Neues EU Gesetz Womo mit Anhänger = Fahrtenschreiber

Tdr01
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Neues EU Gesetz Womo mit Anhänger = Fahrtenschreiber

Ungelesener Beitrag von Tdr01 »

Hallo Leute.

Heute wurden wir auf dem Weg in den Urlaub von der Rennleitung auf der Autobahn angehalten.
Allgemeine Verkehrskontrolle.
Grund warum wir Sie angehalten haben ist ein neues EU Gesetz.
Danach müssen Wohnmobile mit Anhänger deren Gespann ein zgG von > 7,5 to haben einen elektronischen Fahrtenschreiber haben.
Z.b. Womo 6to + Anhänger 2 to, jeweils zgG.
War mir neu.
Für uns kein Problem, aber schon interessant.
Koennte für die Dickschiffe mit 7,49to + Anhänger blöd und teuer werden.
Habe mal versucht mit Tante Google was zu finden. Aber nur Mutmaßungen in irgendwelchen Foren.

Gruß
Thomas
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Molina
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Re: Neues EU Gesetz Womo mit Anhänger = Fahrtenschreiber

Ungelesener Beitrag von Molina »

Wie soll das denn gehen?? Wo soll der denn eingebaut werden? Und! Was bitte soll der Fahrer da eintragen??! :wuetende: Völlig Hirnrissig!
Kopfschüttelnde Grüße
Es ist solange unmöglich bis es einer macht.
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ThomasPr
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Re: Neues EU Gesetz Womo mit Anhänger = Fahrtenschreiber

Ungelesener Beitrag von ThomasPr »

Gespanne > 7,5 t sind keine Fiat oder Mercedes Frontantrieb Fahrzeuge, bei denen ist das Gespanngewicht auf 6 t bzw. 5,88 t begrenzt. Also geht es hier um Iveco oder schwere Sprinter. Im gewerblichen Verkehr müssen diese aber bereits ab 3,5 t einen Fahrtenschreiber haben (und das nicht erst seit 2024). Ich gehe daher davon aus, dass es in diesen Fahrzeuge auch einen Platz dafür gibt.

Ich habe gestern auch etwas im Internet gesucht, aber auch nichts konkretes für Wohnmobile gefunden. Was ich aber gefunden habe und mir neu war, ist, dass Wohnmobile > 7,5 t die Lenk-und Ruhezeiten einhalten müssen. Aber das sind wohl nicht so viele.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
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Ulito
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Re: Neues EU Gesetz Womo mit Anhänger = Fahrtenschreiber

Ungelesener Beitrag von Ulito »

Moin

Bei Digitalem Tacho wenn in Betrieb muss auch eine Fahrerkarte vorhanden sein,wer soll denn nachweisen das ich am Steuer saß als die Geschwindigkeits oder Lenkzeit Übertretung oder nicht eingehaltene Ruhezeit stattgefunden hat.In Deutschland gibt es keine Halter Regelung.Da kommt ja auf den Halter noch mehr zu,Pflicht zum Auslesen,Auslesegerät und Software.
Darf mich dann auch die BAG jetzt „BALM“anhalten?
Schöne Grüße
Ulrich :wave:
Tdr01
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Re: Neues EU Gesetz Womo mit Anhänger = Fahrtenschreiber

Ungelesener Beitrag von Tdr01 »

ThomasPr hat geschrieben: Samstag 4. Mai 2024, 13:52 Gespanne > 7,5 t sind keine Fiat oder Mercedes Frontantrieb Fahrzeuge, bei denen ist das Gespanngewicht auf 6 t bzw. 5,88 t begrenzt. Also geht es hier um Iveco oder schwere Sprinter. Im gewerblichen Verkehr müssen diese aber bereits ab 3,5 t einen Fahrtenschreiber haben (und das nicht erst seit 2024). Ich gehe daher davon aus, dass es in diesen Fahrzeuge auch einen Platz dafür gibt.

Ich habe gestern auch etwas im Internet gesucht, aber auch nichts konkretes für Wohnmobile gefunden. Was ich aber gefunden habe und mir neu war, ist, dass Wohnmobile > 7,5 t die Lenk-und Ruhezeiten einhalten müssen. Aber das sind wohl nicht so viele.
Es geht nicht um das Gespanngewicht, sondern um die Summe der zgG
Also z.b Fiat 6to zgG und Anhänger 2 to(leer).
Damit hast Du die Zuggesamtmasse eingehalten , aber eben in Summe der zgG die 7,5 to gerissen.
Mein Sprinter hat 5,5 to und Zuggesamtmasse 7to.

Wenn ich auf dem nächsten Rastplatz die Kollegen der Rennleitung oder vom Balm sehe, frage ich nach, was das sein soll.

