Tatsächliches Leergewicht

zulässiges Gesamtgewicht, Auflastung, Länge, Höhe, Breite...

Moderator: Dvorak

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Dvorak
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Re: Tatsächliches Leergewicht

Ungelesener Beitrag von Dvorak »

Hallo Stefan,
es stimmt schon, dass es hier scheinbar noch niemanden erwischt hat oder er hat es nicht geschrieben. Wir selbst sind knapp drumherum gekommen. An der Grenze Schweiz/Italien am Lago Maggiore wurde vor uns ein Reisemobil auf die Waage gestellt.
Mit durchgekaut meinte ich die Problematik des zulässigen Gesamtgewichts als solche. Ich werde mich bemühen einen entsprechenden Link zu finden, empfehle aber auch die Suche zu bemühen.
Fakt ist, dass unsere Fahrzeuge dem Grunde nach ab Werk nicht für hohe Gewichte ausgelegt sind. Durch Zusatzluftfederung in Verbindung mit anderen Reifen und Felgen sind Auflastungen bei einigen Modellen zwar möglich, doch leider wachsen mit dem zulässigen Gewicht die Bremsen z.B. nicht mit. :cry:

Viele Grüße

Michael
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Campingfan

Re: Tatsächliches Leergewicht

Ungelesener Beitrag von Campingfan »

Ich fuhr vor 2Wochen durch den Pfändertunnel.
Da wurden beim ehemaligen Zoll 2Wohnmobile vor mir rausgewunken.Ich konnte weiterfahren,Sie haben die Go Box wohl gesehen.Keine Ahnung was die von den Zwei wollten.Aber da werden auch die LKWS gewogen.
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Dvorak
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Re: Tatsächliches Leergewicht

Ungelesener Beitrag von Dvorak »

In der Schweiz werden die Wohnmobile sogar während der Fahrt gewogen! Beispielsweise vor dem Gotthardtunnel.
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Campingfan

Re: Tatsächliches Leergewicht

Ungelesener Beitrag von Campingfan »

Ja das ist aber nur die LKW Spur.Dort müssen die LKWS ab der Autobahn und über die Waage.Aber da müssen auch die schweren Wohnmobile nicht durch.Das gilt nur für den Gütertransport.Man muss auch mit dem schweren Wohnmobil auf die LKW Rotlichtspur.
Gruss,Roland
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Träume
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Re: Tatsächliches Leergewicht

Ungelesener Beitrag von Träume »

docsauerland hat geschrieben:Hallo zusammen,
wir waren heute dann auch mal auf der Waage. Wie befürchtet etwas zu schwer...
Haben 6% Übergewicht.

Bis 5% gibt's ja kein Bußgeld.
Daher hier nochmal die Frage nach Erfahrungen der Forumsgemeinde:
In Deutschland bei mehr als 5% Überladung:
Muss ich damit rechnen vor Ort stillgelegt zu werden und vor der Weiterfahrt Gewicht abzulasten?

VG Stefan
Hallo Stefan..
Übergewicht ist immer blöd ob bei uns Menschen... so auch am Womo.. ;)
Spaß bei seite ..hast du auch die einzel Achslast gewogen ..?.. wir sind mal mit unserem alten Dreiachser auf die Waage beordert worden.. ...da wurden die Achlast auch kontroliert....übrigens hatte die Polizei nichts zu beanstanden....bei unser Carthago hat ja gesamt 6,5t .... trotzdem sind wir an der Vorderachse schon fast am limmet....daher gibs zb auch leider keine Luftfederung für vorn mehr dazu... :roll:
Gruss ..Sabine
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Docsauerland
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Re: Tatsächliches Leergewicht

Ungelesener Beitrag von Docsauerland »

Hallo Sabine,
danke für den Hinweis.
Die einzelnen Achlasten habe ich noch nicht gewogen (beim ersten Wiegen vor lauter Schreck vergessen... :crazy: ).
Habe vorne 2300 und hinten 2500 kg zulässig.
Das sollte also wohl hin kommen.
Werde das aber noch nachwiegen. Ich habe bei mir in der Nähe eine Waage gefunden wo ich praktisch immer drauf kann.
VG Stefan
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Docsauerland
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Re: Tatsächliches Leergewicht

Ungelesener Beitrag von Docsauerland »

So, Inventar nochmal durchsortiert und dann nochmal gewogen.
Jetzt "nur" 3% Übergewicht.
Achslasten wie erwartet kein Problem; vorne 700 kg Zuladung möglich, hinten 500 kg (Heavychassis mit verstärkter Feder vorne).

Wer also etwas erweiterte Ausstattung wie Klima, Markise, Regale, Brennstoffzelle, Zusatzbatterie etc. durch die Gegend fährt, der kommt selbst beim kleinsten "Superlightweight" I138 mit 3,5 Tonnen nicht wirklich hin.
War ja aber auch nicht anders zu erwarten....
Mit leeren Tanks kommt man dann dem Idealgewicht zumindest recht nahe....
Na ja, Auflastung ist ja jederzeit möglich.
Verstehe nur nicht, warum auch das Lightchassis (mit kleinerer Bremsanlage) angeboten und von einigen Händlern angepriesen wird. Das Gewicht ist da ja quasi immer am technischen Limit (oder auch drüber).
VG Stefan
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