Da muss ich Dir wiedersprechen. Das von Dir gezeigte Schild (habe ich entfernt) gibt es nur in Deutschland. Grund ist, dass schwere Wohnmobile außerhalb Deutschlands (mit Ausnahmen Schweiz und ich glaube Portugal, da bin ich aber nicht sicher) nicht mit Fahrzeugen zum Warentransport gleichgesetzt werden und deshalb von den Vorschriften für LKW ausgenommen sind. Hier z.B. am Beispiel Österreich:Spark hat geschrieben: Dienstag 20. Februar 2024, 18:17 Außer dem von Dirk gezeigten Schild, das m.E. nur in Deutschland und der Schweiz für Wohnmobile gilt, wird vermutlich das Schild 262 in Verbindung mit 3,5 t entscheidend sein
Das ist nicht ganz korrekt. Die in meinen Beitrag aufgezeigten Verkehrschilder gelten europaweit für alle Fahrzeuge über 3,5 to zul.GG. Wenn für WoMo's die Gültigkeit ( damit Einschränkung) nicht gilt, wird dieses durch ein weißes rechteckiges Zusatzschild unterhalb des kreisrunden Schildes angezeigt mit dem Text "ausgenommen" und dem Symbol für WoMo's. Der Text ist natürlich immer in der Landessprache des
„… viele Caravan-Lenker aus dem Ausland nicht wissen, ob die Lkw-Fahrverbote auf ehemaligen österreichischen Bundes- und Landesstraßen auch für sie gelten.
…
Die Verkehrsjuristen des ÖAMTC stellen dazu fest, dass es sich laut Gesetz bei diesen Beschränkungen um Fahrverbote für Kraftfahrzeuge handelt, die ausschließlich der Beförderung von Gütern dienen. Wohnmobile zählen in diesem Fall nicht als Lkw. Für schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen gilt ein Fahrverbot nur dann, wenn für das Befahren der Straße ein allgemeines Fahrverbot oder ein Fahrverbot mit Gewichtsbeschränkung (z.B. "ab 3,5 t") verordnet worden ist, und dies auch entsprechend beschildert ist. Einzig die Lkw-Mautpflicht gilt für alle Wohnmobile über 3,5 Tonnen auf den Autobahnen und Schnellstraßen.„
Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... usgenommen
Oder hier für Frankreich
https://frankreich-mobil-erleben.de/Ver ... eber-3,5t/
Das geht aber langsam vom Thema weg.
