Sachmängelhaftung/Aufwandsentschädigung
Moderator: Dvorak
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Gondel
- Registriert: Sonntag 29. März 2015, 10:50
- Modellbeschreibung: c- tourer T 143
Sachmängelhaftung/Aufwandsentschädigung
Hallo,
wollte gerne mal nachfragen, wie andere Händler es handhaben, wenn das Wohnmobil zur Nachbesserung zum Händler muss.
Ich muss jetzt wegen zwei Mängel, die beide schon zum vierten Mal auftreten, mein Wohnmobil zum Händler, bzw. zu Carthago bringen. Allerdings werden mir nur 0.27 Euro Fahrkosten erstattet.
Für Wertverlust wird nichts erstattet. Außerdem werden nicht die tatsächlichen Kilometer berechnet, sondern es wird nach Luftlinie berechnet und erstattet.
Die denken wohl, mein Fahrzeug kann fliegen.
Kaufpreis war Premiumklasse, Erstattung aber nur für Holzklasse.
Würde mich über Eure Antworten freuen.
LG gondel
wollte gerne mal nachfragen, wie andere Händler es handhaben, wenn das Wohnmobil zur Nachbesserung zum Händler muss.
Ich muss jetzt wegen zwei Mängel, die beide schon zum vierten Mal auftreten, mein Wohnmobil zum Händler, bzw. zu Carthago bringen. Allerdings werden mir nur 0.27 Euro Fahrkosten erstattet.
Für Wertverlust wird nichts erstattet. Außerdem werden nicht die tatsächlichen Kilometer berechnet, sondern es wird nach Luftlinie berechnet und erstattet.
Die denken wohl, mein Fahrzeug kann fliegen.
Kaufpreis war Premiumklasse, Erstattung aber nur für Holzklasse.
Würde mich über Eure Antworten freuen.
LG gondel
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Gondel
- Registriert: Sonntag 29. März 2015, 10:50
- Modellbeschreibung: c- tourer T 143
Re: Sachmängelhaftung/Aufwandsentschädigung
Hallo Heinz,
vielen Dank für deine Infos, werde mal schauen was ich noch herausfinden kann. Carthago hat mir gestern noch bei einem Telefonat mitgeteilt, dass die Fahrkostenerstattung gesetzlich bei 27 Cent sind.
LG gondel
vielen Dank für deine Infos, werde mal schauen was ich noch herausfinden kann. Carthago hat mir gestern noch bei einem Telefonat mitgeteilt, dass die Fahrkostenerstattung gesetzlich bei 27 Cent sind.
LG gondel
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Gerwulf
Re: Sachmängelhaftung/Aufwandsentschädigung
Hallo gondel,
ich glaube noch lange nicht alles, was man mir sagt :D
Sonnige Zeiten
gerwulf
ich glaube noch lange nicht alles, was man mir sagt :D
Sonnige Zeiten
gerwulf
- Tourer
- Registriert: Sonntag 10. März 2013, 18:53
- Basisfahrzeug: Ducato X250 Heavy MJ 150
- Modellbeschreibung: C Tourer T148, M.J. 2013
Re: Sachmängelhaftung/Aufwandsentschädigung
Hallo,
§439 Abatz 2 BGB
"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen."
Ich habe 2013 meinem Händler 0,72 € je km und 15 € Aufwandsentschädigung je Stunde Fahrzeit in Rechung gestellt.
Nach einigem hin und her hat der Händler die 0,72 € je km erstattet, die Aufwandsentschädigung für die Fahrzeit nicht.
Zu den erforderlichen Aufwand - nach § 439 Absatz 2 BGB - gehört neben den direkten Kosten für Kraftstoff usw auch die indirekten Kosten wie Abschreibung, TÜV-Gebühren, KFZ-Steuer und -Versicheung, Geragenmiete usw. Alleine die Abschreibung macht bei angenommenen 90.000 € Kaufpreis und 150.000 km Gesamtlaufleistung 0,60 € je km aus.
Hier im Forum gibt es einen Thread über das Für und Wider. Da geht es von auf keinen Fall fordern, denn dann kommt man auf eine schwarze Liste und wird niemals Kulanz erhalten bis auf jeden Fall fordern und durchsetzen, denn das ist das gute Recht des Kunden. Meine Haltung in der Frage ist: Der Gesetzgeber will das die Kosten ersetzt werden und die Verbraucher sollen ihr Recht einfordern.
Gruß
Bernhard
P.S. Habe gerade gelesen, das Du Dich mit Carthago in Verbindung gesetzt hast. Ansprechpartner und zur Erstattung der Fahrtkosten Verpflichteter ist ausschließlich der Händler bei dem Du das Fahrzeug gekauft hast. Wenn Carthago behauptet, die Höhe der Fahrtkosten sei gesetzlich geregelt, dann können die Dir sicher auch die Quelle dazu nennen.
