Schweiz
-
- Registriert: Donnerstag 15. Oktober 2015, 13:36
- Basisfahrzeug: Fiat Ducato
- Modellbeschreibung: c-Tourer i150
Schweiz
Hallo
Wir fahren am Sonntag nach Luzern.
Was müssen wir an der Grenze beachten?
Unser c-Tourer hat 4,25 t. Man sagte mir das die Vignette nicht ausreicht.
Wer weiß was genaues?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Gerd
Wir fahren am Sonntag nach Luzern.
Was müssen wir an der Grenze beachten?
Unser c-Tourer hat 4,25 t. Man sagte mir das die Vignette nicht ausreicht.
Wer weiß was genaues?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Gerd
- Momentensammler
- Registriert: Montag 6. Oktober 2014, 16:31
- Basisfahrzeug: Ducato X250 MJ 180
- Modellbeschreibung: E Line 50 Linerclass
Re: Schweiz
Hallo Gerd,
Schwerlastabgabe
guckst du:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de
Stefan
Schwerlastabgabe
guckst du:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de
Stefan
- Dvorak
- Administrator
- Registriert: Freitag 15. Februar 2013, 12:51
- Basisfahrzeug: Ducato 250 MJ 150
- Modellbeschreibung: chic c-line 4.9 t
- Kontaktdaten:
Re: Schweiz
Hallo Gerd,
nach der Grenze gehst du sofort ins dortige Zollamt und bittest den Beamten dort um die Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge über 3,5t. Du kannst dann auswählen für welchen Zeitraum. Wenn ihr nur durchfahren wollt, genügt aus meiner Erfahrung eine für ein Jahr gültige Form von 10 Tagen. Das bedeutet man darf an zehn Tagen sich in der Schweiz mit seinem Wohnmobil aufhalten. Man muss selber den Tag in das Formular eintragen. Aber jeden Tag, an dem man sich mit seinem Fahrzeug in der Schweiz befindet! Die Abgabe kostet momentan 32,50 CHF für 10 Tage. Siehe auch hier:http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... marke10_13 und dann unter Form. 15.91 die Preise runterladen. Wenn man nach 19 Uhr einreist, dann darf man das Datum für den nächsten Tag ausfüllen.
Lies mal auch hier die FAQ: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de
Achtung, das funktioniert so nur, wenn man einen bestzten Grenzübergang zur Einreise nutzt. Ansonsten auf dem Link unter den FAQ's weiterlesen, wie man sich verhält, wenn der Grenzübergang nicht besetzt ist, nämlich, Zitat:
Ich bin nicht im Besitz eines gültigen Zahlungsnachweises. Besteht trotzdem eine Möglichkeit, über eine unbesetzte Zollstelle einzureisen?
Ja. Bei Einfahrt über eine nicht besetzte Zollstelle melden Sie sich als der Fahrzeugführer telefonisch bei der Einsatzzentrale (EZ) der Grenzwachtkorps-Region. Die entsprechende Telefonnummer ist auf der Hinweistafel http://www.ezv.admin.ch/php/modules/med ... bqjKaypeg- beim Grenzübergang aufgeführt. Ein Mitarbeitender der EZ nennt Ihnen die nächste Verkaufsstelle, bei der Sie die Abgabe bezahlen können.
Das ist alles. Klingt aufwendig, ist es aber nicht.
Wir haben nie Probleme gehabt oder bekommen.
Schöne Fahrt
Michael
nach der Grenze gehst du sofort ins dortige Zollamt und bittest den Beamten dort um die Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge über 3,5t. Du kannst dann auswählen für welchen Zeitraum. Wenn ihr nur durchfahren wollt, genügt aus meiner Erfahrung eine für ein Jahr gültige Form von 10 Tagen. Das bedeutet man darf an zehn Tagen sich in der Schweiz mit seinem Wohnmobil aufhalten. Man muss selber den Tag in das Formular eintragen. Aber jeden Tag, an dem man sich mit seinem Fahrzeug in der Schweiz befindet! Die Abgabe kostet momentan 32,50 CHF für 10 Tage. Siehe auch hier:http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... marke10_13 und dann unter Form. 15.91 die Preise runterladen. Wenn man nach 19 Uhr einreist, dann darf man das Datum für den nächsten Tag ausfüllen.
Lies mal auch hier die FAQ: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de
Achtung, das funktioniert so nur, wenn man einen bestzten Grenzübergang zur Einreise nutzt. Ansonsten auf dem Link unter den FAQ's weiterlesen, wie man sich verhält, wenn der Grenzübergang nicht besetzt ist, nämlich, Zitat:
Ich bin nicht im Besitz eines gültigen Zahlungsnachweises. Besteht trotzdem eine Möglichkeit, über eine unbesetzte Zollstelle einzureisen?
