Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Moderator: Dvorak

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JohnB
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Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Ungelesener Beitrag von JohnB »

Wer von Euch hat als Hersteller "Fiat" in der Zulassungbescheinigung stehen?
Beste Grüße

John
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Docsauerland
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Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Ungelesener Beitrag von Docsauerland »

Ich.

Zulassungsbescheinigung Teil 1:
Unter "2" ("Herstellerkurzbezeichnung") steht: "FIAT (I)".

VG Stefan
.
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JohnB
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Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Ungelesener Beitrag von JohnB »

Dann steht Fiat ohne Wenn und Aber in der Pflicht. Das würde ggf. auch das Kraftfahrtbundesamt so sehen ;-)
Beste Grüße

John
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Docsauerland
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Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Ungelesener Beitrag von Docsauerland »

JohnB hat geschrieben: Dienstag 20. Februar 2018, 19:31 Dann steht Fiat ohne Wenn und Aber in der Pflicht. Das würde ggf. auch das Kraftfahrtbundesamt so sehen ;-)
Deshalb scheint sich FIAT diesen "Schuh" zwangsläufig auch "anzuziehen"...

Ich finde ich es daher nur etwas seltsam, dass Helmut ggf eine Rechnung seiner Fiatwerkstatt bekommt, die über seinen Carthagohändler bei Carthago zur Erstattung eingereicht werden soll.
:?:

Hatte denn jemand schon einmal so eine Fall?

VG Stefan
.
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JohnB
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Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Ungelesener Beitrag von JohnB »

Ich sehe eigentlich nur drei Möglichkeiten:

1. Helmuts Werkstatt ist es gar nicht klar, dass Fiat der Hersteller ist, und sich "an den Hersteller wenden" an Fiat wenden heißt.
oder
2. Bei Helmuts Wagen ist Fiat nicht der Hersteller.
oder
3. Sie haben einfach versucht, einen Dummen zu finden.
Beste Grüße

John
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