Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
- JohnB
- Registriert: Mittwoch 3. Januar 2018, 22:37
- Basisfahrzeug: Ducato X290 MJ 150
- Modellbeschreibung: c-tourer T 142, Modell 18
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Die Regel lautet im Gesetz:
"Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist."
Es kommt auf Schrittgeschwindigkeit an. Die km/h-Angaben hat die Presse hinzugefügt. Da ein Polizist die Schrittgeschwindigkeit abschätzen kann, dürfte die Regelung nicht nur zum Zuge kommen, wenn ein Unfall passiert.
Mir fallen spontan einige Stellen ein, bei denen ich einen Auffahrunfall befürchten muss, da dort die neue Regel gilt, obwohl keine Lkw-spezifische Beeinträchtigung von Rad-/Fußverkehr besteht (bin als Radler aber dort schon mehrfach von Pkw "anvisiert" worden).
"Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist."
Es kommt auf Schrittgeschwindigkeit an. Die km/h-Angaben hat die Presse hinzugefügt. Da ein Polizist die Schrittgeschwindigkeit abschätzen kann, dürfte die Regelung nicht nur zum Zuge kommen, wenn ein Unfall passiert.
Mir fallen spontan einige Stellen ein, bei denen ich einen Auffahrunfall befürchten muss, da dort die neue Regel gilt, obwohl keine Lkw-spezifische Beeinträchtigung von Rad-/Fußverkehr besteht (bin als Radler aber dort schon mehrfach von Pkw "anvisiert" worden).
Beste Grüße
John
John
-
- Registriert: Mittwoch 19. Februar 2020, 20:44
- Basisfahrzeug: Noch keins
- Modellbeschreibung: Noch keins
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Schnittgeschwindigkeit ist 4-7 km/h. Man geht davon aus, das der Fußgänger 6 km/h pro Stunde geht. D.h rollen lasen ohne Gas , bremsbereit sein.
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
6 km/h ? Ist doch wieder mal eine Wischi-Waschi- Definition und es bleibt den Gerichten überlassen, was sie darunter verstehen.Onkelzoppo hat geschrieben: Sonntag 10. Mai 2020, 20:29 Schnittgeschwindigkeit ist 4-7 km/h. Man geht davon aus, das der Fußgänger 6 km/h pro Stunde geht. D.h rollen lasen ohne Gas , bremsbereit sein.
Mehr als 3-4 km/h schafft kein Fußgänger und unser Omi ohnehin nicht.
-
- Registriert: Mittwoch 19. Februar 2020, 20:44
- Basisfahrzeug: Noch keins
- Modellbeschreibung: Noch keins
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Hallo, Das ist kein Wischi -Waschi sondern höchst richterlich festgelegt worden. Das kommt aus der Rechtssprechung zum VZ 325 Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches.
Gruß Frank
Gruß Frank
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
https://www.berlin.de/special/auto-und- ... duerf.htmlOnkelzoppo hat geschrieben: Montag 11. Mai 2020, 14:44 Hallo, Das ist kein Wischi -Waschi sondern höchst richterlich festgelegt worden.Gruß Frank
nur ein Beispiel was ich meinte.
- ThomasPr
- Administrator
- Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
- Basisfahrzeug: Fiat Ducato X290 MJ 180
- Modellbeschreibung: E-Line I 51 Liner 2016
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Hier mal, was ich zu diesem Thema gefunden habe:
Die Oberlandesgerichte Brandenburg (Az. 1 Ss (OWi) 86 B/05), Köln (Az. VRS 68, 382) und Karlsruhe (1 Ss 159/03) gehen von maximal 7 km/h aus.
Das Oberlandesgerichtes Hamm, geht von 10 km/h aus (9 U 220/89), allerdings schon in den 1990‘er Jahren.
Nur das Amtsgericht Leipzig, geht von 15 km/h Schrittgeschwindigkeit ausging (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04).
Auf ein Amtsgerichtsurteil würde ich mich wohl eher nicht beziehen. Die Grenze von 7 km/h scheint aber zu überwiegen, v.a. bei den höheren Instanzen. Aus heutiger Sicht vermute ich eher, das die niedrigeren Werte Anwendung finden.
