Manipulierte Abgastechnik?
Moderator: Dvorak
-
- Registriert: Sonntag 6. September 2020, 23:51
- Basisfahrzeug: Heavy 40 Mj 18
- Modellbeschreibung: I440QB
Re: Manipulierte Abgastechnik?
Hallo Foristi,
Anders als der ursprüngliche Versuch über die Aufbauhersteller etwas zu bewegen, würde dies ja jetzt ein umfassendes Ducato also Fiat Thema!
Da wären „Wir“ einige mehr!
Siehe die ein und anderen Überlegungen verschiedener Foristi zu Handwerkern, Kleinbussen etc…..
Darüber hinaus war im letzten Beitrag DUH von Pkw Herstellern und nicht explizit vom Ducato die Rede!
Also, wie Spark/ Dirk bereits ausführte, abwarten……
Erfahrungen ähnlich Dirk hatte ich mir nicht funktionierendem Dieselpartikelfilter vor Jahren auch schon mal……( Siehe auch anfängliche Ausführungen dieses Thread)
Auch wenn ich vermutlich betroffen bin, die Zulassung erfolgte ja bereits mit Ausnahmegenehmigung des KBA, kann ich mir auch bei der aktuellen Leitung aus Berlin keine Repressalien vorstellen!
Also cool bleiben und nicht verrückt machen!
Gruß
Thomas
Anders als der ursprüngliche Versuch über die Aufbauhersteller etwas zu bewegen, würde dies ja jetzt ein umfassendes Ducato also Fiat Thema!
Da wären „Wir“ einige mehr!
Siehe die ein und anderen Überlegungen verschiedener Foristi zu Handwerkern, Kleinbussen etc…..
Darüber hinaus war im letzten Beitrag DUH von Pkw Herstellern und nicht explizit vom Ducato die Rede!
Also, wie Spark/ Dirk bereits ausführte, abwarten……
Erfahrungen ähnlich Dirk hatte ich mir nicht funktionierendem Dieselpartikelfilter vor Jahren auch schon mal……( Siehe auch anfängliche Ausführungen dieses Thread)
Auch wenn ich vermutlich betroffen bin, die Zulassung erfolgte ja bereits mit Ausnahmegenehmigung des KBA, kann ich mir auch bei der aktuellen Leitung aus Berlin keine Repressalien vorstellen!
Also cool bleiben und nicht verrückt machen!
Gruß
Thomas
- Mondial62
- Registriert: Mittwoch 9. Oktober 2019, 14:19
- Basisfahrzeug: IVECO 65C17
- Modellbeschreibung: Carthago Mondial 62 DBL
Re: Manipulierte Abgastechnik?
und immer wieder mal die DUH…..
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
- Spark
- Registriert: Donnerstag 13. Februar 2020, 16:12
- Basisfahrzeug: Fiat Ducato 117KW Bj 2020
- Modellbeschreibung: C-Tourer T 143 heavy
Re: Manipulierte Abgastechnik?
Ich vermute mal das die italienischen Behörden so lange nichts unternehmen werden ..bis die EU eine Handlungsanweisung mit Androhung einer Strafe herausgibt...dazwischen liegen jedoch noch mehrere Mahnungen der EU- Kommission .
...oder anders ausgedrückt..."Jahre später".
...und dann muss das KBA es auf Bundesebene umsetzen...nochmals Monate....
...oder anders ausgedrückt..."Jahre später".
...und dann muss das KBA es auf Bundesebene umsetzen...nochmals Monate....
Viele Grüße
Dirk
Dirk
- Hubi
- Registriert: Freitag 23. August 2013, 17:40
- Basisfahrzeug: Ducato X250 MJ 180
- Modellbeschreibung: C-Line I 4.9
Re: Manipulierte Abgastechnik?
DUH
....dass ich nicht lache..
Deutsche Abmahn Hilfe!!!
Die Typen sind doch letztendlich nur auf Kohle aus.
Wer die ernst nimmt ist selber schuld.
Mfg Hubertus
....dass ich nicht lache..
Deutsche Abmahn Hilfe!!!
Die Typen sind doch letztendlich nur auf Kohle aus.
Wer die ernst nimmt ist selber schuld.
Mfg Hubertus
- Boliseiaudo
- Registriert: Freitag 6. April 2018, 09:51
- Basisfahrzeug: Ducato X250 Mj 150
- Modellbeschreibung: Malibu i 440 LE,BJ 2018
Re: Manipulierte Abgastechnik?
Hubi hat geschrieben: Mittwoch 30. November 2022, 23:06 DUH
Wer die ernst nimmt ist selber schuld.
