nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

zulässiges Gesamtgewicht, Auflastung, Länge, Höhe, Breite...

Moderator: Dvorak

Christian
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nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Ungelesener Beitrag von Christian »

Hallo,

nachdem ich jetzt inkl. aller bisherigen Einbauten und voller Tanks auf 3320 kg inkl. Fahrer gekommen bin, habe ich mich doch entschossen auf die originalen 4250 kg aufzulasen (Heavy Fahrwerk).
Die Aussage von Carthago, dass man dafür ein neue CoC Papier für 270€ benötigt ist nicht richtig. Mir wurde das alleine mit den CoC Papieren von Alko eingetragen. Kostet ca. 50€ beim TÜV.
Gestern war ich auf der Zulassungsstelle und haben neue Papiere (Auflastung und Luftfahrwerk) machen lassen.
Interessant ist, dass es beim 3 jährigen ersten HU Intervall geblieben ist. Das müsste ja bei >3,5 t auf 2 Jahre verkürzt werden.
Und jetzt???

a) nach 2 Jahren zur HU fahren
oder
b) auf dem Standpunkt stehen, ein gültiges unterschriebenes und gestempeltes Dokument zu haben und das als offizielle amtliche Vorgabe sehen?

Hatte jemand von euch schon den Fall und was passiert, wenn man nach 3 Jahren zum TÜV fährt?

Viele Grüße,
Christian
Tdr01
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Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Ungelesener Beitrag von Tdr01 »

Hi Christian,

der TÜV ist solange gültig wie er gestempelt ist.
Hat mit auflastung nichts zu tun.
Interessant wird es nach 6 Jahre, wenn man jährlich zum Tüv muss.

Aber auch hier gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.
eigentlich ist es gesetzlich geregelt.

Nach 6 Jahren > jährlich.
komme ich vor Ablauf der 6 Jahre, aber nach 52 Monaten > dann nur 1 Jahr.
So hat es mir mal ein TÜVler erzklärt.

Aber, vor 2 Wochen habe ich bei meinem ansässigen KÜS Prüfer angefragt.
Meiner ist aus April 2017
Im November 2017 gekauft mit 2 Jahren frischem TÜV.
Dieses Jahr im November muss ich wieder hin.
Wären bei 2 Jahren Jahren dann November 2023.
Allerdings wäre der TÜV dann um 7 Monate überzogen.
Ausaage des Prüfers, egal, wenn ich vor Ablauf der Fälligkeit komme , gibt es wieder 2 Jahre.
Also werde ich im Oktober 2021 fahren.

Gruß
Thomas
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Boliseiaudo
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Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Ungelesener Beitrag von Boliseiaudo »

Christian hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 10:18 Hallo,

Interessant ist, dass es beim 3 jährigen ersten HU Intervall geblieben ist. Das müsste ja bei >3,5 t auf 2 Jahre verkürzt werden.
Und jetzt???

a) nach 2 Jahren zur HU fahren
oder
b) auf dem Standpunkt stehen, ein gültiges unterschriebenes und gestempeltes Dokument zu haben und das als offizielle amtliche Vorgabe sehen?

Hatte jemand von euch schon den Fall und was passiert, wenn man nach 3 Jahren zum TÜV fährt?

Viele Grüße,
Christian

Hallo Christian,

wurde denn der TÜV Stempel auf dem Kennzeichen am Fahrzeug gewechselt?
Wenn nicht und auch der Termin im Fahrzeugschein nicht, dürfte Dir eigentlich nichts passieren.
Andererseits könnte es passieren, wenn Du erst nach 3 Jahren zum TÜV fährst, dass der dann Ärger macht und Dein Fahrzeug muss neu vermessen werden, weil der (eigentlich) regelrechte 2 Jahres-Termin um mehr als 3 Monate überschritten wurde. Das wird dann erheblich teurer als eine normale TÜV Prüfung.
Wie das Ganze allerdings rechtlich und besonders nach einem Unfall aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Fragt sich, wie dann Deine und/oder die gegnerische Versicherung reagieren wird, wenn die das spitz kriegen.
Die könnten der Ansicht sein, dass Du das als Fahrzeughalter wissen musst.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Für mich persönlich wäre das ein "Tanz auf Messers Schneide" und ich würde es nicht riskieren.

Gruß

Nobbi
Christian
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Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Ungelesener Beitrag von Christian »

Hallo Thomas,

danke für die Antwort.
Das mit den 6 Jahren ist auch interessant. Allerdings wird es ja dann bei mir eh so rauslaufen, dass ich nach 3, 5 und 7 Jahren gehen muss. Ab dann wird es jährlich.
Mein Gefühl sagt mir auch, dass letztlich die Eintragung in den Fahrzeugpapieren binden ist. Das ist ja auch der einzige Punkt, der neben der Plakette kontrolliert werden kann.

Viele Grüße,
Christian
Christian
Registriert: Sonntag 14. Juni 2020, 22:08
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Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Ungelesener Beitrag von Christian »

Boliseiaudo hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 11:41
Christian hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 10:18 Hallo,

Interessant ist, dass es beim 3 jährigen ersten HU Intervall geblieben ist. Das müsste ja bei >3,5 t auf 2 Jahre verkürzt werden.
Und jetzt???

a) nach 2 Jahren zur HU fahren
oder
b) auf dem Standpunkt stehen, ein gültiges unterschriebenes und gestempeltes Dokument zu haben und das als offizielle amtliche Vorgabe sehen?

Hatte jemand von euch schon den Fall und was passiert, wenn man nach 3 Jahren zum TÜV fährt?