Viele Grüße aus München
Thomas
Gesendet vom iPad mit Tapatalk
Die Oberlandesgerichte Brandenburg (Az. 1 Ss (OWi) 86 B/05), Köln (Az. VRS 68, 382) und Karlsruhe (1 Ss 159/03) gehen von maximal 7 km/h aus.
Das Oberlandesgerichtes Hamm, geht von 10 km/h aus (9 U 220/89), allerdings schon in den 1990‘er Jahren.
Nur das Amtsgericht Leipzig, geht von 15 km/h Schrittgeschwindigkeit ausging (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04).
Auf ein Amtsgerichtsurteil würde ich mich wohl eher nicht beziehen. Die Grenze von 7 km/h scheint aber zu überwiegen, v.a. bei den höheren Instanzen. Aus heutiger Sicht vermute ich eher, das die niedrigeren Werte Anwendung finden.
Viele Grüße aus München
Thomas
Gesendet vom iPad mit Tapatalk
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
-
- Registriert: Montag 3. Oktober 2016, 14:14
- Basisfahrzeug: Ducato X290 MJ 150
- Modellbeschreibung: Malibu Charming GT 640
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Hallo,
mal Hand auf´s Herz. Wer biegt denn nun im ersten Gang auch im fließenden Verkehr recht ab - so wie das sein sollte?
Weder bei unserem letzten WOMO Trip quer durch die Republik noch hier in unserem Dunstkreis habe ich LKW oder WOMO über 3,5 T diesen Fahrstiel beherzigen gesehen.
Es sei denn man steht vor der Ampel oder Stopschild und biegt anschließend rechts ab.
In 2 Jahren ist ein elektronischer Abbiegeassistent nachzurüsten.
Gruß Uli
mal Hand auf´s Herz. Wer biegt denn nun im ersten Gang auch im fließenden Verkehr recht ab - so wie das sein sollte?
Weder bei unserem letzten WOMO Trip quer durch die Republik noch hier in unserem Dunstkreis habe ich LKW oder WOMO über 3,5 T diesen Fahrstiel beherzigen gesehen.
Es sei denn man steht vor der Ampel oder Stopschild und biegt anschließend rechts ab.
In 2 Jahren ist ein elektronischer Abbiegeassistent nachzurüsten.
Gruß Uli
"Wir stecken in der Bredouille!" Antwort "Ach wie schön das Ihr wieder in Frankreich seid"
- JohnB
- Registriert: Mittwoch 3. Januar 2018, 22:37
- Basisfahrzeug: Ducato X290 MJ 150
- Modellbeschreibung: c-tourer T 142, Modell 18
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Auch für Womos, d.h. im nicht-gewerblichen Bereich?Lenkerlinks hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 10:04 (..) In 2 Jahren ist ein elektronischer Abbiegeassistent nachzurüsten. (..)
Beste Grüße
John
John
-
- Registriert: Montag 3. Oktober 2016, 14:14
- Basisfahrzeug: Ducato X290 MJ 150
- Modellbeschreibung: Malibu Charming GT 640
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Hallo,
soweit ich gelesen habe für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Da sind WOMO´s dabei.
Gruß Uli
soweit ich gelesen habe für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Da sind WOMO´s dabei.
Gruß Uli
"Wir stecken in der Bredouille!" Antwort "Ach wie schön das Ihr wieder in Frankreich seid"
- Meckpasch
- Registriert: Montag 23. Dezember 2019, 20:05
- Basisfahrzeug: X 250 MJ 2016
- Modellbeschreibung: C Line 5.0 II
Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t
Meine persönliche Abbiegeassistentin sitzt zu 95 % auf dem Beifahrersitz (und im allgemeinen mit sehr freundlicher Stimme).
Meines Wissens biete Fiat derzeit lediglich eine Spurhalteassistenzsystem für 450 € Aufpreis an. Und das nur für die TI und Kasten Modelle.
In der Regel hängen Nachrüstlösungen mindestens 2-3 Jahre der Werkslösung hinterher.
Gruß

Meines Wissens biete Fiat derzeit lediglich eine Spurhalteassistenzsystem für 450 € Aufpreis an. Und das nur für die TI und Kasten Modelle.
In der Regel hängen Nachrüstlösungen mindestens 2-3 Jahre der Werkslösung hinterher.
Gruß
Gruß
Heimat ist da, wo man auch Abends noch MOIN sagt
Heimat ist da, wo man auch Abends noch MOIN sagt