Ja. Bei Einfahrt über eine nicht besetzte Zollstelle melden Sie sich als der Fahrzeugführer telefonisch bei der Einsatzzentrale (EZ) der Grenzwachtkorps-Region. Die entsprechende Telefonnummer ist auf der Hinweistafel http://www.ezv.admin.ch/php/modules/med ... bqjKaypeg- beim Grenzübergang aufgeführt. Ein Mitarbeitender der EZ nennt Ihnen die nächste Verkaufsstelle, bei der Sie die Abgabe bezahlen können.
Das ist alles. Klingt aufwendig, ist es aber nicht.
Wir haben nie Probleme gehabt oder bekommen.
Schöne Fahrt
Michael
-
- Registriert: Donnerstag 15. Oktober 2015, 13:36
- Basisfahrzeug: Fiat Ducato
- Modellbeschreibung: c-Tourer i150
Re: Schweiz
Hallo
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Gerd
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Gerd
-
- Registriert: Donnerstag 15. Oktober 2015, 13:36
- Basisfahrzeug: Fiat Ducato
- Modellbeschreibung: c-Tourer i150
Re: Schweiz
Brauche ich dann trotzdem noch eine "normale " Vignette zusätzlich?
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- Registriert: Donnerstag 15. Oktober 2015, 13:36
- Basisfahrzeug: Fiat Ducato
- Modellbeschreibung: c-Tourer i150
Re: Schweiz
Hallo guten Abend
Nachdem wir nun aus der Schweiz zurück sind kann ich jeden beruhigen der sich um diese Sache große Gedanken macht.
Zoll an der Grenze anfahren
Zollbüro aufsuchen
Den Antrag ausfüllen ( 1 Minute)
Am Schalter bezahlen ( in unserem Fall 32,50 € für 10 Tage)
Und weiter geht die Fahrt
Da wir nur vier Tage in der Schweiz waren besteht noch ein " Guthaben " von sechs Tagen
Fazit: problemlos und völlig ok
Grüße alle
Gerd
Nachdem wir nun aus der Schweiz zurück sind kann ich jeden beruhigen der sich um diese Sache große Gedanken macht.
Zoll an der Grenze anfahren
Zollbüro aufsuchen
Den Antrag ausfüllen ( 1 Minute)
Am Schalter bezahlen ( in unserem Fall 32,50 € für 10 Tage)
Und weiter geht die Fahrt
Da wir nur vier Tage in der Schweiz waren besteht noch ein " Guthaben " von sechs Tagen
Fazit: problemlos und völlig ok
Grüße alle
Gerd
- Wweiher
- Registriert: Dienstag 17. Juni 2014, 20:11
- Basisfahrzeug: IVECO 65C
- Modellbeschreibung: S-Plus I61 XL LE
Re: Schweiz
Luiseschiller hat geschrieben:Brauche ich dann trotzdem noch eine "normale " Vignette zusätzlich?
Hallo ,
nur wenn du wie ich mit Hänger und Smart unterwegs bist, dann brauchst du zusätzlich eine Vignette für den Anhänger und eine für den Smart, auch wenn du nur duchfährst.

Wolfgang
-
- Registriert: Freitag 30. Oktober 2015, 11:42
- Basisfahrzeug: Sprinter 318 cdi Autom.
- Modellbeschreibung: CS Rondo
Re: Schweiz
Hallo Wolfgang
Du schreibst nicht, ob Dich diese Tatsache ärgert oder nicht. Mich würde es ärgern. Genau so wie es mich ärgert, dass wir als Schweizer, mit sog. Wechselnummer ausgerüstet, d.h. ein Kontrollschild kann für 2 Fahrzeuge verwendet werden (natürlich nicht gleichzeitig), für beide Fahrzeuge eine Vignette kaufen müssen, obwohl wir ja nicht mit beiden gleichzeitig auf der Autobahn fahren. Die Vignette sollte auf dem Kontrollschild angebracht werden können.... . Gut, die Vignette kostet z.Zt. nur CHF 40.00 jährlich (noch). Aber wenn sie mal viel teurer wird (es sind 100.00 gefordert) sieht's wieder anderes aus.
Dass man für einen Anhänger ebenfalls eine Vignette kaufen muss, ist auch nicht ganz zu verstehen. Allerdings frage ich Dich, ob Du schon selbst die Erfahrung mit einer weiteren Vignette für den Smart gemacht hast oder dies nur vermutest. Natürlich würde ich Dir ohne weiteres glauben. Allerdings wäre ich nicht sicher, ob dies dem Gesetz entspricht. Ein Autotransporter hat ja auch nicht auf jedem geladenen Auto eine Vignette angebracht. Und wenn dein Smart in einem geschlossenen Hänger transportieret würde, hätte er auch keine Vignette. Übrigens, unser Roller, den wir seit 8 Jahren auf einer Bühne am Heck des Kawa transportieren hat auch keine Vignette, weil wir mit ihm nie auf die Autobahn fahren. Problemlos.
Also, nächstes Jahr reklamieren.....