Viele Grüße,
Christian

Hallo Christian,

wurde denn der TÜV Stempel auf dem Kennzeichen am Fahrzeug gewechselt?
Wenn nicht und auch der Termin im Fahrzeugschein nicht, dürfte Dir eigentlich nichts passieren.
Andererseits könnte es passieren, wenn Du erst nach 3 Jahren zum TÜV fährst, dass der dann Ärger macht und Dein Fahrzeug muss neu vermessen werden, weil der (eigentlich) regelrechte 2 Jahres-Termin um mehr als 3 Monate überschritten wurde. Das wird dann erheblich teurer als eine normale TÜV Prüfung.
Wie das Ganze allerdings rechtlich und besonders nach einem Unfall aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Fragt sich, wie dann Deine und/oder die gegnerische Versicherung reagieren wird, wenn die das spitz kriegen.
Die könnten der Ansicht sein, dass Du das als Fahrzeughalter wissen musst.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Für mich persönlich wäre das ein "Tanz auf Messers Schneide" und ich würde es nicht riskieren.

Gruß

Nobbi
Hallo Nobbi,

es wurden weder der Aufkleber, nach das HU Datum in den Kennzeichen geändert. Es wurde auch nicht in der Begutachtung §21 der technischen Änderung vermerkt, dass das Intervall angepasst werden muss. Diese wurde ja auch vom TÜV ausgestellt.

Viele Grüße,
Christian
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Boliseiaudo
Registriert: Freitag 6. April 2018, 09:51
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Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Ungelesener Beitrag von Boliseiaudo »

Hallo Christian,

da ich eher das ängstliche Weichei bin, wäre es mir zu gefährlich, weil jeder, der Ahnung von der Materie hat, sofort erkennen kann, dass es sich in Deinem Fall um ein Versäumnis seitens der Zulassungsstelle handelt. Meiner Ansicht nach hättest Du bei der Umschreibung in der Zulassungsstelle automatisch Dein Fahrzeugkennzeichen vorlegen müssen, damit der TÜV Stempel geändert wird.
Der TÜV selber hat nur geprüft und sein OK gegeben, aber die Auflastung wird erst wirksam, wenn Du das in die Papiere eintragen lässt.
Ich habe mein Fahrzeug auf 4,5t aufgelastet. Diese Auflastung wird aber, so die Aussage vom TÜV, erst wirksam, wenn es durch die Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren geändert wird.
Da aber seitdem die Zulassungsstelle in Köln erstens wegen neuer Software und 2tens wegen Corona nicht vernünftig arbeitet, habe ich die Auflastung bislang noch nicht eintragen lassen...und bleibe also vorläufig auf meinen 4,25t zGG.
Mach das so, wie Du für richtig hälst.

Gruß

Nobbi
Ohrenbär
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Basisfahrzeug: Heavy 40 Mj 18
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Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Ungelesener Beitrag von Ohrenbär »

@Nobbi,

Hallo Nobbi, besonders als "ängstliches Weichei" (Zitat, nie persönlich)

Vorsicht mit TÜv seitig geprüft, abgenommen und "nur noch nicht eingetragen"...... selbst bei mitgeführter Abnahmebescheinigung.........

Da kenne ich in vergleichbaren Fällen auch Ärger mit der "Rennleitung"!

Ein paar Tage geht das sicherliche aber ich bin da mit Fahrwerk Rad-/ Reifenkombination usw. (Zuffenhausener) bereits nach wenigen Tagen und weit weg der Heimat schon mal böse ins Messer gelaufen...... War nicht lustig und hat viel Zeit/ Nerven gekostet....!

Frag nicht nach Logik und Juristerei..... erst einmal hat man/ hatte ich verloren.........

ABer da wir ja aktuell eeh nicht fahren (dürfen/ sollen......) wird das hoffentlich passen?!
Oder man fährtdirekt vor die Kelle weil man ja nicht soll......?!

Gruß, spar dir Ärger

Thomas
Christian
Registriert: Sonntag 14. Juni 2020, 22:08
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Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Ungelesener Beitrag von Christian »

Hab jetzt mal eine Anfrage beim ADAC gestellt.
Tdr01
Registriert: Mittwoch 1. November 2017, 18:22
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Modellbeschreibung: Frankia I7900 Plus

Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Ungelesener Beitrag von Tdr01 »

Boliseiaudo hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 12:07 Hallo Christian,


Ich habe mein Fahrzeug auf 4,5t aufgelastet. Diese Auflastung wird aber, so die Aussage vom TÜV, erst wirksam, wenn es durch die Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren geändert wird.
Da aber seitdem die Zulassungsstelle in Köln erstens wegen neuer Software und 2tens wegen Corona nicht vernünftig arbeitet, habe ich die Auflastung bislang noch nicht eintragen lassen...und bleibe also vorläufig auf meinen 4,25t zGG.
Mach das so, wie Du für richtig hälst.

Gruß

Nobbi
Schau mal was im gutachten steht.
Die Änderung ist unverzüglich vorzunehmen.
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Tourer
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Modellbeschreibung: C Tourer T148, M.J. 2013

Re: nächster HU Termin nach Auflastung nicht geändert

Ungelesener Beitrag von Tourer »

Ohrenbär hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 12:20 @Nobbi,

Hallo Nobbi, besonders als "ängstliches Weichei" (Zitat, nie persönlich)

Vorsicht mit TÜv seitig geprüft, abgenommen und "nur noch nicht eingetragen"...... selbst bei mitgeführter Abnahmebescheinigung.........

Da kenne ich in vergleichbaren Fällen auch Ärger mit der "Rennleitung"!


Thomas
Hallo,

das kann ja nur bei technischen Änderungen passieren, bei denen erst ein Abnahme und dann eine Änderung in der Zulassungsbescheinigung notwendig ist.
Bei der Hauptuntersuchung wird der nächste Termin schließlich von der Abnahmestelle in der Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Gruß
Bernhard

Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
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