Vorschriften über 3.5 T
Re: Vorschriften über 3.5 T
Ob ein Wohnmobil nun ein LKW ist oder nicht, werden die Gerichte vielleicht schneller entscheiden müssen als uns lieb ist.
https://www.heise.de/hintergrund/Scheue ... 31999.html
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- JohnB
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Re: Vorschriften über 3.5 T
Wohl kaum, denn schon jetzt sind „überschwere“ Womos über 7,5 t nicht mautpflichtig.
Beste Grüße
John
John
Re: Vorschriften über 3.5 T
Dein Wort in Gottes Ohr, hier geht es aber nicht um eine Deutsche Regelung sondern um eine EU Richtlinie.JohnB hat geschrieben: Dienstag 20. Oktober 2020, 09:17 Wohl kaum, denn schon jetzt sind „überschwere“ Womos über 7,5 t nicht mautpflichtig.
Aber so schnell wie die in Brüssel sind, fahre ich bis dahin wahrscheinlich kein Womo mehr und so alt bin ich noch nicht

- Tourer
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Re: Vorschriften über 3.5 T
Hallo,
für die Verkehrsregeln ist es doch völlig egal, ob ein Womo über 3,5t ein LKW ist oder nicht.
In der StVO steht bei den betreffenden Schildern:
„Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“
Die Frage ist ausschließlich: Ist ein Wohnmobil über 3,5t ein PKW?
für die Verkehrsregeln ist es doch völlig egal, ob ein Womo über 3,5t ein LKW ist oder nicht.
In der StVO steht bei den betreffenden Schildern:
„Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“
Die Frage ist ausschließlich: Ist ein Wohnmobil über 3,5t ein PKW?
Gruß
Bernhard
Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
Bernhard
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- Boliseiaudo
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Re: Vorschriften über 3.5 T
Genauer ausgedrückt: bedeutet die Klassifizierung "M1" in der Zulassungsbescheinigung "PKW zur Personenbeförderung" oder nicht?Tourer hat geschrieben: Dienstag 20. Oktober 2020, 10:07 Die Frage ist ausschließlich: Ist ein Wohnmobil über 3,5t ein PKW?
Gruß
Nobbi
- Andreasfi2
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Re: Vorschriften über 3.5 T
Hallo Nobbi,

Viele Grüße
Andreas
Genau so lese ich das auchBoliseiaudo hat geschrieben: Dienstag 20. Oktober 2020, 11:12Genauer ausgedrückt: bedeutet die Klassifizierung "M1" in der Zulassungsbescheinigung "PKW zur Personenbeförderung" oder nicht?Tourer hat geschrieben: Dienstag 20. Oktober 2020, 10:07 Die Frage ist ausschließlich: Ist ein Wohnmobil über 3,5t ein PKW?

