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Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 11:02
von Oldi45
"letztes Jahr auf der CMT Stuttgart habe ich auf dem Messestand von Carthago den bekannten Mangel einreißen des Fußbodens am Übergang zum Fahrerhaus und das Ablösen der Carthagoaufkleber angesprochen, diese wurde sofort mit einem lächeln mit der Bergründung des alters und des evtl. Pflegemangels abgetan."

Hatte 2018 den bekannten Mangel hier beschrieben. Gleichzeitig hatte ich im Rahmen der Gewährleistung Carthago darauf hingewiesen, dass an dieser Übergangsstelle eine Sollbruchstelle eingebaut ist. Daraufhin wurde dieses gebrochene Endstück nach "Werksvorgabe!" durch meinen Händler abgesägt und ich habe zur Kaschierung des bleibenden Mangels einen Fahrerhausteppich erhalten. Spätestens jetzt hätte eine seriöse Firma zu diesem Qualitätsproblem eine Rückrufaktion starten müssen! Im Gegenteil wurde aber so weiter gefertigt (geschlampt).
Gruß Hajo

Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 14:02
von ThomasPr
Du gehst davon aus, dass der Fehler, der bei Dir aufgetreten ist, bei allen Fahrzeugen auftritt. Bei meinem, das fast dasgleiche wie deines ist, ist dieser Übergang nach 9 Jahren immer noch in Ordnung. Welches unserer Fahrzeuge repräsentiert nun die Masse der Fahrzeuge? Die Frage können wir wohl beide nicht beantworten. Deshalb ist Deine Folgerung nach einer Rückrufaktion auch nicht durch Fakten belegt.

Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 16:05
von Oldi45
Hallo Thomas,
es bricht genau an dem Querschnittssprung, der sogenannten Sollbruchstelle. Zur Schadensbehebung hatte Carthago eine Reparaturanweisung erarbeitet, die sie meinem Händler zuschickten. Also war es mit Sicherheit nicht der erste Fall. Damit ist sicher die Frage der Häufigkeit beantwortet. Solche offensichtlichen technische Mängel kann man nicht einfach so weiter laufen lassen.
Gruß Hajo

Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 16:48
von ThomasPr
Das sagt vielleicht, dass es kein Einzelfall ist (sofern es keine individuelle Anweisung ist), aber über die Häufigkeit sagt es m.E. nichts aus.

Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Verfasst: Dienstag 18. Februar 2025, 21:51
von Mythos
Ich denke auch, das das ein nicht abgestellter Serienfehler ist.
Bei meinem E line und beim CLine eines guten Bekannten der gleiche Fehler.
Beide wurden abgeschnitten nach Anweisung .
Tritt also doch öfter auf
Gruß Xaver

Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Verfasst: Mittwoch 19. Februar 2025, 16:28
von Molina
Also das habe ich bei meinem C-Line nicht. Da kann ich (noch nicht Meckern) aber das der beim damaligen Kauf zusätzlich Bestellte Kleiderhaken erst jetzt von Carthago geliefert wurde(nach knapp 5 Jahren) finde ich doch schon Ärgerlich. Hatte überhaupt nicht mehr damit gerechnet.
Wunder gibts wohl ab und zu noch.......
Frank

Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Verfasst: Sonntag 23. Februar 2025, 15:43
von Spark
Oldi45 hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2025, 16:05 Hallo Thomas,
es bricht genau an dem Querschnittssprung, der sogenannten Sollbruchstelle. Zur Schadensbehebung hatte Carthago eine Reparaturanweisung erarbeitet, die sie meinem Händler zuschickten. Also war es mit Sicherheit nicht der erste Fall. Damit ist sicher die Frage der Häufigkeit beantwortet. Solche offensichtlichen technische Mängel kann man nicht einfach so weiter laufen lassen.
Gruß Hajo
Ist mei unserem C-Tourer auch gebrochen.

Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Verfasst: Montag 24. Februar 2025, 08:50
von Harald54
Das Abbrechen des Übergangs hatte ich auch.

Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Verfasst: Dienstag 25. Februar 2025, 11:47
von Dvorak
Tweiner hat geschrieben: Montag 17. Februar 2025, 18:37 Moinsen,
auch ich habe schlechte Erfahrung mit Carthago gemacht.
Für die nächste Messe in Düsseldorf habe ich mir Urlaub genommen!
Und ich suche noch eine T-Shirt Druckerei die mir einen Text druckt.
Vorstellen kann ich mir:
Carthago Premiumpreis
aber
unterirdischer Service ...
Überdenken Sie den Kauf!
Vor Jahren habe ich noch gedacht, toller Hersteller, da gibt es eine Community die die Carthago Kunden auf der Messe berät. Das fand man sonst bei keinem anderen Hersteller. Nun ist meine Meinung dazu: Das war alles "Fake"
Thomas
Hallo Thomas,

ich habe mir lange überlegt, ob ich dir antworten soll und dies heute dann letztlich doch gemacht, denn eigentlich sind das etwas kindische Reaktionen.
:imsorry:

Was versprichst du dir von solchen Aktionen? Eventuelle Anzeige wegen Geschäftsschädigung und Messeverbot? Keine Ahnung was da alles passieren kann.

Wir sind hier im Forum bemüht, uns gegenseitig zu helfen und nicht die Fa. Carthago zu bashen, wie das heute auf Neudeutsch heißt, auch wenn es mit Sicherheit viele Anlässe gibt die nicht unberechtigt sein mögen. Vor allem darum nicht, weil es nichts bringen wird.
Also heiz' nicht ein Feuer an, an welchem du dich möglicherweise verbrennen könntest. Aber jeder wie er will.

Schöne Grüße

Michael

Re: Abwehr berechtigter Gewährleistungsansprüche

Verfasst: Dienstag 25. Februar 2025, 12:19
von Franksch
Hallo Michael, ich hatte auf Überlegt was zu schreiben, und mich jetzt dazu durchgerungen.

Wenn ich als Hersteller ein Neu Fahrzeug so zum Händler schicke, und der Händler so etwas auch noch Fotografiert was soll man dann davon halten ?

Hier der link und schaut euch mal Bild Nr. 10 an, kleine Suchspiel ich habe 2-3 sec gebraucht

https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/ ... 4-220-1721

Gruß Frank