Maut in Slowenien geprellt

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Spark
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Re: Maut in Slowenien geprellt

Ungelesener Beitrag von Spark »

Außer dem von Dirk gezeigten Schild, das m.E. nur in Deutschland und der Schweiz für Wohnmobile gilt, wird vermutlich das Schild 262 in Verbindung mit 3,5 t entscheidend sein

Das ist nicht ganz korrekt. Die in meinen Beitrag aufgezeigten Verkehrschilder gelten europaweit für alle Fahrzeuge über 3,5 to zul.GG. Wenn für WoMo's die Gültigkeit ( damit Einschränkung) nicht gilt, wird dieses durch ein weißes rechteckiges Zusatzschild unterhalb des kreisrunden Schildes angezeigt mit dem Text "ausgenommen" und dem Symbol für WoMo's. Der Text ist natürlich immer in der Landessprache des jeweiligen Landes.
Screenshot 2024-02-20 18.27.31.png
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Viele Grüße
Dirk
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Schmittchen
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Re: Maut in Slowenien geprellt

Ungelesener Beitrag von Schmittchen »

bevor ich im September 2023 nach Kroatien aufgebrochen bin, wollte ich die Funktion meiner DarsGo-Box und das entsprechend Guthaben auf der Website von DarsGo kontrollieren.
Dort wurde mir mitgeteilt, daß mein Vertrag und das Guthaben ( es müssten ca. 45 € gewesen sein ) nicht mehr gültig sind, da ich länger als 2 Jahre nicht mehr in Slowenien Mautstraßen befahren habe.
Diese Regelung existierte 2019, als ich die Mautbox anschaffte noch nicht.
Da ich ganz bestimmt nicht alle 2 Jahre nach oder durch Slowenien fahre, habe ich beschlossen, auch keine neue Box anzuschaffen, sondern mautfreie Straßen zu benutzen. Das hat wunderbar funktioniert, entlang der Strecke, die ich fuhr, gab es auch einige Stellplätze, die gut gefüllt waren mit Wohnmobilen jenseits von 3,5 Tonnen.
Auf diesen Strecken kamen mir auch reichlich Wohnmobile und schwere LKW entgegen.
Die Ausführungen auf der oben angeführten Website sind also falsch.

Grüße
André
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ThomasPr
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Re: Maut in Slowenien geprellt

Ungelesener Beitrag von ThomasPr »

Spark hat geschrieben: Dienstag 20. Februar 2024, 18:17 Außer dem von Dirk gezeigten Schild, das m.E. nur in Deutschland und der Schweiz für Wohnmobile gilt, wird vermutlich das Schild 262 in Verbindung mit 3,5 t entscheidend sein

Das ist nicht ganz korrekt. Die in meinen Beitrag aufgezeigten Verkehrschilder gelten europaweit für alle Fahrzeuge über 3,5 to zul.GG. Wenn für WoMo's die Gültigkeit ( damit Einschränkung) nicht gilt, wird dieses durch ein weißes rechteckiges Zusatzschild unterhalb des kreisrunden Schildes angezeigt mit dem Text "ausgenommen" und dem Symbol für WoMo's. Der Text ist natürlich immer in der Landessprache des
Da muss ich Dir wiedersprechen. Das von Dir gezeigte Schild (habe ich entfernt) gibt es nur in Deutschland. Grund ist, dass schwere Wohnmobile außerhalb Deutschlands (mit Ausnahmen Schweiz und ich glaube Portugal, da bin ich aber nicht sicher) nicht mit Fahrzeugen zum Warentransport gleichgesetzt werden und deshalb von den Vorschriften für LKW ausgenommen sind. Hier z.B. am Beispiel Österreich:

„… viele Caravan-Lenker aus dem Ausland nicht wissen, ob die Lkw-Fahrverbote auf ehemaligen österreichischen Bundes- und Landesstraßen auch für sie gelten.

