Gasprüfung
- Ravensburger
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Gasprüfung
www.presseportal.de/pm/amp/112641/4491214
Hallo zusammen,
zur Info.....
Ich war sehr erstaunt das sowas möglich ist.......
Gruß aus der Bodenseeregion
Werner
Hallo zusammen,
zur Info.....
Ich war sehr erstaunt das sowas möglich ist.......
Gruß aus der Bodenseeregion
Werner
- Ichsehnix
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- Heiner
- Administrator
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Re: Gasprüfung
Hallo,
ich kann nur empfehlen die Gasanlage weiterhin alle zwei Jahre prüfen zu lassen.
Die Gasprüfung kostet nicht die Welt und man hat die Sicherheit und den Prüfbericht
der im Schadensfall nützlich ist.
Gruß
Heiner
ich kann nur empfehlen die Gasanlage weiterhin alle zwei Jahre prüfen zu lassen.
Die Gasprüfung kostet nicht die Welt und man hat die Sicherheit und den Prüfbericht
der im Schadensfall nützlich ist.
Gruß
Heiner
- Dvorak
- Administrator
- Registriert: Freitag 15. Februar 2013, 12:51
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Re: Gasprüfung
Moin,
mich würde interessieren, warum es zu solchen Beschlüssen kommen kann, auch wenn die Begründung hier steht. https://www.dvfg.de/fileadmin/user_uplo ... tlinie.pdf
Dieses Ministerium und seine ihm bislang vorstehenden Minister, haben sich seit Jahren nicht für die Wohnmobilfahrer interessiert, eher für die Hersteller. Ich erinnere nur an die von Herrn Scheuer veranlassten Ausnahmegenehmigungen für einen Wohnmobilhersteller im Bayerischen Wald. Der durfte weiterhin auf der meist genutzten Plattform bei Wohnmobilen, dem Ducato, seine Mobile bauen, obwohl diese nachweislich nicht mit den neuen Bestimmungen für die Abgasregelung übereinstimmten. https://www.merkur.de/politik/diesel-ma ... 55617.html Sein Vorgänger hat auch das für Fahrzeuge über 3,5t hirnrissige Überholverbot mit einem Federstrich unmöglich gemacht. Und jetzt das. Wie lange sollen wir uns denn noch von diesem Ministerium am Nasenring herumführen lassen? Ohne Not muss man m.E. eine so wichtige und sicherheitsrelevante Prüfung doch nicht aussetzen. Schlimm genug, dass z.B. Leute ihre Tauschflaschen widerrechtlich an Gastankstellen befüllen und überfüllen, man aber auf der anderen Seite den Tankflaschenbesitzern irrwitzige Vorschriften für deren Nutzung macht. Der Verkauf der dafür notwendigen Adapter sollte vom Verkehrsministerium per Gesetz verboten werden, aber das schlafen die hohen Herren tief und fest. Pardon, bin etwas vom Thema abgekommen, aber ich kann dieses jahrelange Aussitzen der wichtigen Themen und Skandale in diesem Ministerium halt nicht mehr so gut ertragen.
Schöne Grüße
Michael
mich würde interessieren, warum es zu solchen Beschlüssen kommen kann, auch wenn die Begründung hier steht. https://www.dvfg.de/fileadmin/user_uplo ... tlinie.pdf
Dieses Ministerium und seine ihm bislang vorstehenden Minister, haben sich seit Jahren nicht für die Wohnmobilfahrer interessiert, eher für die Hersteller. Ich erinnere nur an die von Herrn Scheuer veranlassten Ausnahmegenehmigungen für einen Wohnmobilhersteller im Bayerischen Wald. Der durfte weiterhin auf der meist genutzten Plattform bei Wohnmobilen, dem Ducato, seine Mobile bauen, obwohl diese nachweislich nicht mit den neuen Bestimmungen für die Abgasregelung übereinstimmten. https://www.merkur.de/politik/diesel-ma ... 55617.html Sein Vorgänger hat auch das für Fahrzeuge über 3,5t hirnrissige Überholverbot mit einem Federstrich unmöglich gemacht. Und jetzt das. Wie lange sollen wir uns denn noch von diesem Ministerium am Nasenring herumführen lassen? Ohne Not muss man m.E. eine so wichtige und sicherheitsrelevante Prüfung doch nicht aussetzen. Schlimm genug, dass z.B. Leute ihre Tauschflaschen widerrechtlich an Gastankstellen befüllen und überfüllen, man aber auf der anderen Seite den Tankflaschenbesitzern irrwitzige Vorschriften für deren Nutzung macht. Der Verkauf der dafür notwendigen Adapter sollte vom Verkehrsministerium per Gesetz verboten werden, aber das schlafen die hohen Herren tief und fest. Pardon, bin etwas vom Thema abgekommen, aber ich kann dieses jahrelange Aussitzen der wichtigen Themen und Skandale in diesem Ministerium halt nicht mehr so gut ertragen.

