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Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Verfasst: Mittwoch 1. Juli 2020, 12:55
von Lenkerlinks
Hallo,
grad gelesen
"Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts
Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t wird aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden.
Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen."
Da gehts nicht nur um Geld. Mein Tip - lieber dreimal links abbiegen als einmal rechts
Gruß Uli
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Verfasst: Mittwoch 1. Juli 2020, 13:04
von Tourer
Lenkerlinks hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 12:55
Da gehts nicht nur um Geld. Mein Tip - lieber dreimal links abbiegen als einmal rechts
Gruß Uli
Dann brauchen aber die Navis mit
„rechts Abbiegen“ einen zusätzlichen
„Vermeiden Eintrag“
Gut das man unserem Womo nicht ansieht das es mehr als 3,5 t wiegt.
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Verfasst: Mittwoch 1. Juli 2020, 13:23
von ThomasPr
Lenkerlinks hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 11:43
Hallo,
soweit ich gelesen habe für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Da sind WOMO´s dabei.
Gruß Uli
das klingt hier
https://ec.europa.eu/germany/news/20190 ... stenten_de
aber ganz anders:
"Dazu gehören verpflichtende Abbiegeassistenten für Busse und Lkw bei neuen Fahrzeugtypen ab 2022, für alle neuen Lkw und Busse dann ab 2024."
Von einer konkreten Nachrüstungspflicht steht da nichts. Die gibt es allerdings für die sogenannten "Lang LKW".
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Verfasst: Mittwoch 1. Juli 2020, 14:39
von Lenkerlinks
Hallo,
Thomas hast recht. Neue LKW´s ab 2024 werden das dann wohl haben müssen. Dennoch wird da bestimmt noch weiter dran gedreht.
Ich halte das sowieso für "nicht zielführend".
Die sehr langen LKW´s fahren sowieso nicht durch die Innenstädte. Macht auch kein Sinn.
Diese Assistenten sollten meiner Meinung nach zunächst bei den Paketzustellern eingebaut werden - aber nicht nur fürs Abbiegen sondern für alle Manöver die die Fahren oder Parken betreffen.
Gruß Uli
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Verfasst: Mittwoch 1. Juli 2020, 14:44
von Meckpasch
Warum sollte ein Radar unterstützter Abbiegeassistent nicht zielführend sein.
Du wirst vielleicht anders darüber denken, wenn Du selbst, vielleicht als Radfahrer, in eine brenzliche Situation geraten bist. Oder schlimmsten Fall Personenschäden in deinem Umfeld zu beklagen wären.
Das ein Wohnmobil nun besonders übersichtlich ist, kann wohl niemand behaupten.
Gruß
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Verfasst: Mittwoch 1. Juli 2020, 15:03
von ThomasPr
Ich bin mal gespannt, wie der Begriff "LKW" dann ausgelegt wird. Es handelt sich ja um eine europäische Richtlinie/Verordnung. Im (von Deutschland aus gesehenen) EU Ausland gibt die Zuordnung von Wohnmobilen zu LKW's ja nicht (Ausnahme Portugal). Da kann es auch sein, dass tatsächlich auf gewerbliche Fahrzeuge abgestellt wird, wie John schon vermutet hat.
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Verfasst: Mittwoch 1. Juli 2020, 15:06
von ThomasPr
Lenkerlinks hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 14:39
Diese Assistenten sollten meiner Meinung nach zunächst bei den Paketzustellern eingebaut werden - aber nicht nur fürs Abbiegen sondern für alle Manöver die die Fahren oder Parken betreffen.
Gruß Uli
Die meisten Paketzusteller bei uns sind m.E. mit < 3,5 t unterwegs, schon weil viele von den jungen Fahren vermutlich nur einen Führerschein der Klasse B haben. Da geht die Festlegung ins Leere.