§439 Abatz 2 BGB
"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen."
Ich habe 2013 meinem Händler 0,72 € je km und 15 € Aufwandsentschädigung je Stunde Fahrzeit in Rechung gestellt.
Nach einigem hin und her hat der Händler die 0,72 € je km erstattet, die Aufwandsentschädigung für die Fahrzeit nicht.
Zu den erforderlichen Aufwand - nach § 439 Absatz 2 BGB - gehört neben den direkten Kosten für Kraftstoff usw auch die indirekten Kosten wie Abschreibung, TÜV-Gebühren, KFZ-Steuer und -Versicheung, Geragenmiete usw. Alleine die Abschreibung macht bei angenommenen 90.000 € Kaufpreis und 150.000 km Gesamtlaufleistung 0,60 € je km aus.
Hier im Forum gibt es einen Thread über das Für und Wider. Da geht es von auf keinen Fall fordern, denn dann kommt man auf eine schwarze Liste und wird niemals Kulanz erhalten bis auf jeden Fall fordern und durchsetzen, denn das ist das gute Recht des Kunden. Meine Haltung in der Frage ist: Der Gesetzgeber will das die Kosten ersetzt werden und die Verbraucher sollen ihr Recht einfordern.
Gruß
Bernhard
P.S. Habe gerade gelesen, das Du Dich mit Carthago in Verbindung gesetzt hast. Ansprechpartner und zur Erstattung der Fahrtkosten Verpflichteter ist ausschließlich der Händler bei dem Du das Fahrzeug gekauft hast. Wenn Carthago behauptet, die Höhe der Fahrtkosten sei gesetzlich geregelt, dann können die Dir sicher auch die Quelle dazu nennen.
Gruß
Bernhard
Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
Bernhard
Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
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Gondel
- Registriert: Sonntag 29. März 2015, 10:50
- Modellbeschreibung: c- tourer T 143
Re: Sachmängelhaftung/Aufwandsentschädigung
Hallo Bernhard,
dass der Händler mein Ansprechpartner ist ist mir schon klar. Bei der letzten Fahrkostenabrechnung wurden mir 27 Cent pro Km erstattet. Nach Protest beim Händler im Allgäu, sagte der mir, dass die Km- Berechnung, wie auf der Homepage von Carthago zu sehen, berechnet wird. Auf der Homepage steht: Entfernungsangabe entspricht Luftlinie. Siehe: http://www.carthago.com/nc/handelspartner/ Hier versuchen Händler und Carthago mit allen Tricks die Erstattung klein zu halten.
LG gondel
dass der Händler mein Ansprechpartner ist ist mir schon klar. Bei der letzten Fahrkostenabrechnung wurden mir 27 Cent pro Km erstattet. Nach Protest beim Händler im Allgäu, sagte der mir, dass die Km- Berechnung, wie auf der Homepage von Carthago zu sehen, berechnet wird. Auf der Homepage steht: Entfernungsangabe entspricht Luftlinie. Siehe: http://www.carthago.com/nc/handelspartner/ Hier versuchen Händler und Carthago mit allen Tricks die Erstattung klein zu halten.
LG gondel
- Tourer
- Registriert: Sonntag 10. März 2013, 18:53
- Basisfahrzeug: Ducato X250 Heavy MJ 150
- Modellbeschreibung: C Tourer T148, M.J. 2013
Re: Sachmängelhaftung/Aufwandsentschädigung
Hallo,
ja, auf der Homepage von Anbietern steht immer ganz viel und sehr oft ganz viel Falsches!
Schau mal bei Wohnmobilrecht.de (Rechtsanwalt und Notar U. Dähn, Bad Hersfeld)
http://www.wohnmobilrecht.de/0000009c7a ... 03c02.html
Hier ein Auszug aus dem Artikel.
"Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 4. Nov. 2009, Aktenzeichen 7 U 47/09 hält dieses eine Kilometerpauschale von 0,30 EUR für den Begleit-Pkw für angemessen. Bei einem Wohnmobil, Gegenstand der Klage war ein Carthago Chic 40 im Wert von rund 71.000,00 EUR, hielt das Gericht eine Kilometerpauschale von 1,00 EUR für zu hoch und schätzte den angemessenen Betrag je Kilometer auf 0,72 EUR. Darin sind ersichtlich auch Beträge für eine Wertminderung enthalten, da die reinen Betriebskosten nur bei ca. 30 Cent liegen"
Wenn Dein Händler so genau weiß, dass die Fahrtkostenerstattung auf 0,27 € je km Luftlinie gesetzlich festgelegt ist, dann kann er Dir bestimmt auch zeigen in welchem Paragrafen und Gesetz Du das nachlesen kannst.
