Garantie bzw. Gewährleistung
Moderatoren: ThomasPr, Dvorak, Heiner
- Badrigg
- Registriert: Samstag 16. November 2019, 17:12
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Garantie bzw. Gewährleistung
...mal eine Frage:
Wenn ich bei einem neuen Womo im 2. Jahr einen Mangel bei meinem Händler melde und dieser behauptet, er habe den Mangel beseitigt und dieser selbe Mangel nach Ablauf von 2 Jahren aber wieder auftritt - ist der Händler dann immer noch in der Garantieleistungspflicht?
Darüber hinaus behauptet der Händler, er sei ja ohnehin nicht in der Leistungspflicht, sondern der Hersteller (Carthago).
Fachlich kompetente Infos wären klasse,
Wenn ich bei einem neuen Womo im 2. Jahr einen Mangel bei meinem Händler melde und dieser behauptet, er habe den Mangel beseitigt und dieser selbe Mangel nach Ablauf von 2 Jahren aber wieder auftritt - ist der Händler dann immer noch in der Garantieleistungspflicht?
Darüber hinaus behauptet der Händler, er sei ja ohnehin nicht in der Leistungspflicht, sondern der Hersteller (Carthago).
Fachlich kompetente Infos wären klasse,
Petra & Patrick
mit Gruß aus dem schönen Frankenland
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- Dvorak
- Administrator
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Re: Garantie bzw. Gewährleistung
Moin,
eine Beseitigung eines Mangels verlängert die Gewährleistung meines Wissens nach nicht, es sei denn der Mangel tritt noch innerhalb dieser 2-Jahresfrist erneut auf.
Der zweite Punkt ist komplett falsch von deinem Händler dargestellt: Er und nicht der Hersteller sind Ansprechpartner! Habe erst gestern auf der Messe in Düsseldorf diesen eigentlich bekannten Sachverhalt angesprochen und es ist nicht der Hersteller , sondern der Händler in der Pflicht.
Gruß Michael
eine Beseitigung eines Mangels verlängert die Gewährleistung meines Wissens nach nicht, es sei denn der Mangel tritt noch innerhalb dieser 2-Jahresfrist erneut auf.
Der zweite Punkt ist komplett falsch von deinem Händler dargestellt: Er und nicht der Hersteller sind Ansprechpartner! Habe erst gestern auf der Messe in Düsseldorf diesen eigentlich bekannten Sachverhalt angesprochen und es ist nicht der Hersteller , sondern der Händler in der Pflicht.
Gruß Michael
- ThomasPr
- Administrator
- Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
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Re: Garantie bzw. Gewährleistung
Du hast in Deiner Überschrift zwei Themen zusammengefasst, die man I.d.R. nicht zusammenfassen kann.
Gewährleistung ist eine gesetzliche Leistung, die der Verkäufer leisten muss, also in Deinem Fall der Händler.
Garantie ist eine freiwillige Leistung, die kann (aber muß nicht) sowohl der Händler oder der Hersteller anbieten. Er kann diese auch an Bedingungen knüpfen. Von Carthago gibt es nur die Dichtigkeitsgarantie und die ist an die Bedingung der jährlichen Dichtigkeitsprüfung gebunden.
Um Deine Frage korrekt zu beantworten, müßte man wissen, um welchen Mangel es sich handelt, fällt er unter Gewährleistung oder die Dichtigkeitsgarantie? Zudem schreibst Du „nach“ Ablauf von zwei Jahren, das kann man nun so interpretieren, dass die zwei Jahre nach Mängelbeseitigung bereits vorbei sind, dann ist die Frist abgelaufen, die gilt tagesscharf.
Ob die Mangelbeseitigung die Gewährleistungsfrist (nur für das betroffene Bauteil, nicht für das gesamte Fahrzeug) verlängert kommt sehr auf den Einzelfall an und läßt sich nicht allgemein beantworten.
Gewährleistung ist eine gesetzliche Leistung, die der Verkäufer leisten muss, also in Deinem Fall der Händler.
Garantie ist eine freiwillige Leistung, die kann (aber muß nicht) sowohl der Händler oder der Hersteller anbieten. Er kann diese auch an Bedingungen knüpfen. Von Carthago gibt es nur die Dichtigkeitsgarantie und die ist an die Bedingung der jährlichen Dichtigkeitsprüfung gebunden.
Um Deine Frage korrekt zu beantworten, müßte man wissen, um welchen Mangel es sich handelt, fällt er unter Gewährleistung oder die Dichtigkeitsgarantie? Zudem schreibst Du „nach“ Ablauf von zwei Jahren, das kann man nun so interpretieren, dass die zwei Jahre nach Mängelbeseitigung bereits vorbei sind, dann ist die Frist abgelaufen, die gilt tagesscharf.
Ob die Mangelbeseitigung die Gewährleistungsfrist (nur für das betroffene Bauteil, nicht für das gesamte Fahrzeug) verlängert kommt sehr auf den Einzelfall an und läßt sich nicht allgemein beantworten.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
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- Registriert: Montag 25. Dezember 2017, 14:57
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Re: Garantie bzw. Gewährleistung
Grundsätzlich ist der Händler nur im 1.Jahr (erst vor Kurzem verlängert) dem Käufer gegenüber in der Pflicht. Nach Ablauf des 1.Jahres muss der Käufer dem Händler beweisen, dass dieser Mangel bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden war. Das ist sicher nicht sehr einfach.
