Die unendliche Geschichte von den Abgasen

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Deleted User 10838

Re: Die unendliche Geschichte von den Abgasen

Ungelesener Beitrag von Deleted User 10838 »

Nur für einige Wenige, die es vielleicht betrifft:

Ich hatte heute ein Gespräch mit einem Verantwortlichen einer großen
Rechtschutzversicherung. Mein Anliegen war, eine Deckungszusage in
einer Sache (nix Womo/Dicht/nass) zu erhalten. Auf mein erstauntes
Stirnrunzeln hin, da die Zusage verweigert wurde, gab er mir folgendes
Beispiel (und das betrifft jetzt die Betroffenen)

"Wenn sie sich im Jahre 2016 ein neues Auto gekauft haben, und Sie sich
im Jahre 2017 rechtschutzversichert haben, und zufällig im Jahre 2019
herauskommt, daß an Ihrem Auto eine Abgasmanipulation stattfand,
haben Sie 2021 keinen Versicherungsschutz, da der Betrugsfall bereits
2016 stattgefunden hat (nämlich zum Kaufvertragsdatum), Sie aber erst
2017 eine Versicherung abgeschlossen haben"

Klaro !? Seid vorsichtig !
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Boliseiaudo
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Re: Die unendliche Geschichte von den Abgasen

Ungelesener Beitrag von Boliseiaudo »

Alemanne hat geschrieben: Donnerstag 21. Januar 2021, 23:17
"Wenn sie sich im Jahre 2016 ein neues Auto gekauft haben, und Sie sich
im Jahre 2017 rechtschutzversichert haben, und zufällig im Jahre 2019
herauskommt, daß an Ihrem Auto eine Abgasmanipulation stattfand,
haben Sie 2021 keinen Versicherungsschutz, da der Betrugsfall bereits
2016 stattgefunden hat (nämlich zum Kaufvertragsdatum), Sie aber erst
2017 eine Versicherung abgeschlossen haben"

Klaro !? Seid vorsichtig !

Tja, so drücken sich die Versicherungen vor einem möglicherweise teuren Verfahren mit ungewissem Ausgang.
Und das vollkommen legal!
Ist so in der Versicherungsbranche üblich.
Wenn Du heute einen Fall aufmachst und erst morgen die (Rechtsschutz-)Versicherung abschließt, übernimmt die Versicherung Deinen Fall nicht...nur für Fälle in der Zukunft...
...und das oft auch nur erst nach min. einem Jahr Wartezeit.

Gruß

Nobbi
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Quadrifoglio

Re: Die unendliche Geschichte von den Abgasen

Ungelesener Beitrag von Quadrifoglio »

Alemanne hat geschrieben: Donnerstag 21. Januar 2021, 23:17

"Wenn sie sich im Jahre 2016 ein neues Auto gekauft haben, und Sie sich
im Jahre 2017 rechtschutzversichert haben, und zufällig im Jahre 2019
herauskommt, daß an Ihrem Auto eine Abgasmanipulation stattfand,
haben Sie 2021 keinen Versicherungsschutz, da der Betrugsfall bereits
2016 stattgefunden hat (nämlich zum Kaufvertragsdatum), Sie aber erst
2017 eine Versicherung abgeschlossen haben"

Klaro !? Seid vorsichtig !
was wäre, wenn du heute das Fzg deiner Tochter veräusserst und übermorgen wieder zurück kaufst?
Der Versicherungsschutz (Rechtschutz) bestünde seit 2017,
das Fzg wurde 2021 gekauft.

Alternativ:
Man könnte solche immaginären Käufe (zu Tochter und retour) evtl auch 2018 getätigt haben ;-) ( Rechtschutz besteht im Bsp seit 2017 )
und 2019 wurde die Abgasmanipulation festgestellt.

Dann wäre doch alles gedeckelt?

