Wohnmobile und Fahrverbot
- Boliseiaudo
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Re: Wohnmobile und Fahrverbot
Hallo Thomas,
selbst wenn ich nur 50% davon brauche, ist es eine ganze Menge...wenn man die Straßenutzungs-, Autobahn- und Tunneljahresvignetten der div. Länder dazuzählt.
Dazu macht, soweit ich weiß, jedes Land Vorgaben, wohin die Aufkleber geklebt werden müssen.
Gruß
Nobbi
selbst wenn ich nur 50% davon brauche, ist es eine ganze Menge...wenn man die Straßenutzungs-, Autobahn- und Tunneljahresvignetten der div. Länder dazuzählt.
Dazu macht, soweit ich weiß, jedes Land Vorgaben, wohin die Aufkleber geklebt werden müssen.
Gruß
Nobbi
- ThomasPr
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Re: Wohnmobile und Fahrverbot
Die Mautvignetten kann Du ja nach einem Jahr wieder entfernen. Wenn Du sowohl Zeit hast, dass Du alle Mautvignetten in einem Jahr brauchst, reden wir aber von einem echten Luxusproblem 

Freundliche Grüße
Thomas
Thomas
-
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Re: Wohnmobile und Fahrverbot
Hallo,
schaut euch mal die LKW Frontscheiben an. Normalerweise sieht man ja vornehmlich das Heck. Die LKW im Fernferkehr die keine Linie fahren haben schon eine bunte Frontscheibe.
Gruß Uli
schaut euch mal die LKW Frontscheiben an. Normalerweise sieht man ja vornehmlich das Heck. Die LKW im Fernferkehr die keine Linie fahren haben schon eine bunte Frontscheibe.
Gruß Uli
"Wir stecken in der Bredouille!" Antwort "Ach wie schön das Ihr wieder in Frankreich seid"
- Noxmartis
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Re: Wohnmobile und Fahrverbot
Hallo, ich habe für die Plakette für Frankreich 4,80 Euro bezahlt da war die Postgebühr schon mit drin. Die Seite oben, möchte 29 Euro glaube ich hab das nicht mehr im Kopf.
Das ist die Seite wo mann Bestellen kann geht ganz einfach. https://www.certificat-air.gouv.fr/
LG
Reiner
Das ist die Seite wo mann Bestellen kann geht ganz einfach. https://www.certificat-air.gouv.fr/
LG
Reiner
- Boliseiaudo
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Re: Wohnmobile und Fahrverbot
@Noxmartis:
auf der Seite, die Du angegeben hast.
Weiß jemand, welchen Fahrzeugtyp man für ein 4,25t Womo angeben muss?
Und was tragt Ihr als Handelbezeichnung ein?
Ich kann mir unter den Kategorien, siehe unten, nichts vorstellen.
Zitat von der Seite:
Bitte geben Sie den Fahrzeugtyp an
PKW (Kategorie M1)
Leichte Nutzfahrzeuge (Kategorie N1)
Motorräder (Kategorie L3e, L4e, L5e oder L7e)
Kleinkrafträder (Kategorie L1e, L2e oder L6e)
LKW, Busse und Reisebusse (Kategorie M2, M3, N2 oder N3)
Soweit ich das jetzt gesehen habe, scheint es wohl egal zu sein, ob PKW, Leichte Nutzfahrzeuge oder LKW, Reisebusse angeklickt wird, ich bekäme eh immer die Gelbe 2 mit meinem Euro 6 Diesel.
Nur möchte ich vermeiden, den falschen Typ anzugeben, um Mistverständnissen vorzubeugen, da ich nicht weiß, ob bzw. was für Beamte "auf der anderen Seite" sitzen und über den Antrag entscheiden.
Gruß
Nobbi
auf der Seite, die Du angegeben hast.
Weiß jemand, welchen Fahrzeugtyp man für ein 4,25t Womo angeben muss?
Und was tragt Ihr als Handelbezeichnung ein?
Ich kann mir unter den Kategorien, siehe unten, nichts vorstellen.
