Hallo liebe Leute,
per Zufall bin ich, zugegebenermassen sehr erstaunt darüber gestolpert,
dass in NL und CH für das Fangseil des gebremsten Anhängers eine Öse benötigt wird.
Es reicht nicht das Fangseil über die Kupplung zu legen wie in D.
Die Bussgeldspanne geht von 230 € NL bis 450 € CH !
Für 9.95 gibt es in der Bucht ein anzuschraubendes Zusatzteil.
Hoffe der Eine oder Andere erspart sich eine böse Überraschung.
VG Frank
https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_m ... 245234.pdf
Anhänger Vorschrift Niederlande und Schweiz. Vorsicht teuer!
- FSC_Racing
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- Modellbeschreibung: Chic C-Line I 4.8
- Matthias1965
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Re: Anhänger Vorschrift Niederlande und Schweiz. Vorsicht teuer!
Hallo,
wobei ich bin der Meinung bin, dass das nur für in den NL bzw. CH zugelassenen Fahrzeuge gilt.
Ich hatte da noch keine Probleme ohne Öse.
Gruß Matthias
wobei ich bin der Meinung bin, dass das nur für in den NL bzw. CH zugelassenen Fahrzeuge gilt.
Ich hatte da noch keine Probleme ohne Öse.
Gruß Matthias
Gruß Matthias
- FSC_Racing
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- Modellbeschreibung: Chic C-Line I 4.8
Re: Anhänger Vorschrift Niederlande und Schweiz. Vorsicht teuer!
Hallo Matthias,
lies mal die ADAC Info. Anscheinend haben Mitglieder schon Blutgeld bezahlt.
LG Frank
lies mal die ADAC Info. Anscheinend haben Mitglieder schon Blutgeld bezahlt.
LG Frank
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- Registriert: Samstag 24. August 2013, 16:49
Re: Anhänger Vorschrift Niederlande und Schweiz. Vorsicht teuer!
Im Zeitalter wo viele eine abnehmbare, also mit dem Fahrzug nicht fest verbundene Kupplung haben,FSC_Racing hat geschrieben:Hallo liebe Leute,
Es reicht nicht das Fangseil über die Kupplung zu legen wie in D.
wäre diese Art von "Sicherung" definitiv keine gute Idee.
Grüsse, Kurt