Würde ich natürlich nie machen... ...nur mal so als angedachtes Szenario. :angel: :wave:
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Boliseiaudo
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Re: Die unendliche Geschichte von den Abgasen

Ungelesener Beitrag von Boliseiaudo »

dabei setzt Du voraus, das bei der Versicherung nur Vollpfosten arbeiten, die das Spielchen nicht durchschauen....
womöglich ist die Tocher auch noch bei der selben Versicherung versichert :lachen:
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Quadrifoglio

Re: Die unendliche Geschichte von den Abgasen

Ungelesener Beitrag von Quadrifoglio »

Boliseiaudo hat geschrieben: Freitag 22. Januar 2021, 08:20 dabei setzt Du voraus, das bei der Versicherung nur Vollpfosten arbeiten, die das Spielchen nicht durchschauen....
womöglich ist die Tocher auch noch bei der selben Versicherung versichert :lachen:
womöglich wäre sie bei der gleichen Rechtschutzversicherung. Wäre aber egal.
Vielleicht sogar bei der gleichen Kfz-Versicherung, aber das tangiert hier ja eher nicht.

Mich interessiert es auch nicht wirklich ( war nur ein Gedankenspiel ), denn meine Rechtschutzversicherung besteht seit über 30 Jahren und das Diesel-Gefährt ist aktuell. ;-)
Miro
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Re: Die unendliche Geschichte von den Abgasen

Ungelesener Beitrag von Miro »

Boliseiaudo hat geschrieben: Freitag 22. Januar 2021, 08:20 Spielchen
Ich halte die Begründungen der Rechtsschutzversicherungen für Spielchen, leider legal, da anscheinend nicht rechtlich geregelt.
Gruß
Miro
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Deleted User 10838

Re: Die unendliche Geschichte von den Abgasen

Ungelesener Beitrag von Deleted User 10838 »

Quadrifoglio hat geschrieben: Freitag 22. Januar 2021, 08:12 was wäre, wenn du heute das Fzg deiner Tochter veräusserst und übermorgen wieder zurück kaufst?
Der Versicherungsschutz (Rechtschutz) bestünde seit 2017, das Fzg wurde 2021 gekauft.

Dann wäre doch alles gedeckelt?
Dann müßtest Du Deine Tochter verklagen, denn die hätte Dir ein manipuliertes Fahrzeug verkauft.
Davor hast Du ihr ein manipuliertes Fahrzeug verkauft ... und schon ist wieder alles beim Alten.

Hier ist fachchinesisch für Interessierte nachlesbar.
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Peu
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Re: Die unendliche Geschichte von den Abgasen

Ungelesener Beitrag von Peu »

Ist ja wohl logisch, dass Versicherungen nicht für Schäden haften, welche vor dem Abschluss des Vertrags entstanden sind. Dafür brauche ich keine Gesetze nachlesen, das sagt auch der gesunde Menschenverstand"!

Auch wenn ich beim Kauf 2016 noch nichts von einer Manipulation gewusst habe, ist das ein verdeckter Mangel mit Datum vom Herstelldatum bzw. der Erstzulassung des Fzgs. Warum soll eine zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossene Versicherung so etwas in ihre Deckung mit aufnehmen. Falls überhaupt, wären die Prämien dafür saftig hoch, ähnlich wie bei den Zahnzusatzversicherungen die noch dann eintreten wenn die Zahnbehandlung bereits schon begonnen hat. Nur ist die Prämie bei den 24 Monaten Mindestlaufzeit deutlich höher als die versprochene Zuzahlung!

Oder Opa gestern verstorben, heute schließe ich schnell eine Lebensversicherung ab und glaube kassieren zu können?

viele Grüße

Thomas
Miro
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Re: Die unendliche Geschichte von den Abgasen

Ungelesener Beitrag von Miro »

Na, ich weiß nicht. Diese Vergleiche hinken. Ich bin ja versichert, bevor der Schaden eintritt. Dass die Ursache des Schadens vor Versicherungsbeginn liegt, liegt ja außerhalb meines Einflusses.
Gruß
Miro
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ThomasPr
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Re: Die unendliche Geschichte von den Abgasen

Ungelesener Beitrag von ThomasPr »

das ist aber nicht wirklich neu in den Versicherungsbedingungen. Der Versicherungsfall darf erst nach Beginn der Versicherung eintreten, ob das nun in Deinem Wirkungsbereich liegt oder nicht spielt dabei keine Rolle. Und es kommt nicht auf den Eintritt des Schadens, sondern auf den Auslöser an. Solange ich Rechtsschutzversicherungen kenn, stand das schon immer in den Bedingungen (und ist mit ein Grund, warum ich keine habe).
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
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