatz keine Rolle. Für den Mehrwertsteuersatz ist der Tag der Leistung maßgeblich und das ist nun mal der Tag der Übergabe.
Gruß
Bernhard

Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
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