Gruß Hajo
Gruß Hajo
- ThomasPr
- Administrator
- Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
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Re: Garantie bzw. Gewährleistung
Die Frist beträgt schon zwei Jahre (bei Neuware). Du beschreibst die Nachweispflicht. Das ist sicher nicht einfach, im konkreten Fall diesen Nachweis (nach dann nun fast 4 Jahren) zu führen.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
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- Registriert: Montag 25. Dezember 2017, 14:57
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Re: Garantie bzw. Gewährleistung
Ja Thomas, nach einem Jahr dreht sich die Nachweispflicht um und nach zwei Jahren erlöscht die Gewährleistung,.
Gruß Hajo
Gruß Hajo
- Badrigg
- Registriert: Samstag 16. November 2019, 17:12
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Re: Garantie bzw. Gewährleistung
…danke Leute, das waren z. T. brauchbare Infos.
Anknüpfend die Frage: Hat man denn auf durchgeführte Reparaturen nicht auch eine Gewährleistung wenn diese sich innerhalb eines Jahres als unnütz erweisen?
Anknüpfend die Frage: Hat man denn auf durchgeführte Reparaturen nicht auch eine Gewährleistung wenn diese sich innerhalb eines Jahres als unnütz erweisen?
Petra & Patrick
mit Gruß aus dem schönen Frankenland
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- ThomasPr
- Administrator
- Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
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Re: Garantie bzw. Gewährleistung
Reparatur und Mängelbeseitigung sind rechtlich unterschiedliche Dinge. Ob die Gewährleistung neu läuft hängt vom Einzelfall ab, ist juristisch nicht ganz simpel.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
- Badrigg
- Registriert: Samstag 16. November 2019, 17:12
- Basisfahrzeug: Iveco 50
- Modellbeschreibung: Liner For Two i53
Re: Garantie bzw. Gewährleistung
...also, die Sache ist ausgestanden. Ich konnte mit der seinerzeitigen schriftlichen Mengelanzeige nachweisen, dass das Wischerproblem bereits während der Gewährleistungspflicht auftrat und seitdem nie wirklich behoben wurde. Es kam ja immer wieder zu Problemen. Jetzt (scheint) es dauerhaft behoben und mein Händler hat eingesehen, dass das auf seinem Mist gewachsen ist und er die Kosten tragen muss.
Dies hier zur Info für Alle die es interessiert.
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Petra & Patrick
mit Gruß aus dem schönen Frankenland
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- Registriert: Montag 6. Februar 2012, 21:45
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- Modellbeschreibung: Chic c line 4.9
Re: Garantie bzw. Gewährleistung
Hallo zusammen,
ich hätte heute eine dringende Frage zu Garantie:
habe Mitte Juli ein Neufahrzeug bekommen. Anfang September war ein Termin beim Händler zur Beseitigung von Mängeln, die ich gemeldet hatte, vereinbart. Der Termin wurde wegen angeblichem Krankheitsfall in der Werkstatt abgesagt und verschoben. Neuer Termin wäre der 6.9.23 gewesen. Mittlerweile ist der Händler insolvent. Es hieß aber, dass der Werkstattbetrieb weiter läuft. Am 5. wurde mir der Termin plötzlich abgesagt. Begründung war, dass Carthago keinerlei Garantieleistungen dieser Firma mehr übernehmen würde. Ich solle mir einen anderen Händler suchen. An Carthago hatte ich auch geschrieben, aber die gleiche Antwort erhalten. Als Nichtkunde ist es schwer irgendwo unter zu kommen bzw überhaupt einen Termin in nächster "Zukunft" zu bekommen. Man wird völlig allein gelassen. Zu meinem Entsetzen habe ich heraus gefunden, dass mein Händler bei Carthago gar keinen Garantieantrag mehr gestellt hat. Als Laie wusste ich nicht, dass so etwas notwendig ist. Heute bin ich zu einem Händler gefahren, aber mir wurde gesagt sie könnten aus diesem Grund nichts für mich tun, weil z.B Lackschaden nicht zu beweisen ist, dass dieser schon bei der Übergabe bestanden hat.
Könnte mir vielleicht jemand einen Rat geben, was ich nun tun soll? Danke und viele Grüße Juliane
ich hätte heute eine dringende Frage zu Garantie:
habe Mitte Juli ein Neufahrzeug bekommen. Anfang September war ein Termin beim Händler zur Beseitigung von Mängeln, die ich gemeldet hatte, vereinbart. Der Termin wurde wegen angeblichem Krankheitsfall in der Werkstatt abgesagt und verschoben. Neuer Termin wäre der 6.9.23 gewesen. Mittlerweile ist der Händler insolvent. Es hieß aber, dass der Werkstattbetrieb weiter läuft. Am 5. wurde mir der Termin plötzlich abgesagt. Begründung war, dass Carthago keinerlei Garantieleistungen dieser Firma mehr übernehmen würde. Ich solle mir einen anderen Händler suchen. An Carthago hatte ich auch geschrieben, aber die gleiche Antwort erhalten. Als Nichtkunde ist es schwer irgendwo unter zu kommen bzw überhaupt einen Termin in nächster "Zukunft" zu bekommen. Man wird völlig allein gelassen. Zu meinem Entsetzen habe ich heraus gefunden, dass mein Händler bei Carthago gar keinen Garantieantrag mehr gestellt hat. Als Laie wusste ich nicht, dass so etwas notwendig ist. Heute bin ich zu einem Händler gefahren, aber mir wurde gesagt sie könnten aus diesem Grund nichts für mich tun, weil z.B Lackschaden nicht zu beweisen ist, dass dieser schon bei der Übergabe bestanden hat.
Könnte mir vielleicht jemand einen Rat geben, was ich nun tun soll? Danke und viele Grüße Juliane