Sam
Du schreibst nicht, ob Dich diese Tatsache ärgert oder nicht. Mich würde es ärgern. Genau so wie es mich ärgert, dass wir als Schweizer, mit sog. Wechselnummer ausgerüstet, d.h. ein Kontrollschild kann für 2 Fahrzeuge verwendet werden (natürlich nicht gleichzeitig), für beide Fahrzeuge eine Vignette kaufen müssen, obwohl wir ja nicht mit beiden gleichzeitig auf der Autobahn fahren. Die Vignette sollte auf dem Kontrollschild angebracht werden können.... . Gut, die Vignette kostet z.Zt. nur CHF 40.00 jährlich (noch). Aber wenn sie mal viel teurer wird (es sind 100.00 gefordert) sieht's wieder anderes aus.
Dass man für einen Anhänger ebenfalls eine Vignette kaufen muss, ist auch nicht ganz zu verstehen. Allerdings frage ich Dich, ob Du schon selbst die Erfahrung mit einer weiteren Vignette für den Smart gemacht hast oder dies nur vermutest. Natürlich würde ich Dir ohne weiteres glauben. Allerdings wäre ich nicht sicher, ob dies dem Gesetz entspricht. Ein Autotransporter hat ja auch nicht auf jedem geladenen Auto eine Vignette angebracht. Und wenn dein Smart in einem geschlossenen Hänger transportieret würde, hätte er auch keine Vignette. Übrigens, unser Roller, den wir seit 8 Jahren auf einer Bühne am Heck des Kawa transportieren hat auch keine Vignette, weil wir mit ihm nie auf die Autobahn fahren. Problemlos.
Also, nächstes Jahr reklamieren.....
Sam
- Wweiher
- Registriert: Dienstag 17. Juni 2014, 20:11
- Basisfahrzeug: IVECO 65C
- Modellbeschreibung: S-Plus I61 XL LE
Re: Schweiz
Hallo Sam,Sam hat geschrieben:Hallo Wolfgang
Du schreibst nicht, ob Dich diese Tatsache ärgert oder nicht. Mich würde es ärgern. Genau so wie es mich ärgert, dass wir als Schweizer, mit sog. Wechselnummer ausgerüstet, d.h. ein Kontrollschild kann für 2 Fahrzeuge verwendet werden (natürlich nicht gleichzeitig), für beide Fahrzeuge eine Vignette kaufen müssen, obwohl wir ja nicht mit beiden gleichzeitig auf der Autobahn fahren. Die Vignette sollte auf dem Kontrollschild angebracht werden können.... . Gut, die Vignette kostet z.Zt. nur CHF 40.00 jährlich (noch). Aber wenn sie mal viel teurer wird (es sind 100.00 gefordert) sieht's wieder anderes aus.
Dass man für einen Anhänger ebenfalls eine Vignette kaufen muss, ist auch nicht ganz zu verstehen. Allerdings frage ich Dich, ob Du schon selbst die Erfahrung mit einer weiteren Vignette für den Smart gemacht hast oder dies nur vermutest. Natürlich würde ich Dir ohne weiteres glauben. Allerdings wäre ich nicht sicher, ob dies dem Gesetz entspricht. Ein Autotransporter hat ja auch nicht auf jedem geladenen Auto eine Vignette angebracht. Und wenn dein Smart in einem geschlossenen Hänger transportieret würde, hätte er auch keine Vignette. Übrigens, unser Roller, den wir seit 8 Jahren auf einer Bühne am Heck des Kawa transportieren hat auch keine Vignette, weil wir mit ihm nie auf die Autobahn fahren. Problemlos.
Also, nächstes Jahr reklamieren.....
Sam
ärgern tut es mich nicht, denn ich fahre zur Zeit nicht durch die Schweiz. Wenn ich das planen würde, dann würde ich auch die erforderlichen Vignetten kaufen ohne mich zu ärgern. Ist halt nur unverständlich. Ich fahre seit Jahren mit der GO Box und ärgere mich auch nicht. Das ist mit zu banal um mich zu ärgern, ist doch nur Geld.
Übrigens ist es mit einem geschlossenen Hänger vielleicht anders als mit einem offenen. Die Argumentation ist, dass er jederzeit abgeladen werden kann und fahrbereit ist.
Schönen Gruß
Wolfgang
-
- Registriert: Freitag 30. Oktober 2015, 11:42
- Basisfahrzeug: Sprinter 318 cdi Autom.
- Modellbeschreibung: CS Rondo
Re: Schweiz
Hallo Wolfgang
Um alle Zweifel oder Rätselraten über Vignettenpflicht auszuräumen, habe ich die Schweizer Behörden direkt angefragt.
Es ist also so wie es logischerweise sein muss:
Fahrzeuge welche auf Anhängern transportiert werden brauchen KEINE Vignette. Der Anhänger oder Wohnwagen natürlich schon. Voilà.
Sam
Um alle Zweifel oder Rätselraten über Vignettenpflicht auszuräumen, habe ich die Schweizer Behörden direkt angefragt.
Es ist also so wie es logischerweise sein muss:
Fahrzeuge welche auf Anhängern transportiert werden brauchen KEINE Vignette. Der Anhänger oder Wohnwagen natürlich schon. Voilà.
Sam