brauchst du glaube ich nicht extra erwähnen, ist bei diesem Thema offensichtlich normal.

Gruß
Moderator: Benromach
brauchst du glaube ich nicht extra erwähnen, ist bei diesem Thema offensichtlich normal.
Zu dieser Problematik gibt es hier Link Lesenswertes.ThomasPr hat geschrieben: Sonntag 20. Dezember 2020, 22:05 Akzeptier es einfach, dass es von Carthago außer der Dichtigkeitsgarantie
keine weitere Garantie gibt, nur Gewährleistung vom Händler.
Hallo Martin,Eisenbart hat geschrieben: Mittwoch 16. Dezember 2020, 09:49 Wertes Forum,
letzte Woche haben wir einen neuen Malibu 640 GT unter spontanen Umständen erworben. Laut Aussage des Händlers muss er uns das Fahrzeug noch in diesem Jahr übergeben bzgl. der 16% MWST. Das Fahrzeug ist soweit übergabebereit bis auf die Sat-Anlage. Diese soll, wenn lieferbar, nachgerüstet werden.
Aufgrund der aktuellen Umstände ist nun geplant, dass wir das Fahrzeug am Freitag abholen beim 200km entfernten Händler. Allerdings kann wegen der Corona-Situation keine Übergabe und Einweisung im eigtl. Sinn stattfinden, um den Kontakt zwischen Kunde und Personal so gering wie möglich zu halten, was ja auch plausibel ist. Es sollen die Formalitäten erledigt werden mit anschliesender Schlüsselübergabe und dann zügige Abfahrt vom Hof.
Wir kennen den Fahrzeugtyp im Handling soweit, da wir Wochenendtrips im Fahrzeugtyp im Vorfeld unternommen haben. Wie ist der Sachverhalt einzuschätzen? Besteht ein hohes Risiko, dass ich mit quittiertem Empfang des Fahrzeugs evtl. erst bei späterer genauer Inaugenscheinnahme Probleme bekomme, falls der Wagen technisch oder auch optisch nicht in Ordnung ist? Wie würdet ihr vorgehen? Einfach erstmal runter vom Gelände und dann in der Nähe den Wagen in Ruhe ordentlich checken und dann bei Bedarf direkt zurück zum Händler?
Schöne Grüße Martin
Ich würde das Fahrzeug nicht ohne ausführliche Überprüfung übernehmen und auch keinen Meter vom Hof bewegen, ebenso wenig würde ich das Übergabeprotokoll des Händlers nicht vor Überprüfung sämtlicher Funktionen ( Schubladen, Tische, Hubbett, Sat, Mediacenter, Kontrollpanel, Heizung, Kühli, Alarm etc.)unterschreiben.Meckpasch hat geschrieben: Montag 21. Dezember 2020, 12:06Hallo Martin,Eisenbart hat geschrieben: Mittwoch 16. Dezember 2020, 09:49 Wertes Forum,
letzte Woche haben wir einen neuen Malibu 640 GT unter spontanen Umständen erworben. Laut Aussage des Händlers muss er uns das Fahrzeug noch in diesem Jahr übergeben bzgl. der 16% MWST. Das Fahrzeug ist soweit übergabebereit bis auf die Sat-Anlage. Diese soll, wenn lieferbar, nachgerüstet werden.
Aufgrund der aktuellen Umstände ist nun geplant, dass wir das Fahrzeug am Freitag abholen beim 200km entfernten Händler. Allerdings kann wegen der Corona-Situation keine Übergabe und Einweisung im eigtl. Sinn stattfinden, um den Kontakt zwischen Kunde und Personal so gering wie möglich zu halten, was ja auch plausibel ist. Es sollen die Formalitäten erledigt werden mit anschliesender Schlüsselübergabe und dann zügige Abfahrt vom Hof.
Wir kennen den Fahrzeugtyp im Handling soweit, da wir Wochenendtrips im Fahrzeugtyp im Vorfeld unternommen haben. Wie ist der Sachverhalt einzuschätzen? Besteht ein hohes Risiko, dass ich mit quittiertem Empfang des Fahrzeugs evtl. erst bei späterer genauer Inaugenscheinnahme Probleme bekomme, falls der Wagen technisch oder auch optisch nicht in Ordnung ist? Wie würdet ihr vorgehen? Einfach erstmal runter vom Gelände und dann in der Nähe den Wagen in Ruhe ordentlich checken und dann bei Bedarf direkt zurück zum Händler?
Schöne Grüße Martin
ich hoffe deine Übernahme hat nun geklappt? Du als Themenersteller kannst dich ja mal selbst äußern wie es unter den entsprechenden Bedingungen gelaufen ist.
Über hilfreiche (oder auch nicht) Antworten kannst Du dich ja nicht beklagen.
Gruß
Ja, ein Kauf besteht aus drei unabhängigen Rechtsgeschäften.Odi57 hat geschrieben: Montag 21. Dezember 2020, 17:19 Hallo,
was mich auch wundert ist das Argument der reduzierten Mehrwertsteuer. Wenn ich das Fahrzeug vom Händler abhole, ist es normalerweise doch schon auf meinen Namen angemeldet und bezahlt. Spielt den dann der Übergabetermin überhaupt eine Rolle für die Mehrwertsteuer?
Mit freundlichen Grüßen
Michael