Die Frage "Wo steht das denn, zeigen sie mir das jetzt mal im Gesetz?" bringt Deinen Händler wahrscheinlich in Erklärungsnot.
Es gibt aber auch einen anderen Aspekt.
Es gibt zu wenig Wohnmobilwerkstätten, Wartezeiten von 3 Monaten und mehr sind schon fast als normal zu betrachten.
Dein Händler könnte Dich als "ungeliebten" Kunden in Zukunft etwas stiefmütterlich behandeln, wenn Du ihn mit der Erstattung zu sehr nervst.
Aber wie schon geschrieben, meine Ansicht ist. Der Gesetzgeber will die Erstattung und wir Kunden sind aufgefordert sie einzufordern und durchzusetzen.
Solange es günstiger ist, die Endabnahme durch den Kunden durchführen zu lassen, wird die Branche auf eine wirksame Qualitätskontrolle im Werk oder beim Händler verzichten.
Gruß
Bernhard
ja, auf der Homepage von Anbietern steht immer ganz viel und sehr oft ganz viel Falsches!
Schau mal bei Wohnmobilrecht.de (Rechtsanwalt und Notar U. Dähn, Bad Hersfeld)
http://www.wohnmobilrecht.de/0000009c7a ... 03c02.html
Hier ein Auszug aus dem Artikel.
"Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 4. Nov. 2009, Aktenzeichen 7 U 47/09 hält dieses eine Kilometerpauschale von 0,30 EUR für den Begleit-Pkw für angemessen. Bei einem Wohnmobil, Gegenstand der Klage war ein Carthago Chic 40 im Wert von rund 71.000,00 EUR, hielt das Gericht eine Kilometerpauschale von 1,00 EUR für zu hoch und schätzte den angemessenen Betrag je Kilometer auf 0,72 EUR. Darin sind ersichtlich auch Beträge für eine Wertminderung enthalten, da die reinen Betriebskosten nur bei ca. 30 Cent liegen"
Wenn Dein Händler so genau weiß, dass die Fahrtkostenerstattung auf 0,27 € je km Luftlinie gesetzlich festgelegt ist, dann kann er Dir bestimmt auch zeigen in welchem Paragrafen und Gesetz Du das nachlesen kannst.
Die Frage "Wo steht das denn, zeigen sie mir das jetzt mal im Gesetz?" bringt Deinen Händler wahrscheinlich in Erklärungsnot.
Es gibt aber auch einen anderen Aspekt.
Es gibt zu wenig Wohnmobilwerkstätten, Wartezeiten von 3 Monaten und mehr sind schon fast als normal zu betrachten.
Dein Händler könnte Dich als "ungeliebten" Kunden in Zukunft etwas stiefmütterlich behandeln, wenn Du ihn mit der Erstattung zu sehr nervst.
Aber wie schon geschrieben, meine Ansicht ist. Der Gesetzgeber will die Erstattung und wir Kunden sind aufgefordert sie einzufordern und durchzusetzen.
Solange es günstiger ist, die Endabnahme durch den Kunden durchführen zu lassen, wird die Branche auf eine wirksame Qualitätskontrolle im Werk oder beim Händler verzichten.
Gruß
Bernhard
Gruß
Bernhard
Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
Bernhard
Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
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Gondel
- Registriert: Sonntag 29. März 2015, 10:50
- Modellbeschreibung: c- tourer T 143
Re: Sachmängelhaftung/Aufwandsentschädigung
Hallo Bernhard,
vielen Dank für deine Tipps. Sobald die Sachmängelhaftung abgelaufen ist, brauche ich meinen Händler nicht mehr. Außerdem ist er zu weit entfernt, im Nachbarort gibt es eine freie Wohnwagen- und Wohnmobilwerkstatt.
Da ich in den letzten 25 Jahren schon 3 Kastenwagen selbst ausgebaut habe, Blechdach ausgeschnitten, Hochdach drauf geklebt, Fenster, Dusche usw. eingebaut, denke ich, dass ich mit dem Händler- Werkskundendienst gut mithalten kann.
LG Gondel
vielen Dank für deine Tipps. Sobald die Sachmängelhaftung abgelaufen ist, brauche ich meinen Händler nicht mehr. Außerdem ist er zu weit entfernt, im Nachbarort gibt es eine freie Wohnwagen- und Wohnmobilwerkstatt.
Da ich in den letzten 25 Jahren schon 3 Kastenwagen selbst ausgebaut habe, Blechdach ausgeschnitten, Hochdach drauf geklebt, Fenster, Dusche usw. eingebaut, denke ich, dass ich mit dem Händler- Werkskundendienst gut mithalten kann.
