Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
- Reini
- Registriert: Dienstag 16. Oktober 2012, 18:42
- Basisfahrzeug: Duc 250 heavy, 2,3 MJ 150
- Modellbeschreibung: I 148
Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Hallo zusammen...
Ich überlege im Moment gerade für unseren C-Tourer I 148 (Fiat mit ALKO), der aktuell mit 4250 kg zugelassen ist, eine eine UBB, also Unbedenklichkeitsbescheinigung zu besorgen, mit welcher er auf 4500 kg aufgelastet werden könnte. Da im Moment die Anhebung der Führerscheinschwelle auf 4,25 Tonnen Thema ist, zögere ich allerdings noch etwas. Zumal es anscheinend Probleme bei einer späteren Ablastung geben könnte.
Meine Kernfrage in diesem Zusammenhang wäre: Wurde schon mal jemand kontrolliert der anstelle des Eintrags im Fahrzeugschein "nur" eine UBB dabei hatte? Und wurde diese bei der Kontrolle akzeptiert oder galt ausschließlich der Eintrag im Fahrzeugschein?
Es ist mir klar, dass eine Auflastung rein rechtlich nur dann gilt, wenn der Eintrag bei der Zulassungsstelle erfolgt ist. Da dies aber in meinem Fall ohne technische Änderungen abläuft und nur eine "Papierauflastung" auf Grundlage der UBB ist, hätte ich die Hoffnung, dass man bei einer Kontrolle evtl. das berühmte Auge zudrückt.
Gruß
reini
P.S. Die 250 kg würden mir gut tun. Mit der Hinterachslast von derzeit 2500kg komme ich soweit klar.
Ich überlege im Moment gerade für unseren C-Tourer I 148 (Fiat mit ALKO), der aktuell mit 4250 kg zugelassen ist, eine eine UBB, also Unbedenklichkeitsbescheinigung zu besorgen, mit welcher er auf 4500 kg aufgelastet werden könnte. Da im Moment die Anhebung der Führerscheinschwelle auf 4,25 Tonnen Thema ist, zögere ich allerdings noch etwas. Zumal es anscheinend Probleme bei einer späteren Ablastung geben könnte.
Meine Kernfrage in diesem Zusammenhang wäre: Wurde schon mal jemand kontrolliert der anstelle des Eintrags im Fahrzeugschein "nur" eine UBB dabei hatte? Und wurde diese bei der Kontrolle akzeptiert oder galt ausschließlich der Eintrag im Fahrzeugschein?
Es ist mir klar, dass eine Auflastung rein rechtlich nur dann gilt, wenn der Eintrag bei der Zulassungsstelle erfolgt ist. Da dies aber in meinem Fall ohne technische Änderungen abläuft und nur eine "Papierauflastung" auf Grundlage der UBB ist, hätte ich die Hoffnung, dass man bei einer Kontrolle evtl. das berühmte Auge zudrückt.
Gruß
reini
P.S. Die 250 kg würden mir gut tun. Mit der Hinterachslast von derzeit 2500kg komme ich soweit klar.
- Holzwurm
- Registriert: Sonntag 17. Juni 2018, 18:35
- Basisfahrzeug: Ducato X250 MJ150
- Modellbeschreibung: Malibu t 440 LE
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Hallo Reini,
bei deiner Kernfrage kann ich dir leider nicht helfen.
Aber was hat die Auflastung mit der Führerscheinschwelle zu schaffen.?
Und muss man zur Auflasstung eine UBB haben.
Gruß Norbert
bei deiner Kernfrage kann ich dir leider nicht helfen.
Aber was hat die Auflastung mit der Führerscheinschwelle zu schaffen.?
Und muss man zur Auflasstung eine UBB haben.
Gruß Norbert
- Spark
- Registriert: Donnerstag 13. Februar 2020, 16:12
- Basisfahrzeug: Fiat Ducato 117KW Bj 2020
- Modellbeschreibung: C-Tourer T 143 heavy
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Reinhold, ich hatte vor zwei Jahren zur möglichen Auflastung unseres C- Tourer's( 4,25to TI auf Alko) von ALKO folgende Antwort erhalten:
Zitat ( Auszug):
Nach Prüfung können wir Ihnen mitteilen, dass o.g. Fahrzeug auf dem Papier auf 4500kg aufgelastet werden kann.
