Hallo,wweiher hat geschrieben:Hallo zusammen,
habe gerade bei Carsten Stäbler ein Tec-Power Tuning machen lassen. Leistungssteigerung von 148 auf 180 PS und von 380 NM auf 450 NM. Das macht sich vor allem bei einem Gespanngewicht von knapp 6 Tonnen deutlich bemerkbar. Bin die Kasseler Berge gefahren und war begeistert.
Lt. CS ist einen Eintragung nicht erforderlich und die Abgaswerte verändern sich nicht. Die tatsächliche Leistung des Motors können ohnehin nur auf dem Leistungsprüfstand gemessen werden.
Anders verhält es sich bei der Auflastung auf 4.800 kg, die ich gleichzeitig machen ließ. Die muss zur Wirksamkeit zwingend eingetragen werden.
Habe übrigens auch die E&P Hubstützen dann dort einbauen lassen. Ebenfalls klasse.
Schöne Grüsse
Wolfgang
ich war bisher der Ansicht, das gerade Carsten Stäbler eine sehr hohe Fachkompetenz hat. Wenn er wirklich diese Aussage gemacht hat, dann muss ich ich dies Ansicht revidieren!!
Wie Rainer u. Michael schon geschrieben haben, ist jegliche Änderung, evtl. eine Verschlechterung des Abgasverhaltens und somit erlischt die Betriebserlaubnis. Deshalb ist eine Eintragung obligatorisch.
Grüsse Peter
PS. Bei einem modernen Fahrzeug braucht man nicht den Motor zu zerlegen, um ein "echtes" Chiptuning nachzuweisen. Der Vertreter des Herstellers kann dies im Computer des FZ nachweisen.