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Verfasst: Mittwoch 1. Juli 2020, 15:43
von Lenkerlinks
Hallo,
meine persönliche Meinung ist in dieser Sache nicht gleich dem was die sich ausgedacht haben.
Eine moderne Verkehrsführung mit einem richtigen Fahrradweg mit entsprechenden Ampeln in den Innenstädten - Vorbild Niederlande - halte ich für deutlich besser als diese elektronischen Helfer.
Da braucht es keine Abstufungen in LKW oder Tonnenklassen, was ich für nicht zielführend halte.
Es soll der schwächere Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Das ist gut. Dennoch bin ich für viel höhere Strafen für Radfahrer bei Vorfahrtsmisachtungen oder über Rot fahren oder oder oder.
Stellt euch mal an so einen Unfallhotspot in einer Großstadt an die Kreuzung und beobachtet mal wie da die Verkehrsregeln Aller gehandhabt wird. Da ist eine Lichtzeichenanlage - sprich Ampel eher eine Empfehlung oder eine Beleuchtungseinheit für Fußgänger und Radfahrer.
Zitat
"Geht ein Fußgänger über eine rote Ampel, sieht das Bußgeld bzw. Verwarngeld folgendermaßen aus: Als Fußgänger bei “Rot” über die Ampel: 5 Euro Bußgeld. Als Fußgänger bei “Rot” über die Ampel und einen Unfall verursachen: 10 Euro Bußgeld."
Wenn man einen Führerschein hat kann das allerdings anders aussehen. Dennoch finde ich das lächerlich. Das müsste mindestens 100,-€ kosten.
Mit dem Rad sind mindestns 60 € fällig. Auch viel zu wenig. Leider wird das von der Polizei gefühlt überhaupt nicht geandet. Überall Blitzer aufbauen - ja, aber das Rauditum der Radfahrer und Fußgänger zu unterbinden - nein.
Die Sache mit den Paketzustellern ist ein Beispiel wo diese Assistenten ja wohl nicht eigebaut werden müssen. Es gibt sicher jede Menge gute Fahrer in diesem Job, dennoch habe ich zumindest das Gefühl, dass dort einige Raser dabei sind. Wenn ich mir die oftmals ramponierten Kastenwagen anschaue haben die meisten einige Feindberührungen.
Gruß Uli
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Verfasst: Mittwoch 1. Juli 2020, 15:48
von JohnB
Meckpasch hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 14:44
(..) Du wirst vielleicht anders darüber denken, wenn Du selbst, vielleicht als Radfahrer, in eine brenzliche Situation geraten bist. Oder schlimmsten Fall Personenschäden in deinem Umfeld zu beklagen wären. (..)
Ich bin regelmäßig und viel mit dem Rad im Großstadtbereich unterwegs. Lkw sind i.d.R. keine Gefahr. Die werden von Profis gefahren. Auch Paketzusteller wissen meist sehr genau, was sie anstellen (z.B. blöd parken).
Aufpassen muss man regelmäßig bei abbiegenden Pkw. Da könnte ich mich täglich abschießen lassen. Vor allem Kleinwagen sind gefährlich. Vermutlich fehlt da einfach die Fahrpraxis, bzw. sind es häufig "schnell mal ..."-Fahrten.
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Verfasst: Mittwoch 1. Juli 2020, 16:02
von Meckpasch
mit LKW's passieren jedoch die schlimmsten Unfälle bezüglich Radfahrer und Fußgänger insbesondere beim Abbiegen. Denn da ist die Gefahr direkt unters Fahrzeug zu geraten sicher am größten. Und die Fahrer bekommen oft noch nicht mal etwas von dem Unfall mit. Profi hin oder her.
Es geht dabei auch gar nicht wer der Profi oder am Ungeschicktesten ist. Ist beim Ergebnis dann auch egal. Von daher halte ich den Assistent für etwas sehr Hilfreiches.
Ich möchte den Totwinkel Assistent in meinem PKW nicht mehr Missen.
Gruß