Die benötigten Unterlagen(Typschild AL-KO+ UBB+ Auszug EG-Gutachten) können Sie bei uns zum Preis von rd. 258.-Euro bestellen.(Post)
Mit diesen Unterlagen dann zum TÜV (Abnahmebestätigung §13 FZV) und danach zur Zulassungsstelle.
(Achtung: Weitere Gebühren)
Bei Bedarf senden Sie uns eine Bestellung per Mail, mit Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil1 und aktueller Postadresse
---------------- --------------------- ---------------------- --------------------------- ---------------------------- -------------------------- ----------------------------
Allerdings ist mit Umbau auch eine höhere Auflastung möglich:
Nach Prüfung Ihres Chassis dürfen wir mitteilen, dass als Grundvoraussetzung für die Auflastung auf 4800kg (HA2700kg)
eine Luftfeder, Tragfähige Bereifung und ein Gutachten von einem Dienstleister ist.
Zitat ( Auszug):
Nach Prüfung können wir Ihnen mitteilen, dass o.g. Fahrzeug auf dem Papier auf 4500kg aufgelastet werden kann.
Die benötigten Unterlagen(Typschild AL-KO+ UBB+ Auszug EG-Gutachten) können Sie bei uns zum Preis von rd. 258.-Euro bestellen.(Post)
Mit diesen Unterlagen dann zum TÜV (Abnahmebestätigung §13 FZV) und danach zur Zulassungsstelle.
(Achtung: Weitere Gebühren)
Bei Bedarf senden Sie uns eine Bestellung per Mail, mit Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil1 und aktueller Postadresse
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Allerdings ist mit Umbau auch eine höhere Auflastung möglich:
Nach Prüfung Ihres Chassis dürfen wir mitteilen, dass als Grundvoraussetzung für die Auflastung auf 4800kg (HA2700kg)
eine Luftfeder, Tragfähige Bereifung und ein Gutachten von einem Dienstleister ist.
Viele Grüße
Dirk
Dirk
- Reini
- Registriert: Dienstag 16. Oktober 2012, 18:42
- Basisfahrzeug: Duc 250 heavy, 2,3 MJ 150
- Modellbeschreibung: I 148
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Hallo Norbert
Die bisherige Grenze von 3,5 Tonnen mit PKW-Führerschein (für die jüngeren Generationen), soll auf 4,25 Tonnen angehoben werden. Somit könnten WoMos bis 4,25 Tonnen mit dem "normalen" Führerschein gefahren werden. Aktuell dürfte dann auch mein Sohn mit dem Fahrzeug fahren. Auch bei einem Verkauf wäre das von Vorteil weil es mehr potentielle Kunden gibt.
Wenn ich jetzt von 4,25 auf 4,5 Tonnen auflaste, kann das Fahrzeug ja nicht mehr mit dem "normalen" Führerschein gefahren werden. Das heißt, die jüngere Generation fällt als Kunde weg. Jetzt könnte man ja die Idee haben, dann laste ich vor einem Verkauf eben wieder auf 4,25 Tonnen ab. Da zicken aber wohl einige Zulassungsstellen (allen voran in Bayern). Sie stimmen einer Ablastung nicht zu.
Und zu deiner weiterne Frage. Für diese Art der Auflastung (4,25 auf 4,5 Tonnen) muss technisch nichts verändert werden. Dass der Eintrag im Schein erfolgt, benötigt man die besagte UBB. Der Hersteller bzw. Fahrwerkshersteller muss bestätigen, dass es gegen eine Auflastung auf 4,5 Tonnen keine Bedenken gibt.
So ist mein Stand.
Grüße
reini
Die bisherige Grenze von 3,5 Tonnen mit PKW-Führerschein (für die jüngeren Generationen), soll auf 4,25 Tonnen angehoben werden. Somit könnten WoMos bis 4,25 Tonnen mit dem "normalen" Führerschein gefahren werden. Aktuell dürfte dann auch mein Sohn mit dem Fahrzeug fahren. Auch bei einem Verkauf wäre das von Vorteil weil es mehr potentielle Kunden gibt.