Zitat von der Seite:
Bitte geben Sie den Fahrzeugtyp an
PKW (Kategorie M1)
Leichte Nutzfahrzeuge (Kategorie N1)
Motorräder (Kategorie L3e, L4e, L5e oder L7e)
Kleinkrafträder (Kategorie L1e, L2e oder L6e)
LKW, Busse und Reisebusse (Kategorie M2, M3, N2 oder N3)
Soweit ich das jetzt gesehen habe, scheint es wohl egal zu sein, ob PKW, Leichte Nutzfahrzeuge oder LKW, Reisebusse angeklickt wird, ich bekäme eh immer die Gelbe 2 mit meinem Euro 6 Diesel.
Nur möchte ich vermeiden, den falschen Typ anzugeben, um Mistverständnissen vorzubeugen, da ich nicht weiß, ob bzw. was für Beamte "auf der anderen Seite" sitzen und über den Antrag entscheiden.
Gruß
Nobbi
- Tdr01
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Re: Wohnmobile und Fahrverbot
Hallo Nobbi,
Du liegst schon richtig mit der Klasse 2.
Über 3,5 to ist es LKW, Busse und Reisebusse (Kategorie M2, M3, N2 oder N3), dann noch Euro 6 und heraus kommt Class 2.
Selbst wenn Du daneben liegen solltest, du musst ja eine Kopie des FZG Scheins mit einreichen, das wird dann korrigiert.
Alles ganz einfach.
Gruß
Thomas
Du liegst schon richtig mit der Klasse 2.
Über 3,5 to ist es LKW, Busse und Reisebusse (Kategorie M2, M3, N2 oder N3), dann noch Euro 6 und heraus kommt Class 2.
Selbst wenn Du daneben liegen solltest, du musst ja eine Kopie des FZG Scheins mit einreichen, das wird dann korrigiert.
Alles ganz einfach.
Gruß
Thomas
- Andreasfi2
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Re: Wohnmobile und Fahrverbot
Auf der Website https://www.certificat-air.gouv.fr gibt es auch eine Link zur Erklärung der mit "Hilfe brauchen ? Zugriff auf Erklärungsmodelle" beschriftet ist.
Dort ist dieses Bild hinterlegt:
Bei mir steht bei Buchstabe "J" trotzt der 4,25t die Fahrzeugklasse M1. Und auch die anderen Fragen sollten mit der Grafik beantwortet werden können. Der CO2 wert steht übrigens im COC...
Viele Grüße
Andreas
Dort ist dieses Bild hinterlegt:
Bei mir steht bei Buchstabe "J" trotzt der 4,25t die Fahrzeugklasse M1. Und auch die anderen Fragen sollten mit der Grafik beantwortet werden können. Der CO2 wert steht übrigens im COC...
Viele Grüße
Andreas
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Chic C-Line T4.9 (2017) Heavy mit 2,3l 180 ASG
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- Boliseiaudo
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Re: Wohnmobile und Fahrverbot
Moin.
Der Co2-Wert wird nicht benötigt.
Der Fahrzeugschein wird übrigens nicht sehr genau geprüft. Bei meiner Bestellung hatte ich die mittleren Buchstaben verdreht und das ist nicht bemerkt worden.
Viele Grüße,
Andreas
Der Co2-Wert wird nicht benötigt.
Der Fahrzeugschein wird übrigens nicht sehr genau geprüft. Bei meiner Bestellung hatte ich die mittleren Buchstaben verdreht und das ist nicht bemerkt worden.
Viele Grüße,
Andreas
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Re: Wohnmobile und Fahrverbot
Guten Morgen, nachfolgend ein interessanter Bericht, welcher heute morgen in der Stuttgarter Zeitung erschienen ist.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... bb532.html.
Wenn unsere Womos ebenfalls zu den Nutzfahrzeugen mit den erwähnten Fahrgestellen, hier meine ich für mich Iveco, zählen, könnte man ja bereits heute einen Antrag bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen stellen.
Was meint Ihr hierzu.
Gruß Esseteam
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... bb532.html.
Wenn unsere Womos ebenfalls zu den Nutzfahrzeugen mit den erwähnten Fahrgestellen, hier meine ich für mich Iveco, zählen, könnte man ja bereits heute einen Antrag bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen stellen.
Was meint Ihr hierzu.
Gruß Esseteam