Mfg Hubertus
Naja, wir müssen die letztendlich ernst nehmen, weil die uns mit Ihren ständigen Klagen und Gerichtsverfahren das Leben schwer machen.
Der Name: Deutsche Umwelt Hilfe ist wohl etwas falsch gewählt...

Ne wirkliche Hilfe sind die bestimmt nicht, eher das Gegenteil...je nachdem, aus welcher Sicht man es sieht und welches Parteibuch man hat: lachen:
Gruß
Nobbi
- WolliSI
- Registriert: Donnerstag 9. Juli 2020, 17:16
- Basisfahrzeug: Ducato
- Modellbeschreibung: Malibu Van 600 DB GT
Re: Manipulierte Abgastechnik?
Ich habe mit denne auch nix am Hut, obwohl sie allermeist nur versuchen geltendes Recht zurückzuklagen. Das müsste man also nach gusto ändern.
Es grüßt der Wolfgang
.....Malibu GT 600 DB Charming, Maxichassi abgel. 3,5 t. Dieselheizung, Kompressorkühli
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- BaluSG
- Registriert: Dienstag 27. August 2019, 00:11
- Basisfahrzeug: Ducato X250 MJ 180
- Modellbeschreibung: Chic e-Line I 51 QB S
Re: Manipulierte Abgastechnik?
Wer hat bereits Erfahrung(en)?
Ist oder war Jemand in einer vergleichbaren Situation und kann mir Tip's oder Hinweise geben?
Habe gerade nochmal ein E-Mail von meinem Anwalt bekommen: (hatte es schon fast vergessen)
"wie Sie wissen, findet am am Dienstag, dem 7.2.2023 Ihre Gerichtsverhandlung statt.
Der BGH hat in seiner Leitentscheidung vom 25.05.2020 VI ZR 252/19 entschieden, dass die gefahrenen Kilometer vom Kaufpreis in Abzug zu bringen sind. Aufgrund dessen benötigt das Gericht einen Nachweis über die gefahrenen Kilometer. Wir weisen explizit darauf hin, dass das Gericht ohne Nachweis des aktuellen Kilometerstands vom Tag der mündlichen Verhandlung die Klage abweisen kann.
Insofern benötigen wir, frühestens am Tag der mündlichen Verhandlung, ein Foto des Kilometerstands des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Hierzu halten Sie bitte neben den Tachostand das Titelblatt einer Tageszeitung samt Erscheinungsdatum. Nur so lässt sich das tagesaktuelle Datum nachweisen.
Bitte beachten Sie: In den meisten Fällen akzeptieren die Gerichte einen früheren Kilometerstand nicht. Eine vorzeitige Mitteilung kann zur Klageabweisung im Termin führen.
Das Foto lassen Sie uns bitte frühestens am Tag der Gerichtsverhandlung, bis spätestens 1 Stunde vor Beginn der Verhandlung, auf folgende E-Mail-Adresse zukommen:"
Seit dem 01.07.21 stehe ich über 41 E-Mails mit der Kanzlei in Verbindung und jetzt erst am 7.2.2023 soll es einen Gerichtstermin geben
Das ist schon eine lange Zeit, in welcher nahezu naturgemäß Kilometer anfallen, welche dann auch noch (über eine Formel) als Geld von der Entschädigung abgezogen werden.
Je länger das ganze dauert, desto weniger bekommt man quasi.
Da wir uns offensichtlich zu einem "falschen" Zeitpunkt unser jetziges viertes und geplant letztes "Rentner"-Wohnmobil mit "Allem Drin" 2019 geleistet hatten und ein Weiterverkauf
nicht mehr geplant war oder ist, wir auch NOCH fahren können und Innenstädte wie Hamburg, Berlin oder München ohnehin nicht unser Ziel sind, haben wir also NOCH keinen Schaden.
Jedoch jede Menge Ungewissheit.
Einzig und allein eine Stilllegung wäre für uns ein wirklicher Schaden! Um diesen zu vermeiden, käme für uns auch eine SCR-Nachrüstung in Betracht. Aber auch um die Nachrüstungen ist es Still geworden. Das das Thema generell nicht vom Tisch ist, zeigt mir das Fahrverbot für Diesel in München ab 01.02.2023 trotz geringer Abweichungen vom Grenzwert.
Zu verdanken ist das Ganze der DUH, welche ja auch das KBA wegen Untätigkeit verklagt hat und der EuGH dem auch noch statt gegeben hat.
