Frankreich - Aufkleber Toter Winkel
- Boliseiaudo
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Re: Frankreich - Aufkleber Toter Winkel
Ich hab mal im Internet folgende Seite gefunden:
https://frankreich-mobil-erleben.de/Ver ... eber-3,5t/
4. Es hat geblitzt? (Radarkontrolle)
Falls man auf der Autobahn, trotz Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenze von 110 km/h, geblitzt wird, kann eine Induktionsschleife zur Gewichtsmessung in der Fahrbahn daran schuld sein oder eine Höhenmessung (über 3 m). Für LKW (über 3,5 t) gilt ein nämlich ein Tempolimit von 90km/h. Aber keine Sorge, anhand des Fotos erkennen die Behörden, dass es sich um ein Wohnmobil handelt, für das ein Tempolimit von 110km/h gilt; somit ist keine Post aus Frankreich zu erwarten.
Daher müssen u.a. die frz. Fahrzeuge über 3.5 t (auch Wohnmobile) die entsprechenden Geschwindigkeits-Aufkleber am Heck tragen, da überwiegend von hinten geblitzt wird.
Den letzten Satz verstehe ich jetzt nicht so ganz: gilt das tatsächlich nur für französische Wohnmobile > 3,5t oder auch für nicht französische, also uns z.B.?
Wenn ja, dann müssen wir zusätzlich zu den Toter Winkel-Aufkleber auch noch 3 Geschwindigkeitsaufkleber hinten drauf pappen?!?
Wer weiß da was genaueres?
Gruß
Nobbi
https://frankreich-mobil-erleben.de/Ver ... eber-3,5t/
4. Es hat geblitzt? (Radarkontrolle)
Falls man auf der Autobahn, trotz Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenze von 110 km/h, geblitzt wird, kann eine Induktionsschleife zur Gewichtsmessung in der Fahrbahn daran schuld sein oder eine Höhenmessung (über 3 m). Für LKW (über 3,5 t) gilt ein nämlich ein Tempolimit von 90km/h. Aber keine Sorge, anhand des Fotos erkennen die Behörden, dass es sich um ein Wohnmobil handelt, für das ein Tempolimit von 110km/h gilt; somit ist keine Post aus Frankreich zu erwarten.
Daher müssen u.a. die frz. Fahrzeuge über 3.5 t (auch Wohnmobile) die entsprechenden Geschwindigkeits-Aufkleber am Heck tragen, da überwiegend von hinten geblitzt wird.
Den letzten Satz verstehe ich jetzt nicht so ganz: gilt das tatsächlich nur für französische Wohnmobile > 3,5t oder auch für nicht französische, also uns z.B.?
Wenn ja, dann müssen wir zusätzlich zu den Toter Winkel-Aufkleber auch noch 3 Geschwindigkeitsaufkleber hinten drauf pappen?!?
Wer weiß da was genaueres?
Gruß
Nobbi
- Boliseiaudo
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Re: Frankreich - Aufkleber Toter Winkel
Och, wenn die Spanier den Aufkleber auch genau dort haben wollen, wo schon die französischen kleben, dann müssen wir die eben übereinander pappenCampingfan hat geschrieben: Mittwoch 6. Oktober 2021, 10:55 Habe jetzt gerade im Internet gelesen das auch Spanien
mit einem Toter Winkel Kleber folgt,aber noch nicht zwingend.
Der sieht natürlich dort wieder anders aus![]()
Zuletzt braucht man gar keine Aussenlackierung mehr wenn jedes
Land ein andere Aufkleber möchte.Wo bleibt das vereinte
Europa?
- WolliSI
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Re: Frankreich - Aufkleber Toter Winkel
Ich glaube es gibt keinen legitimierenden FS für überladene Fahrzeuge. Es bleibt beim Tatbestand der Überladung. So jedenfalls meine Informationen.....Boliseiaudo hat geschrieben: Montag 4. Oktober 2021, 14:23
Überladene Fahrzeuge <3,5t bekommen dann nicht nur eine Strafe wegen Überladung, sondern auch eine Anzeige wegen Mautprellung...und der Fahrer, wenn er nicht den entsprechenden FS hat, auch noch eine Anzeige wegen "Fahren ohne FS".
Das dürfte dann mal so richtig teuer sein.
Es grüßt der Wolfgang
.....Malibu GT 600 DB Charming, Maxichassi abgel. 3,5 t. Dieselheizung, Kompressorkühli
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- Boliseiaudo
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Re: Frankreich - Aufkleber Toter Winkel
Klar, es gibt keinen FS für überladene Fahrzeuge, aber solange Du nur den FS für <3,5t hast und damit ein überladenes <3,5t Fahrzeug fährst, also de facto ein Fahrzeug > 3,5t führst, bräuchtest Du den FS für > 3,5t.