LG Gondel
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robertolmc
Re: Sachmängelhaftung/Aufwandsentschädigung
Hallo Gondel,
würde ich mir nicht gefallen lassen. Bei meinem E-line ist mir bei der Abholung vom Händler auf der Autobahn die Frontmarkise heruntergefallen. Das Glück dabei dass ein LKW bei meinem "Blindflug" nur den Aussenspiegel mitgenommen hatte. Zur Reparatur bin ich dann auf meien Kosten ins Werk. Der Spiegel wurde mir ersetzt in falscher Fabe weil nicht lagernd. Farbe wollte man mir nachsenden.
Wieder zu Hause stellte ich einen 20 cm Riss (ausgehend von einer Befestigungsschraube ) in der Dusche fest.
Weiter bemerkte ich dass man bei geschlossener Tür zwischen den Dichtungen hinaussehen konnte. Die Tür war total verzogen, das Aussenblech hatte ein Welle.
Nach vielen Schriftverkehr bekam ich nach 3 Monaten einen Werkstermin zu Behebung. Für die 600 km Hin und zurück wurden mir 27 Cent vergütet.
Nachdem nach 9 Monaten auch noch das Frontfenster undicht wurde, ein Sachverständiger hat festgestellt hatte dass die Klebestelle viel zu schmal ausgeführt ist und die Scheibe bald herausfallen würde, platzte mir entgültig der Kragen.
Erst meine Drohung einen Rechtanwalt zu beauftragen hat dann dazu geführt, dass Carhago das Fahrzeug bei mir abgeholt und noch weitere Mängel behoben wurden. Insgesamt hat es mehr als ein Jahr gedauert bis ich ein funktionierendes Premienmobil hatte.
Gruß Roberto
würde ich mir nicht gefallen lassen. Bei meinem E-line ist mir bei der Abholung vom Händler auf der Autobahn die Frontmarkise heruntergefallen. Das Glück dabei dass ein LKW bei meinem "Blindflug" nur den Aussenspiegel mitgenommen hatte. Zur Reparatur bin ich dann auf meien Kosten ins Werk. Der Spiegel wurde mir ersetzt in falscher Fabe weil nicht lagernd. Farbe wollte man mir nachsenden.
Wieder zu Hause stellte ich einen 20 cm Riss (ausgehend von einer Befestigungsschraube ) in der Dusche fest.
Weiter bemerkte ich dass man bei geschlossener Tür zwischen den Dichtungen hinaussehen konnte. Die Tür war total verzogen, das Aussenblech hatte ein Welle.
Nach vielen Schriftverkehr bekam ich nach 3 Monaten einen Werkstermin zu Behebung. Für die 600 km Hin und zurück wurden mir 27 Cent vergütet.
Nachdem nach 9 Monaten auch noch das Frontfenster undicht wurde, ein Sachverständiger hat festgestellt hatte dass die Klebestelle viel zu schmal ausgeführt ist und die Scheibe bald herausfallen würde, platzte mir entgültig der Kragen.
Erst meine Drohung einen Rechtanwalt zu beauftragen hat dann dazu geführt, dass Carhago das Fahrzeug bei mir abgeholt und noch weitere Mängel behoben wurden. Insgesamt hat es mehr als ein Jahr gedauert bis ich ein funktionierendes Premienmobil hatte.
Gruß Roberto
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Gondel
- Registriert: Sonntag 29. März 2015, 10:50
- Modellbeschreibung: c- tourer T 143
Re: Sachmängelhaftung/Aufwandsentschädigung
Hallo Roberto,
da hast Du ja noch einigermaßen Glück gehabt, dass jetzt alles zu Deiner Zufriedenheit erledigt ist.
Für meine letzte Gewährleistungsreparatur im Juli bei Carthago habe ich bis heute keine Gutschrift für die Fahrtkosten erhalten.
Von meinem Händler in Leutkirch, über den die ganze Sache abgewickelt werden muss, kommt auch keine Reaktion mehr. Von selber kommt da ja nichts, man wird nur vertröstet. Jetzt ist meine Geduld am Ende und die Sache liegt bei RA D.
Ich wünsche eine schöne Adventszeit und frohe Feiertage.
Gruß Gondel
da hast Du ja noch einigermaßen Glück gehabt, dass jetzt alles zu Deiner Zufriedenheit erledigt ist.
Für meine letzte Gewährleistungsreparatur im Juli bei Carthago habe ich bis heute keine Gutschrift für die Fahrtkosten erhalten.
Von meinem Händler in Leutkirch, über den die ganze Sache abgewickelt werden muss, kommt auch keine Reaktion mehr. Von selber kommt da ja nichts, man wird nur vertröstet. Jetzt ist meine Geduld am Ende und die Sache liegt bei RA D.
Ich wünsche eine schöne Adventszeit und frohe Feiertage.
Gruß Gondel