Die Verkehrsjuristen des ÖAMTC stellen dazu fest, dass es sich laut Gesetz bei diesen Beschränkungen um Fahrverbote für Kraftfahrzeuge handelt, die ausschließlich der Beförderung von Gütern dienen. Wohnmobile zählen in diesem Fall nicht als Lkw. Für schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen gilt ein Fahrverbot nur dann, wenn für das Befahren der Straße ein allgemeines Fahrverbot oder ein Fahrverbot mit Gewichtsbeschränkung (z.B. "ab 3,5 t") verordnet worden ist, und dies auch entsprechend beschildert ist. Einzig die Lkw-Mautpflicht gilt für alle Wohnmobile über 3,5 Tonnen auf den Autobahnen und Schnellstraßen.„

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... usgenommen


Oder hier für Frankreich

https://frankreich-mobil-erleben.de/Ver ... eber-3,5t/

Das geht aber langsam vom Thema weg.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
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Spark
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Re: Maut in Slowenien geprellt

Ungelesener Beitrag von Spark »

Thomas, Danke für die Aufklärung und Richtigstellung...wieder dazu gelernt. :drinkingcheers:
Viele Grüße
Dirk
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ThomasPr
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Re: Maut in Slowenien geprellt

Ungelesener Beitrag von ThomasPr »

👍 :drinkingcheers:
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
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Multi2012
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Re: Maut in Slowenien geprellt

Ungelesener Beitrag von Multi2012 »

Hallo Zusammen,

wie angekündigt hab ich am 16.2. per Einschreiben Widerspruch eingelegt.
Heute kam dann ein Einschreiben mit Rückschein von DARS.
Die Mautaufsichtsbehörde hat entschieden.
20240305_152930-EDIT.jpg
Bußgeldbescheid aufgehoben, Verfahren eingestellt, damit sollte die Sache erledigt sein.
Aber wenn der Smart wiedermal auf dem Hänger durch Slowenien fährt kommt das hintere Nummernschild runter.

Grüße aus Mittelfranken
Uwe
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GS1200
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Re: Maut in Slowenien geprellt

Ungelesener Beitrag von GS1200 »

Mal was zum Nachdenken, das gilt nicht nur für dich.
Was lehrt uns das ? Man sollte mit Begriffen wie Strassenräuber etc. doch etwas zurückhaltender sein.
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Ichsehnix
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Re: Maut in Slowenien geprellt

Ungelesener Beitrag von Ichsehnix »

Schön, dass das Verfahren eingestellt wurde. Alles in allem finde ich das Vorgehen der DARS schon sehr irritierend. Eine Entschuldigung für die ungerechtfertigte Forderung lese ich jetzt nirgends. Was hat dich der Spaß nun gekostet?
Gruß Thomas 8-)
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Spark
Registriert: Donnerstag 13. Februar 2020, 16:12
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Re: Maut in Slowenien geprellt

Ungelesener Beitrag von Spark »

@ Uwe, alias Multi2012,
Alles richtig gemacht und schön das es sich so hat klären lassen. :thumbup:
Viele Grüße
Dirk
GR75
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Re: Maut in Slowenien geprellt

Ungelesener Beitrag von GR75 »

GS1200 hat geschrieben: Dienstag 5. März 2024, 19:51 …Man sollte mit Begriffen wie Strassenräuber etc. doch etwas zurückhaltender sein.
Eine Behörde, die ihre obrigkeitlichen Sorgfaltspflichten derart zurückhaltend beachtet, findet bei mir weit weniger Verständnis als das Opfer dieser mangelnden Sorgfaltspflichtausübung, das in dieser Situation die gebotene Zurückhaltung bei der Wortwahl etwas vernachlässigt. Gar kein Verständnis habe ich dafür, wenn im zitierten Bescheid weiterhin vom „Zuwiderhandelnden“ gesprochen wird, obwohl doch offensichtlich klar ist, daß gar keine Zuwiderhandlung vorlag. Mag sein, daß ein „Systemfehler“ vorlag, aber der lag dann im Verantwortungsbereich der Behörde. Insofern wäre hinsichtlich einer Entschuldigung seitens der Behötde meines Erachtens auch etwas weniger Zurückhaltung der Behörde geboten gewesen.
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