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Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Verfasst: Mittwoch 14. April 2021, 13:39
von Christian
Tourer hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 13:25
Ohrenbär hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 12:20 @Nobbi,

Hallo Nobbi, besonders als "ängstliches Weichei" (Zitat, nie persönlich)

Vorsicht mit TÜv seitig geprüft, abgenommen und "nur noch nicht eingetragen"...... selbst bei mitgeführter Abnahmebescheinigung.........

Da kenne ich in vergleichbaren Fällen auch Ärger mit der "Rennleitung"!


Thomas
Hallo,

das kann ja nur bei technischen Änderungen passieren, bei denen erst ein Abnahme und dann eine Änderung in der Zulassungsbescheinigung notwendig ist.
Bei der Hauptuntersuchung wird der nächste Termin schließlich von der Abnahmestelle in der Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Hallo Bernhard,

Du vermischt gerade das Thema vom Nobbi mit meinem Eingangsthema.

- Zur Eintragungsfrist kann ich sagen, dass bei mir im Abnahmeprotokoll 10 Wochen festgesetzt wurden, allerdings wurde bei mir zusätzlich ein Luftfahrwerk verbaut. Ich kann mir vorstellen, dass eine Auflastung ohne technische Änderung keine Frist benötigt.

- Ab dem zweiten HU Intervall trägt das die Abnahmestelle ein. Ich habe aber ein Neufahrzeug und da wird der Termin bei der EZ von der Zulassungsstelle direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen (erste Seite - kein Stempel auf der Rückseite).

Viele Grüße,
Christian

Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Verfasst: Donnerstag 15. April 2021, 21:35
von Christian
So, habe jetzt eine Antwort vom ADAC Juristen erhalten.
Es ist wohl eine Grauzone. Eine ganz klare Aussage welches Intervall jetzt korrekt wäre hat er nicht treffen können nur die Vermutung, dass die Zulassungstelle das Intervall hätte ändern müssen. Es gibt zu diesem Thema aber keine bekannten juristischen Fälle und es bleiben noch offene Fragen, wie, was passiert bei einer Auflastung im dritten Jahr.
Für mich gilt aber der HU Termin auf der Plakette bzw. was im Schein steht. Es kann von mir nicht verlangt werden, dass ich über mehr Expertenwissen verfüge, als die zuständigen Stellen.

Viele Grüße

Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Verfasst: Freitag 16. April 2021, 06:26
von Boliseiaudo
Christian hat geschrieben: Donnerstag 15. April 2021, 21:35 Es kann von mir nicht verlangt werden, dass ich über mehr Expertenwissen verfüge, als die zuständigen Stellen.

Viele Grüße

...dann hoffen wir mal, das Du Dich damit nicht auf die Nase legst...
Nicht umsonst heißt es: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Verfasst: Freitag 16. April 2021, 11:21
von Oldi45
Boliseiaudo hat geschrieben: Freitag 16. April 2021, 06:26
Christian hat geschrieben: Donnerstag 15. April 2021, 21:35 Es kann von mir nicht verlangt werden, dass ich über mehr Expertenwissen verfüge, als die zuständigen Stellen.

Viele Grüße

...dann hoffen wir mal, das Du Dich damit nicht auf die Nase legst...
Nicht umsonst heißt es: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Ich verstehe das Problem nicht. Was auf der Plakette steht ist maßgebend für den nächsten Prüfer. Der will doch keinen Prüfverlauf vorgelegt bekommen.
Ich bin mal mit meinem SL (Saison KZ) unwissend 1,5 Jahre :sleeping: mit abgelaufener Plakette rumgefahren. Danach zur DEKRA, geringen Überziehungsbeitrag bezahlt und gut war es.
Gruß Hajo

Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Verfasst: Freitag 16. April 2021, 12:58
von Boliseiaudo
Ich hatte in den 70iger Jahren mein 1tes Motorrad. Hab den TÜV Termin um 6 Monate überzogen.
Ansage vom TÜV Prüfer: jetzt muss das Motorrad neu vermessen werden. Das hat erheblich mehr gekostet als ne normale TÜV Prüfung.
Seitdem passe ich sehr genau auf, wann der nächste TÜV Termin fällig ist.

So macht jeder andere Erfahrungen...

Gruß

Nobbi

Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Verfasst: Freitag 16. April 2021, 13:51
von CB-Duo
Hallo,

früher musste man, wenn der TÜV über ein Jahr überzogen war, ein Vollgutachten machen, das gibt es nicht mehr. Ich gehe mit meinen Fahrzeugen immer erst, wenn der TÜV zwei Monate überzogen ist, kostet nicht mehr.

Gruß Reiner

Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Verfasst: Freitag 16. April 2021, 14:43
von Boliseiaudo
Hallo Reiner,

2 Monate überziehen darf man immer.
Hab ich letztes Jahr auch gemacht, weil unser Fahrzeug EZ in 2/2018 hatte.
Demnächst, wenn wir in Südeuropa überwintern wollen, wäre eine TÜV Fälligkeit im Februar wohl kontraproduktiv. Im März/April auch.
Deshalb hatte ich die 1te Prüfung um 2 Monate verschoben und die nächste werde ich auch wieder 2 Monate überziehen.
Dann bin ich genau da, wo ich hin will und bekomme keinen Stress, wenn ich wieder in D einreisen will.

Gruß

Nobbi

Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Verfasst: Freitag 16. April 2021, 15:34
von Ohrenbär
Nur mal so, eine Zwischenbemerkung aus der Grauzone.........

Mir hat es schon mal geholfen das ich einen bestätigten offiziellen HU (Hauptuntersuchung) Termin, mit Kennzeichen usw. in der Tasche hatte...........

Die Trachtengruppe war zwar nicht begeistert, ließ mich aber ziehen........

So was wirkt bei Saisonkennzeichen aus anderen Ländern kommend usw. durchaus.......... wie sollte man denn.......


(wo ein Wille ist, ist immer auch ein Gebüsch :lachen:

Gruß

Thomas

Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Verfasst: Freitag 16. April 2021, 18:25
von CB-Duo
Hallo,

das mit dem überziehen vom TÜV, wenn man aus dem Ausland kommt. Hatte einen Campingplatz Nachbar der beim TÜV gearbeitet hat. Er hat seinen Wohnwagen immer in Spanien stehen, er wollte letztens Jahr seinen Wohnwagen nach zehn Jahren mal wieder nach Deutschland zurück holen. Da haben wir über den TÜV gesprochen, er meinte, dass er nachts über die Grenze nach Deutschland einreist und da hätte kein TÜV offen. Er macht dann einen TÜV Termin in Deutschland, mit dem Termin in der Tasche kann nichts passieren.

Gruß Reiner

Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Verfasst: Freitag 22. April 2022, 11:23
von Josch11
Hallo zusammen,
mir ist bei einem neuen Anhänger das gleiche passiert.
Ich musste mit der Zugmaschine nach zwei Jahren zum TÜV hatte den Anhänger angehängt.
Nach der Abnahme des Zugfahrzeug wurde ich gefragt den Anhänger auch gleich, ich sagte der ist neu und hat noch 1Jahr. Ich wurde dann vom Tüv-Beamten eines anderen belehrt, der Halter des Fahrzeugs ist für die Richtigkeit verantwortlich. Bei einem Schaden, ist die Versicherung raus, sie braucht nichts zu bezahlen.
Das gleiche gilt wenn du das Tüv-Gelänge verlassen hast,
ist gibt es keine Gewährleistung wenn am dein Auto war kaputt geht. Du alleine bis für den technischen Zustand verantwortlich.
Grüße Joachim