Wenn ich jetzt von 4,25 auf 4,5 Tonnen auflaste, kann das Fahrzeug ja nicht mehr mit dem "normalen" Führerschein gefahren werden. Das heißt, die jüngere Generation fällt als Kunde weg. Jetzt könnte man ja die Idee haben, dann laste ich vor einem Verkauf eben wieder auf 4,25 Tonnen ab. Da zicken aber wohl einige Zulassungsstellen (allen voran in Bayern). Sie stimmen einer Ablastung nicht zu.
Und zu deiner weiterne Frage. Für diese Art der Auflastung (4,25 auf 4,5 Tonnen) muss technisch nichts verändert werden. Dass der Eintrag im Schein erfolgt, benötigt man die besagte UBB. Der Hersteller bzw. Fahrwerkshersteller muss bestätigen, dass es gegen eine Auflastung auf 4,5 Tonnen keine Bedenken gibt.
So ist mein Stand.
Grüße
reini
Zuletzt geändert von Reini am Sonntag 7. Dezember 2025, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
- Reini
- Registriert: Dienstag 16. Oktober 2012, 18:42
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- Modellbeschreibung: I 148
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Hallo Dirk,
ja diese Info von ALKO habe ich auch. Kostet immer noch 258 Euro. Mich interessiert wie geschrieben ob jemand nur mit der UBB Erfahrungen bei Kontrollen hat.
Dass man auch zum TÜV muss ist mir allerdings neu. Ich dachte mit UBB zur Zulassungsstelle reicht. Der TÜV muss ja an sich nichts prüfen. Es muss ja technisch nichts verändert werden.
Wenn TÜV tatsächlich auch erforderlich ist, schwinden natürlich die Chancen, dass man bei einer Kontrolle mal durchgewunken wird. Wenn nur der Eintrag fehlen würde, wären die Chancen sicher größer.
Ich glaub ich lass Frau und Hund daheim
.
Grüße
ja diese Info von ALKO habe ich auch. Kostet immer noch 258 Euro. Mich interessiert wie geschrieben ob jemand nur mit der UBB Erfahrungen bei Kontrollen hat.
Dass man auch zum TÜV muss ist mir allerdings neu. Ich dachte mit UBB zur Zulassungsstelle reicht. Der TÜV muss ja an sich nichts prüfen. Es muss ja technisch nichts verändert werden.
Wenn TÜV tatsächlich auch erforderlich ist, schwinden natürlich die Chancen, dass man bei einer Kontrolle mal durchgewunken wird. Wenn nur der Eintrag fehlen würde, wären die Chancen sicher größer.
Ich glaub ich lass Frau und Hund daheim
Grüße
- ChicSnoopy
- Registriert: Dienstag 10. Juni 2025, 15:22
- Basisfahrzeug: MB Sprinter BJ 2025
- Modellbeschreibung: c-line I 4,9 LE (4,8 t)
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Das würde mich auch interessieren!Aber was hat die Auflastung mit der Führerscheinschwelle zu schaffen.?
Ich habe das Prozedere hinter mir.
Für die Auflastung auf die 4,5t genügt ein Papier. Warum sich die Hersteller das so fürstlich bezahlen lassen, ist mir ein Rätsel!
Mit dem Wisch kann man dann den Fahrzeugschein ändern lassen.
Viel Geld. Fahrt zur Zulassungsstelle und Du darfst 250kg mehr laden!
Beutelschneiderei aus deutschem Guss!
Für die Auflastung auf die 4,8t waren dann neue Felgen, Reifen und Luftfederung an der Hinterachse notwendig. Sehe ich ja ein.
Dann wieder zur Zulassungsstelle zur Eintragung.
Man kommt sich in Deutschland mittlerweile so richtig veräppelt vor!
Überall hält der Staat die Hand auf! Viel Schlimmer: das kostet alles Zeit! Zeit, in der Arbeitnehmer nicht arbeiten können.
Zeit, in der Selbständige kein Geld verdienen!
Viele Grüße!