Ich habe auch den Eindruck, daß sich außer diese ominösen DUH, alle bei dem Thema wegducken. Vor allem Diejenigen, welche es betrifft ...
Wenn wir ohnehin noch einen Fahrzeugwechsel vor uns (gehabt) hätten, würde ich es auch ruhiger angehen. So beschäftigt mich das Thema schon sehr.
Vernünftige und glaubhafte Informationen sind weder im Internet noch sonst irgendwo zu finden.
Ist oder war Jemand in einer vergleichbaren Situation und kann mir Tip's oder Hinweise geben?
Ist oder war Jemand in einer vergleichbaren Situation und kann mir Tip's oder Hinweise geben?
Habe gerade nochmal ein E-Mail von meinem Anwalt bekommen: (hatte es schon fast vergessen)
"wie Sie wissen, findet am am Dienstag, dem 7.2.2023 Ihre Gerichtsverhandlung statt.
Der BGH hat in seiner Leitentscheidung vom 25.05.2020 VI ZR 252/19 entschieden, dass die gefahrenen Kilometer vom Kaufpreis in Abzug zu bringen sind. Aufgrund dessen benötigt das Gericht einen Nachweis über die gefahrenen Kilometer. Wir weisen explizit darauf hin, dass das Gericht ohne Nachweis des aktuellen Kilometerstands vom Tag der mündlichen Verhandlung die Klage abweisen kann.
Insofern benötigen wir, frühestens am Tag der mündlichen Verhandlung, ein Foto des Kilometerstands des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Hierzu halten Sie bitte neben den Tachostand das Titelblatt einer Tageszeitung samt Erscheinungsdatum. Nur so lässt sich das tagesaktuelle Datum nachweisen.
Bitte beachten Sie: In den meisten Fällen akzeptieren die Gerichte einen früheren Kilometerstand nicht. Eine vorzeitige Mitteilung kann zur Klageabweisung im Termin führen.
Das Foto lassen Sie uns bitte frühestens am Tag der Gerichtsverhandlung, bis spätestens 1 Stunde vor Beginn der Verhandlung, auf folgende E-Mail-Adresse zukommen:"
Seit dem 01.07.21 stehe ich über 41 E-Mails mit der Kanzlei in Verbindung und jetzt erst am 7.2.2023 soll es einen Gerichtstermin geben

Das ist schon eine lange Zeit, in welcher nahezu naturgemäß Kilometer anfallen, welche dann auch noch (über eine Formel) als Geld von der Entschädigung abgezogen werden.
Je länger das ganze dauert, desto weniger bekommt man quasi.

Da wir uns offensichtlich zu einem "falschen" Zeitpunkt unser jetziges viertes und geplant letztes "Rentner"-Wohnmobil mit "Allem Drin" 2019 geleistet hatten und ein Weiterverkauf
nicht mehr geplant war oder ist, wir auch NOCH fahren können und Innenstädte wie Hamburg, Berlin oder München ohnehin nicht unser Ziel sind, haben wir also NOCH keinen Schaden.
Jedoch jede Menge Ungewissheit.
Einzig und allein eine Stilllegung wäre für uns ein wirklicher Schaden! Um diesen zu vermeiden, käme für uns auch eine SCR-Nachrüstung in Betracht. Aber auch um die Nachrüstungen ist es Still geworden. Das das Thema generell nicht vom Tisch ist, zeigt mir das Fahrverbot für Diesel in München ab 01.02.2023 trotz geringer Abweichungen vom Grenzwert.
Zu verdanken ist das Ganze der DUH, welche ja auch das KBA wegen Untätigkeit verklagt hat und der EuGH dem auch noch statt gegeben hat.
Ich habe auch den Eindruck, daß sich außer diese ominösen DUH, alle bei dem Thema wegducken. Vor allem Diejenigen, welche es betrifft ...
Wenn wir ohnehin noch einen Fahrzeugwechsel vor uns (gehabt) hätten, würde ich es auch ruhiger angehen. So beschäftigt mich das Thema schon sehr.
Vernünftige und glaubhafte Informationen sind weder im Internet noch sonst irgendwo zu finden.
Ist oder war Jemand in einer vergleichbaren Situation und kann mir Tip's oder Hinweise geben?
Gruss
Peter

Peter
- WolliSI
- Registriert: Donnerstag 9. Juli 2020, 17:16
- Basisfahrzeug: Ducato
- Modellbeschreibung: Malibu Van 600 DB GT
Re: Manipulierte Abgastechnik?
Dass die Nutzungskm bei einer Rückabwicklung angerechnet werden, sollte selbstredend sein.