Viele Grüße
Andreas
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C-Line T4.9 (2017) Heavy mit 2,3l 180 ASG
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- Tourer
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Re: Vorschriften über 3.5 T
Die Fahrzeugklasse M1 bezeichnet „ Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.“Boliseiaudo hat geschrieben: Dienstag 20. Oktober 2020, 11:12Genauer ausgedrückt: bedeutet die Klassifizierung "M1" in der Zulassungsbescheinigung "PKW zur Personenbeförderung" oder nicht?Tourer hat geschrieben: Dienstag 20. Oktober 2020, 10:07 Die Frage ist ausschließlich: Ist ein Wohnmobil über 3,5t ein PKW?
Gruß
Nobbi
Hinzu kommt jedoch das Feld 5 in der Zulassungsbescheinigung I „Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus“.
Dort steht bei unserem Wohnmobil in der ersten Zeile „Fz.z.Pers.befb. 8 Spl“ und in der zweiten Zeile „Wohnmobil“.
Bei unseren PKW‘s steht in der zweiten Zeile „Kombilimousine“.
Da in der Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) der StVZO, EG-Fahrzeugklassen unter
5. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung: Fahrzeuge der Klasse M, N oder O zur Personen- oder Güterbeförderung mit einer speziellen Funktion, für die der Aufbau oder die Ausrüstung entsprechend angepasst werden muss.
im Punkt 5.1 Wohnmobile beschrieben sind
bestimmt der Gesetzgeber das diese Fahrzeuge zwar zu den Fahrzeugen zur Personenbeförderung gehören aber keine PKW‘s sind.
@Nobbi
Du hast doch gerade ein Anhörbogen bekommen, hast du dort bereits ein Ergebnis.
Gruß
Bernhard
Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
Bernhard
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- Boliseiaudo
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Re: Vorschriften über 3.5 T
Hallo Bernhard,Tourer hat geschrieben: Dienstag 20. Oktober 2020, 12:33
@Nobbi
Du hast doch gerade ein Anhörbogen bekommen, hast du dort bereits ein Ergebnis.
ich gehe mal davon aus, dass in der Bußgeldstelle Menschen wie Du und ich Ihre Arbeit verrichten.
Menschen, sogar die in einer Bußgeldstelle, sind nicht unfehlbar, will sagen, die können auch mal einen Fehler machen.
Das, was in der OWI Anzeige steht, ist ein Textbaustein unter vielen...und da kann man schon mal den falschen Baustein erwischen...darauf hoffe ich.
Zudem ist es ja anscheinend eine Auslegungssache, denn in dem Anhörungsbogen steht, dass es dem Urteil der/des Sachbearbeiters/in unterliegt, ob die Sache weiter verfolgt oder eingestellt wird.
Also kann gesagt werden, das Aufgrund meiner Aussage zum Vorfall die Sache eingestellt wird, oder der/die Sachbearbeiter/in hat nen schlechten Tag und will jetzt ein Exempel an mir statuieren
und sagt: Du zahlst.
Genaueres kann ich erst sagen, wenn ich das nächste Schreiben der Bußgeldstelle bekomme...wenn ich überhaupt eines bekomme.
In der OWI steht nämlich auch drin, dass ich, wenn das Verfahren eingestellt wird, evtl. keine weitere Post von der Bußgeldstelle bekomme.
Ich finde es schon etwas seltsam, dass wenn das Verfahren eingestellt wird, ich möglicherweise bis zur Verjährung im Raum schwebe.
An ein paar Cent fürs Porto kann's wohl nicht liegen, zumal ich im Anhörungsbogen auch meine E-Mailaddi angegeben habe.
Gruß
Nobbi
- Boliseiaudo
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Re: Vorschriften über 3.5 T
So, nu isses leider amtlich: habe gerade den Zahlungsbescheid erhalten: 103,50€.
Setzt sich zusammen aus:
Geldbuße 75,00€
Gebühr 25,00€
Auslagen 3,50€
Begründung:
Ihnen wird vorgeworfen am... um.. In Darmstadt, Straße... als Führer des LKW K- XXXXX folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5t zul. Gesamtmasse( ausgenommen PKW und KOM)
den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 253 gesperrt war.
$41 Abs. 1 iVm Anlage 2, $49 STVO; $ 24 STVG; 141.1 BKat
( Dollarzeichen steht für Paragraph, finde ich nicht auf meinem Schmachtphone)
Damit dürfte sich jede weitere Diskussion über M1 und allen anderen Unklarheiten erledigt haben. Auch die, das Wohnmobile über 3,5t zGG als LKW gelten.
Ebenso dürfte sich damit auch der Gang zum Anwalt erledigt haben.
Bin bereit zu zahlen...
Gruß
Nobbi
Setzt sich zusammen aus:
Geldbuße 75,00€
Gebühr 25,00€
Auslagen 3,50€
Begründung:
Ihnen wird vorgeworfen am... um.. In Darmstadt, Straße... als Führer des LKW K- XXXXX folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5t zul. Gesamtmasse( ausgenommen PKW und KOM)
den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 253 gesperrt war.
$41 Abs. 1 iVm Anlage 2, $49 STVO; $ 24 STVG; 141.1 BKat
( Dollarzeichen steht für Paragraph, finde ich nicht auf meinem Schmachtphone)
Damit dürfte sich jede weitere Diskussion über M1 und allen anderen Unklarheiten erledigt haben. Auch die, das Wohnmobile über 3,5t zGG als LKW gelten.
Ebenso dürfte sich damit auch der Gang zum Anwalt erledigt haben.
Bin bereit zu zahlen...
Gruß
Nobbi
- Andreasfi2
- Moderator
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Re: Vorschriften über 3.5 T
Hi Nobbi,
die Begründung der Bußgeldstelle ist ja definitiv falsch - Du hast definitiv keinen LKW gefahren. Ein LKW ist ein Fahrzeug zur Güterbeförderung. Wenn Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast würde ich dagegen Einspruch erheben.
Viele Grüße
Andreas
die Begründung der Bußgeldstelle ist ja definitiv falsch - Du hast definitiv keinen LKW gefahren. Ein LKW ist ein Fahrzeug zur Güterbeförderung. Wenn Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast würde ich dagegen Einspruch erheben.
Viele Grüße
Andreas
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