Zuzahlung bei Rückrufaktion?
Moderator: Dvorak
-
JohnB
Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?
Wer von Euch hat als Hersteller "Fiat" in der Zulassungbescheinigung stehen?
-
Docsauerland
Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?
Ich.
Zulassungsbescheinigung Teil 1:
Unter "2" ("Herstellerkurzbezeichnung") steht: "FIAT (I)".
VG Stefan
Zulassungsbescheinigung Teil 1:
Unter "2" ("Herstellerkurzbezeichnung") steht: "FIAT (I)".
VG Stefan
-
JohnB
Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?
Dann steht Fiat ohne Wenn und Aber in der Pflicht. Das würde ggf. auch das Kraftfahrtbundesamt so sehen 
-
Docsauerland
Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?
Deshalb scheint sich FIAT diesen "Schuh" zwangsläufig auch "anzuziehen"...JohnB hat geschrieben: Dienstag 20. Februar 2018, 19:31 Dann steht Fiat ohne Wenn und Aber in der Pflicht. Das würde ggf. auch das Kraftfahrtbundesamt so sehen![]()
Ich finde ich es daher nur etwas seltsam, dass Helmut ggf eine Rechnung seiner Fiatwerkstatt bekommt, die über seinen Carthagohändler bei Carthago zur Erstattung eingereicht werden soll.
Hatte denn jemand schon einmal so eine Fall?
VG Stefan
-
JohnB
Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?
Ich sehe eigentlich nur drei Möglichkeiten:
1. Helmuts Werkstatt ist es gar nicht klar, dass Fiat der Hersteller ist, und sich "an den Hersteller wenden" an Fiat wenden heißt.
oder
2. Bei Helmuts Wagen ist Fiat nicht der Hersteller.
oder
3. Sie haben einfach versucht, einen Dummen zu finden.
1. Helmuts Werkstatt ist es gar nicht klar, dass Fiat der Hersteller ist, und sich "an den Hersteller wenden" an Fiat wenden heißt.
oder
2. Bei Helmuts Wagen ist Fiat nicht der Hersteller.
oder
3. Sie haben einfach versucht, einen Dummen zu finden.