Die DUH gibt vor, nur geltendes Gesetz einzuklagen.
Dein Womo aus 2019 sollte Euro 5 haben, damit passiert dir in München vorläufig nix.
Die DUH gibt vor, nur geltendes Gesetz einzuklagen.
Dein Womo aus 2019 sollte Euro 5 haben, damit passiert dir in München vorläufig nix.
Es grüßt der Wolfgang
.....Malibu GT 600 DB Charming, Maxichassi abgel. 3,5 t. Dieselheizung, Kompressorkühli
.....Malibu GT 600 DB Charming, Maxichassi abgel. 3,5 t. Dieselheizung, Kompressorkühli
- BaluSG
- Registriert: Dienstag 27. August 2019, 00:11
- Basisfahrzeug: Ducato X250 MJ 180
- Modellbeschreibung: Chic e-Line I 51 QB S
Re: Manipulierte Abgastechnik?
Es geht um Verhandlungen zum "Schummeldiesel" und ich habe Euro 6b!WolliSI hat geschrieben: Mittwoch 1. Februar 2023, 07:11 Dass die Nutzungskm bei einer Rückabwicklung angerechnet werden, sollte selbstredend sein.
Die DUH gibt vor, nur geltendes Gesetz einzuklagen.
Dein Womo aus 2019 sollte Euro 5 haben, damit passiert dir in München vorläufig nix.
Gruss
Peter

Peter
-
- Registriert: Sonntag 21. Juni 2020, 13:04
- Basisfahrzeug: Ducato Multijet 2,3 150 P
- Modellbeschreibung: Chic C-Line T 4.8 LE
Re: Manipulierte Abgastechnik?
Hallo Peter.
Ich hatte am 10. Januar meinen Termin in Mainz. War sogar vor Ort, weil ich mir den Spaß anhören wollte (hätte ich mir aber sparen können).
Der Richter hat zunächst einmal einen völlig anderen Fall in sein Aufnahmegerät diktiert bis ihn einer der Anwesenden auf den Fehler hingewiesen hat.
Letztendlich hat er beide Parteien nochmal gefragt ob ihre Anträge weiterhin Bestand haben, was von beiden Seiten bejaht wurde.
Das Urteil soll am 14. Februar verkündet werden. Zum Schluss hat er allerdings noch angemerkt, dass ähnlich gelagerte Fälle in Mainz bisher immer abgelehnt wurden. Deshalb gehe ich davon aus, dass dies auch bei mir so sein wird.
Ich habe mir dann die Argumentation der Gegenseite nochmal angesehen.
Diese argumentiert folgendermaßen:
- Bei VW wurde eine spezielle Software verwendet die erkennt wann das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht und dann - und nur dann - aktiv wird.
- Bei Fiat ist eine Abschaltvorrichtung (angeblich zum Schutz des Motors) installiert, die IMMER nach etwas mehr als 20 Minuten aktiv wird. Somit ist keine spezielle Software installiert, die den Prüfstandmodus erkennt.
- Es gibt eine Zulassung in Italien.
Diesen Argumenten ist das Gericht in Mainz wohl bisher gefolgt.
Gruß Armin
Ich hatte am 10. Januar meinen Termin in Mainz. War sogar vor Ort, weil ich mir den Spaß anhören wollte (hätte ich mir aber sparen können).
Der Richter hat zunächst einmal einen völlig anderen Fall in sein Aufnahmegerät diktiert bis ihn einer der Anwesenden auf den Fehler hingewiesen hat.
Letztendlich hat er beide Parteien nochmal gefragt ob ihre Anträge weiterhin Bestand haben, was von beiden Seiten bejaht wurde.
Das Urteil soll am 14. Februar verkündet werden. Zum Schluss hat er allerdings noch angemerkt, dass ähnlich gelagerte Fälle in Mainz bisher immer abgelehnt wurden. Deshalb gehe ich davon aus, dass dies auch bei mir so sein wird.
Ich habe mir dann die Argumentation der Gegenseite nochmal angesehen.
Diese argumentiert folgendermaßen:
- Bei VW wurde eine spezielle Software verwendet die erkennt wann das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht und dann - und nur dann - aktiv wird.
- Bei Fiat ist eine Abschaltvorrichtung (angeblich zum Schutz des Motors) installiert, die IMMER nach etwas mehr als 20 Minuten aktiv wird. Somit ist keine spezielle Software installiert, die den Prüfstandmodus erkennt.
- Es gibt eine Zulassung in Italien.
Diesen Argumenten ist das Gericht in Mainz wohl bisher gefolgt.
Gruß Armin