Jan
Jan
- ChicSnoopy
- Registriert: Dienstag 10. Juni 2025, 15:22
- Basisfahrzeug: MB Sprinter BJ 2025
- Modellbeschreibung: c-line I 4,9 LE (4,8 t)
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Nein!Reini hat geschrieben: Sonntag 7. Dezember 2025, 20:05 Hallo Dirk,
ja diese Info von ALKO habe ich auch. Kostet immer noch 258 Euro. Mich interessiert wie geschrieben ob jemand nur mit der UBB Erfahrungen bei Kontrollen hat.
Dass man auch zum TÜV muss ist mir allerdings neu. Ich dachte mit UBB zur Zulassungsstelle reicht. Der TÜV muss ja an sich nichts prüfen. Es muss ja technisch nichts verändert werden.
Wenn TÜV tatsächlich auch erforderlich ist, schwinden natürlich die Chancen, dass man bei einer Kontrolle mal durchgewunken wird. Wenn nur der Eintrag fehlen würde, wären die Chancen sicher größer.
Ich glaub ich lass Frau und Hund daheim.
Grüße
TÜV ist bei der ersten Auflastung nicht notwendig!
Erst bei den 4,8t brauchte ich den TÜV.
Wenn Du auf die Eintragung verzichtest, erlischt streng genommen die Betriebserlaubnis. Das ist kein Bagatelldelikt mehr!
Kein Polizist wird da ein Auge zudrücken! Definitiv nicht!
Viele Grüße!
Jan
Jan
- Reini
- Registriert: Dienstag 16. Oktober 2012, 18:42
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- Modellbeschreibung: I 148
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Hallo Jan,
Führerschein hab ich ja beschrieben.
Die fehlende Eintragung hat aber mit der BE sicher nichts zu tun.
Dann ist und bleibt es eben ein 4,25 Tonner.
Auch eine „einfache“ Überladung führt nicht zum Erlöschen der BE.
Güsse
Führerschein hab ich ja beschrieben.
Die fehlende Eintragung hat aber mit der BE sicher nichts zu tun.
Dann ist und bleibt es eben ein 4,25 Tonner.
Auch eine „einfache“ Überladung führt nicht zum Erlöschen der BE.
Güsse
Zuletzt geändert von Reini am Sonntag 7. Dezember 2025, 20:50, insgesamt 1-mal geändert.
- Spark
- Registriert: Donnerstag 13. Februar 2020, 16:12
- Basisfahrzeug: Fiat Ducato 117KW Bj 2020
- Modellbeschreibung: C-Tourer T 143 heavy
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Ich hatte,seinerzeit die Auflastung auf 4,5to verworfen, da durch die Auflastung " nur im Papier" die HA-Last weiterhin auf 2,5to begrenzt blieb und lediglich die VA -Last erhöht werden konnte.
Die VA hat bei normaler Beladung bei uns niemals ihre Grenzen erreicht. Dahingehend die HA schon ( Garage vollgepackt, Frischwassertank voll etc.).
Die Verstärkung der HA auf 2,7to ( Vollluftfederung, stärkere Felgen/ Reifen) war mir das Geld ~5500,-€ nicht wert.
Die VA hat bei normaler Beladung bei uns niemals ihre Grenzen erreicht. Dahingehend die HA schon ( Garage vollgepackt, Frischwassertank voll etc.).
Die Verstärkung der HA auf 2,7to ( Vollluftfederung, stärkere Felgen/ Reifen) war mir das Geld ~5500,-€ nicht wert.
Viele Grüße
Dirk
Dirk
- Holzwurm
- Registriert: Sonntag 17. Juni 2018, 18:35
- Basisfahrzeug: Ducato X250 MJ150
- Modellbeschreibung: Malibu t 440 LE
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Hallo Reini,
danke für die info.
Ich habe kein Alko Fahrgestell und die HA schon auf 2,6t mit Luftfeder Aufgelastet.
Daher sollte einer Auflastung auf 4,5t nichts im wege stehen.
Gruß Norbert
danke für die info.
Ich habe kein Alko Fahrgestell und die HA schon auf 2,6t mit Luftfeder Aufgelastet.
Daher sollte einer Auflastung auf 4,5t nichts im wege stehen.
Gruß Norbert