Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t

Was WoMo-Fahrer so alles erleben...
Benutzeravatar
JohnB
Registriert: Mittwoch 3. Januar 2018, 22:37
Basisfahrzeug: Ducato X290 MJ 150
Modellbeschreibung: c-tourer T 142, Modell 18

Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t

Ungelesener Beitrag von JohnB »

Die Regel lautet im Gesetz:

"Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist."

Es kommt auf Schrittgeschwindigkeit an. Die km/h-Angaben hat die Presse hinzugefügt. Da ein Polizist die Schrittgeschwindigkeit abschätzen kann, dürfte die Regelung nicht nur zum Zuge kommen, wenn ein Unfall passiert.

Mir fallen spontan einige Stellen ein, bei denen ich einen Auffahrunfall befürchten muss, da dort die neue Regel gilt, obwohl keine Lkw-spezifische Beeinträchtigung von Rad-/Fußverkehr besteht (bin als Radler aber dort schon mehrfach von Pkw "anvisiert" worden).
Beste Grüße

John
Onkelzoppo
Registriert: Mittwoch 19. Februar 2020, 20:44
Basisfahrzeug: Noch keins
Modellbeschreibung: Noch keins

Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t

Ungelesener Beitrag von Onkelzoppo »

Schnittgeschwindigkeit ist 4-7 km/h. Man geht davon aus, das der Fußgänger 6 km/h pro Stunde geht. D.h rollen lasen ohne Gas , bremsbereit sein.
Benutzeravatar
WBB

Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t

Ungelesener Beitrag von WBB »

Onkelzoppo hat geschrieben: Sonntag 10. Mai 2020, 20:29 Schnittgeschwindigkeit ist 4-7 km/h. Man geht davon aus, das der Fußgänger 6 km/h pro Stunde geht. D.h rollen lasen ohne Gas , bremsbereit sein.
6 km/h ? Ist doch wieder mal eine Wischi-Waschi- Definition und es bleibt den Gerichten überlassen, was sie darunter verstehen.

Mehr als 3-4 km/h schafft kein Fußgänger und unser Omi ohnehin nicht.
Onkelzoppo
Registriert: Mittwoch 19. Februar 2020, 20:44
Basisfahrzeug: Noch keins
Modellbeschreibung: Noch keins

Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t

Ungelesener Beitrag von Onkelzoppo »

Hallo, Das ist kein Wischi -Waschi sondern höchst richterlich festgelegt worden. Das kommt aus der Rechtssprechung zum VZ 325 Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches.

Gruß Frank
Benutzeravatar
WBB

Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t

Ungelesener Beitrag von WBB »

Onkelzoppo hat geschrieben: Montag 11. Mai 2020, 14:44 Hallo, Das ist kein Wischi -Waschi sondern höchst richterlich festgelegt worden.Gruß Frank
https://www.berlin.de/special/auto-und- ... duerf.html

nur ein Beispiel was ich meinte.
Benutzeravatar
ThomasPr
Administrator
Administrator
Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
Basisfahrzeug: Fiat Ducato X290 MJ 180
Modellbeschreibung: E-Line I 51 Liner 2016

Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t

Ungelesener Beitrag von ThomasPr »

Hier mal, was ich zu diesem Thema gefunden habe:

Die Oberlandesgerichte Brandenburg (Az. 1 Ss (OWi) 86 B/05), Köln (Az. VRS 68, 382) und Karlsruhe (1 Ss 159/03) gehen von maximal 7 km/h aus.

Das Oberlandesgerichtes Hamm, geht von 10 km/h aus (9 U 220/89), allerdings schon in den 1990‘er Jahren.

Nur das Amtsgericht Leipzig, geht von 15 km/h Schrittgeschwindigkeit ausging (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04).

Auf ein Amtsgerichtsurteil würde ich mich wohl eher nicht beziehen. Die Grenze von 7 km/h scheint aber zu überwiegen, v.a. bei den höheren Instanzen. Aus heutiger Sicht vermute ich eher, das die niedrigeren Werte Anwendung finden.


Viele Grüße aus München
Thomas

Gesendet vom iPad mit Tapatalk
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Lenkerlinks
Registriert: Montag 3. Oktober 2016, 14:14
Basisfahrzeug: Ducato X290 MJ 150
Modellbeschreibung: Malibu Charming GT 640

Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t

Ungelesener Beitrag von Lenkerlinks »

Hallo,

mal Hand auf´s Herz. Wer biegt denn nun im ersten Gang auch im fließenden Verkehr recht ab - so wie das sein sollte?

Weder bei unserem letzten WOMO Trip quer durch die Republik noch hier in unserem Dunstkreis habe ich LKW oder WOMO über 3,5 T diesen Fahrstiel beherzigen gesehen.
Es sei denn man steht vor der Ampel oder Stopschild und biegt anschließend rechts ab.

In 2 Jahren ist ein elektronischer Abbiegeassistent nachzurüsten.

Gruß Uli
"Wir stecken in der Bredouille!" Antwort "Ach wie schön das Ihr wieder in Frankreich seid"
Benutzeravatar
JohnB
Registriert: Mittwoch 3. Januar 2018, 22:37
Basisfahrzeug: Ducato X290 MJ 150
Modellbeschreibung: c-tourer T 142, Modell 18

Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t

Ungelesener Beitrag von JohnB »

Lenkerlinks hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2020, 10:04 (..) In 2 Jahren ist ein elektronischer Abbiegeassistent nachzurüsten. (..)
Auch für Womos, d.h. im nicht-gewerblichen Bereich?
Beste Grüße

John
Lenkerlinks
Registriert: Montag 3. Oktober 2016, 14:14
Basisfahrzeug: Ducato X290 MJ 150
Modellbeschreibung: Malibu Charming GT 640

Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t

Ungelesener Beitrag von Lenkerlinks »

Hallo,

soweit ich gelesen habe für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Da sind WOMO´s dabei.

Gruß Uli
"Wir stecken in der Bredouille!" Antwort "Ach wie schön das Ihr wieder in Frankreich seid"
Benutzeravatar
Meckpasch
Registriert: Montag 23. Dezember 2019, 20:05
Basisfahrzeug: X 250 MJ 2016
Modellbeschreibung: C Line 5.0 II

Re: Änderung StVO- vielleicht interessant > 3,5 t

Ungelesener Beitrag von Meckpasch »

Meine persönliche Abbiegeassistentin sitzt zu 95 % auf dem Beifahrersitz (und im allgemeinen mit sehr freundlicher Stimme). :lacher:

Meines Wissens biete Fiat derzeit lediglich eine Spurhalteassistenzsystem für 450 € Aufpreis an. Und das nur für die TI und Kasten Modelle.

In der Regel hängen Nachrüstlösungen mindestens 2-3 Jahre der Werkslösung hinterher.

Gruß
Gruß

Heimat ist da, wo man auch Abends noch MOIN sagt :wave:
Antworten

Zurück zu „Reiseberichte“