Gruß
Thomas
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Ulito
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Re: Neues EU Gesetz Womo mit Anhänger = Fahrtenschreiber

Ungelesener Beitrag von Ulito »

Moin
Thomas wenn Du das für uns machst bedanke ich mich
Schon mal im Voraus.Danke.
Ich habe bei BALM ex BAG nur was gefunden was Tansport betrifft
wo Pferde transportiert werden und Wohnraum für den Tierpfleger vorhanden ist.Das ist aber auch wieder gewerblich.
(Sozialvorschriften)
Dann Wohnmobile über 7t wo in die Garage viel Platz ist um gewerblich zu transportieren mit und ohne Anhänger,aber da gibt es wie immer auch ausnahmen.
Schöne Grüße
Ulrich :wave:
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ThomasPr
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Re: Neues EU Gesetz Womo mit Anhänger = Fahrtenschreiber

Ungelesener Beitrag von ThomasPr »

Tdr01 hat geschrieben: Samstag 4. Mai 2024, 19:41
Es geht nicht um das Gespanngewicht, sondern um die Summe der zgG
Also z.b Fiat 6to zgG und Anhänger 2 to(leer).
Damit hast Du die Zuggesamtmasse eingehalten , aber eben in Summe der zgG die 7,5 to gerissen.
Mein Sprinter hat 5,5 to und Zuggesamtmasse 7to.

Wenn ich auf dem nächsten Rastplatz die Kollegen der Rennleitung oder vom Balm sehe, frage ich nach, was das sein soll.

Gruß
Thomas
Das habe ich schon verstanden, aber Fiat 6 t und Anhänger 2 t leer geht m.E. nicht. Fiat hat höchstens 5,5 t zul. GG, mit leeren 2 t Anhänger bist Du erst bei 7,5 t. Ob dieses Gespann unter 6 t reales Gewicht bleibt, halte ich für fraglich. Bei Mercedes liegt das zul. Zuggewicht zwar etwas höher, grundsätzlich ist das zul. GG des Gespann aber auch nicht > 7,5 t. Zumindest in der Praxis halte ich diese Konstellation eher für nicht sinnvoll. Ich denke, das kommt eher bei Iveco und schweren Sprintern (Zwillingsbereifung) vor.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
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Mondial62
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Re: Neues EU Gesetz Womo mit Anhänger = Fahrtenschreiber

Ungelesener Beitrag von Mondial62 »

Da bin ich ja mal gespannt, auf uns würde das zutreffen, Iveco mit 6,5 to. und Anhänger mit 2,5 to.
Habe ich aber noch wie was von gehört, werde weiter mitlesen,
Gruss Michael
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WolfG
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Re: Neues EU Gesetz Womo mit Anhänger = Fahrtenschreiber

Ungelesener Beitrag von WolfG »

Ich geh mal davon aus, das der ADAC für seine Broschüre "Gespanne in Europa" gut recherchiert hat.
Damit dürfte die Rechtslage eindeutig (und die Diskussion beendet) sein:
spi_21_gespanne-in-europa_2023-03.pdf
LG
Guido
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Tdr01
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Re: Neues EU Gesetz Womo mit Anhänger = Fahrtenschreiber

Ungelesener Beitrag von Tdr01 »

ThomasPr hat geschrieben: Sonntag 5. Mai 2024, 00:05
Tdr01 hat geschrieben: Samstag 4. Mai 2024, 19:41
Es geht nicht um das Gespanngewicht, sondern um die Summe der zgG
Also z.b Fiat 6to zgG und Anhänger 2 to(leer).
Damit hast Du die Zuggesamtmasse eingehalten , aber eben in Summe der zgG die 7,5 to gerissen.
Mein Sprinter hat 5,5 to und Zuggesamtmasse 7to.

Wenn ich auf dem nächsten Rastplatz die Kollegen der Rennleitung oder vom Balm sehe, frage ich nach, was das sein soll.

Gruß
Thomas
Das habe ich schon verstanden, aber Fiat 6 t und Anhänger 2 t leer geht m.E. nicht. Fiat hat höchstens 5,5 t zul. GG, mit leeren 2 t Anhänger bist Du erst bei 7,5 t. Ob dieses Gespann unter 6 t reales Gewicht bleibt, halte ich für fraglich. Bei Mercedes liegt das zul. Zuggewicht zwar etwas höher, grundsätzlich ist das zul. GG des Gespann aber auch nicht > 7,5 t. Zumindest in der Praxis halte ich diese Konstellation eher für nicht sinnvoll. Ich denke, das kommt eher bei Iveco und schweren Sprintern (Zwillingsbereifung) vor.
OK, dann noch einfacher.
Dein Fiat hat 4,5 zGGto und Du packst einen Anhänger mit von 3,5 to zGG dahinter, dann bist über 7,5 to.
Oder dein Fiat hat 4,8 zGG to und Du packst einen Anhänger mit 3 to zGG dahinter, dann bist wieder drüber.
Völlig egal ob leer, voll, überladen oder was auch immer.

Gruß
Thomas
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