Fährst Du also ein überladenes <3,5t Fahrzeug, z.B. 3600kg, fährst Du eben ohne den dafür nötigen FS.
So ist auch, meines Wissens, die Auslegung in Österreich.
Fährst Du also ein überladenes <3,5t Fahrzeug, z.B. 3600kg, fährst Du eben ohne den dafür nötigen FS.
So ist auch, meines Wissens, die Auslegung in Österreich.
-
Campingfan
Re: Frankreich - Aufkleber Toter Winkel
Nein Österreich sieht das nich so.
Übrigens driftet Ihr da Total vom ursprünglichen Thema ab.
Übrigens driftet Ihr da Total vom ursprünglichen Thema ab.
- Kleinehexe
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Re: Frankreich - Aufkleber Toter Winkel
Boliseiaudo hat geschrieben: Mittwoch 6. Oktober 2021, 13:26 Klar, es gibt keinen FS für überladene Fahrzeuge, aber solange Du nur den FS für <3,5t hast und damit ein überladenes <3,5t Fahrzeug fährst, also de facto ein Fahrzeug > 3,5t führst, bräuchtest Du den FS für > 3,5t.
Fährst Du also ein überladenes <3,5t Fahrzeug, z.B. 3600kg, fährst Du eben ohne den dafür nötigen FS.
So ist auch, meines Wissens, die Auslegung in Österreich.
Das ist weder in Österreich noch in Deutschland so....
Grüße aus dem Lipperland - Ingrid + Hans
- ThomasPr
- Administrator

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Re: Frankreich - Aufkleber Toter Winkel
Das Thema ist doch schon vielfach diskutiert und ebenso oft ist Deiner Aussage widersprochen worden. Hast Du denn einen Beleg für Deine Aussage "fahren ohne nötigen Führerschein" bei Üerladung?Boliseiaudo hat geschrieben: Mittwoch 6. Oktober 2021, 13:26 Klar, es gibt keinen FS für überladene Fahrzeuge, aber solange Du nur den FS für <3,5t hast und damit ein überladenes <3,5t Fahrzeug fährst, also de facto ein Fahrzeug > 3,5t führst, bräuchtest Du den FS für > 3,5t.
Fährst Du also ein überladenes <3,5t Fahrzeug, z.B. 3600kg, fährst Du eben ohne den dafür nötigen FS.
So ist auch, meines Wissens, die Auslegung in Österreich.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
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Re: Frankreich - Aufkleber Toter Winkel
Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t.
Wiegt ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t beladen mehr als 3.5 t, dann ändert sich die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges nicht. Würde sich die zulässige Gesamtmasse ändern, dann könnte man das Fahrzeug nicht überladen.
Es handelt sich bei einem überladenen Fahrzeug nicht um fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn man einen Führerschein für die Fahrzeugklasse besitzt.
Sollte man bei dem Tatbestand wegen Fahrens ohne Führerschein belangt werden, dann handelt es sich um Rechtsbeugung.
Wiegt ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t beladen mehr als 3.5 t, dann ändert sich die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges nicht. Würde sich die zulässige Gesamtmasse ändern, dann könnte man das Fahrzeug nicht überladen.
Es handelt sich bei einem überladenen Fahrzeug nicht um fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn man einen Führerschein für die Fahrzeugklasse besitzt.
Sollte man bei dem Tatbestand wegen Fahrens ohne Führerschein belangt werden, dann handelt es sich um Rechtsbeugung.
Gruß
Bernhard
Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
Bernhard
Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
-
Campingfan
Re: Frankreich - Aufkleber Toter Winkel
Ich weiss konkret nur von einem Fall.
Der hat sein Wohnmobil angelastet.Kam mit 3750kg in Österreich Indie Kontrolle.Der wurde verzeigt als Mautpreller!Busse 1500€.
War aber nix wegen unerlaubtem Fahren mit falschem Ausweis.
Aber wir sind trotz allem und das hier wurde schon oft rauf und runter geschrieben,vom Thema weggekommen!
Der hat sein Wohnmobil angelastet.Kam mit 3750kg in Österreich Indie Kontrolle.Der wurde verzeigt als Mautpreller!Busse 1500€.
War aber nix wegen unerlaubtem Fahren mit falschem Ausweis.
Aber wir sind trotz allem und das hier wurde schon oft rauf und runter geschrieben,vom Thema weggekommen!
- Boliseiaudo
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