Bei meinem EA189 Motor von VW wurde auch lange behauptet, dass der Motor keine unzulässige Abschaltvorrichtung hätte - ein Gutachten mit über 40 Seiten von Dipl. Ing. Professoren habe ich auch damals erhalten. Trotzdem ist mittlerweile eindeutig, dass dieser Motor ein unzulässiges Thermofenster hatte. Jedenfalls hat VW alle mir bekannten Prozesse in Verfahren mit diesem Motor verloren und Schadenersatz leisten musste, auch in meinem Klageverfahren.
Auch in dem jetzigen Klageverfahren gegen FIAT liegt mir ein Gutachten von Dipl. Ing. Professoren von über 28 Seiten vor, in dem die technisch notwendigen Thermofenster bei diesen Motoren begründet werden und damit keine unzulässige Abschaltvorrichtung vorliegen würde. Wie korrupt kann man als Gutachter nur sein, so etwas immer noch wort- und ausschweifend zu begründen.
Wer das heute noch glaubt, sollte sich die Strafverfahren gegen AUDI und Porsche Manager zu Gemüte führen, einschließlich der Geständnisse der Herren in letzter Sekunde!
Eins ist klar: Bei den hier in Frage stehenden Euro 5 und Euro 6 Motoren von FIAT und IVECO liegen unzulässige Abschalteinrichtungen vor.
Dem Käufer steht ein Schadenersatz von 5 bis 15 % vom Kaufpreis zu. Wie und wer sich diesen Schadenersatz teilt kann dem Verkäufer vollkommen egal sein. Das können FIAT und Carthago etc. untereinander ausmachen. Das wird das Gericht nicht interessieren.
Nochmal: Die Juristen sind sich in folgenden Punkten einig:
Tatbestand: Liegt eine unzulässige Abschaltvorrichtung vor?
====> Wenn ja, keine weitere Prüfung, Gutachten etc.
Schadenersatz: Pauschalierung 5 bis 15% des Kaufpreises ====> Auslegung der Gerichte!
Und feddisch!!!!!!