Schöne Grüße
Michael
- Tourer
- Registriert: Sonntag 10. März 2013, 18:53
- Basisfahrzeug: Ducato X250 Heavy MJ 150
- Modellbeschreibung: C Tourer T148, M.J. 2013
Re: Gasprüfung
Hallo zusammen,
gut gebrüllt Michael
Vielleicht hat man im Verkehrsministerium ja entdeckt, das in der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13) Untersuchung der Fahrzeuge
lediglich „ Gasanlagen für Antriebssysteme„ (Punkt 3.1.1.2) angeführt sind.
gut gebrüllt Michael


Vielleicht hat man im Verkehrsministerium ja entdeckt, das in der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13) Untersuchung der Fahrzeuge
lediglich „ Gasanlagen für Antriebssysteme„ (Punkt 3.1.1.2) angeführt sind.
Gruß
Bernhard
Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
Bernhard
Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
- JohnB
- Registriert: Mittwoch 3. Januar 2018, 22:37
- Basisfahrzeug: Ducato X290 MJ 150
- Modellbeschreibung: c-tourer T 142, Modell 18
Re: Gasprüfung
Der Unterschied zw. Womo und Wohnwagen war auch nicht begründbar. Dort kam es auch nicht zu den vom Prüfungskartell ähhh Prüfungsverband befürchteten Serienexplosionen, als die Prüfpflicht wegfiel.
Zuletzt geändert von JohnB am Montag 20. Januar 2020, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
Beste Grüße
John
John
- Andreasfi2
- Moderator
- Registriert: Samstag 21. Oktober 2017, 14:58
- Basisfahrzeug: Ducato X250 2,3 180 ASG
- Modellbeschreibung: C-Line T4.9 Heavy 2017
Re: Gasprüfung
Hallo Zusammen,
ich hatte mir vor einiger Zeit mal die Mühe gemacht, das Thema Gasprüfung und TÜV etwas genauer anzuschauen. Hintergrund war, dass ein Kollege behauptete, die sei nicht relevant für die HU. Also habe ich mir damals die ganzen Vorschriften, die auch in Michaels Link "Aktueller-Hinweis-G-607-HU-Richtlinie" mal angeschaut. Und siehe da: Dort findet sich nicht ein einziges Wort zur Prüfung von Gasanlagen die für den Betrieb von Heizungen, Kochstellen oder Kühlschränken. Es wird immer nur auf die Prüfpflicht für Gasanlagen zum Antrieb eines Fahrzeugs verwiesen. Ich glaube einfach, dass der DVGW keine wirkliche Rechtsgrundlage für die Prüfung aufzeigen kann. Habe auch schon von WoMo Fahrern gehört, die ohne Gasplakette die HU bestanden haben.
Mein Auto ist gerade beim freundlichen Carthago Händler zum TÜV, Aufbauinspektion und ja, auch zur Gasprüfung. Für mich selbst finde ich das schon aus Sicherheitsgründen sinnvoll. Es steht aber scheinbar nirgendswo in den Anforderungen...
Viele Grüße
Andreas
ich hatte mir vor einiger Zeit mal die Mühe gemacht, das Thema Gasprüfung und TÜV etwas genauer anzuschauen. Hintergrund war, dass ein Kollege behauptete, die sei nicht relevant für die HU. Also habe ich mir damals die ganzen Vorschriften, die auch in Michaels Link "Aktueller-Hinweis-G-607-HU-Richtlinie" mal angeschaut. Und siehe da: Dort findet sich nicht ein einziges Wort zur Prüfung von Gasanlagen die für den Betrieb von Heizungen, Kochstellen oder Kühlschränken. Es wird immer nur auf die Prüfpflicht für Gasanlagen zum Antrieb eines Fahrzeugs verwiesen. Ich glaube einfach, dass der DVGW keine wirkliche Rechtsgrundlage für die Prüfung aufzeigen kann. Habe auch schon von WoMo Fahrern gehört, die ohne Gasplakette die HU bestanden haben.
Mein Auto ist gerade beim freundlichen Carthago Händler zum TÜV, Aufbauinspektion und ja, auch zur Gasprüfung. Für mich selbst finde ich das schon aus Sicherheitsgründen sinnvoll. Es steht aber scheinbar nirgendswo in den Anforderungen...
Viele Grüße
Andreas
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C-Line T4.9 (2017) Heavy mit 2,3l 180 ASG
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- Andreasfi2
- Moderator
- Registriert: Samstag 21. Oktober 2017, 14:58
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- Modellbeschreibung: C-Line T4.9 Heavy 2017
Re: Gasprüfung
JohnB hat geschrieben: Montag 20. Januar 2020, 15:34 Der Unterschied zw. Womo und Wohnwagen war auch nicht begründbar. Dort kam es auch nicht zu den vom Prüfungskartell ähhh Prüfungsverband befürchteten Serienexplosionen, als die Prüfpflicjt wegfiel.

Ich sehe das genauso, John!
Andreas
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C-Line T4.9 (2017) Heavy mit 2,3l 180 ASG
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- ThomasPr
- Administrator
- Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
- Basisfahrzeug: Fiat Ducato X290 MJ 180
- Modellbeschreibung: E-Line I 51 Liner 2016
Re: Gasprüfung
Das stimmt nicht ganz, es gibt noch eine Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIIIaTourer hat geschrieben: Montag 20. Januar 2020, 12:14 Hallo zusammen,
gut gebrüllt Michael![]()
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Vielleicht hat man im Verkehrsministerium ja entdeckt, das in der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13) Untersuchung der Fahrzeuge
lediglich „ Gasanlagen für Antriebssysteme„ (Punkt 3.1.1.2) angeführt sind.
und dort steht unter Ziffer 6.6 Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile:
Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)
Pflichtuntersuchungen
●Zustand
● – Auffälligkeiten
Ausführung
Ergänzungsuntersuchungen
● Zustand
● Prüf- bzw. Austauschfristen
● Funktion
Und darauf bezieht sich das Ministerium hinsichtlich der Prüfung der Gasanlage. Die Anlage ist übrigens nicht neu, die letzte Überarbeitung ist von 2012.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas