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Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?
Verfasst: Dienstag 13. Oktober 2020, 17:46
von Striese
Hallo guten Abend,
Frage in die Runde:
Mein Händler sagte mir dass er mit Einbau der vorgesehenen Zubhör- teile erst nach
der Zulassung beginnen könne. Es gäbe da eine Gesetzesänderung wegen der Abgaswerte vor und nach Einbau.
Hatte mal das Internet durchforstet aber nichts gefunden.
Hat da jemand eine aktuelle Info?
lg Hermann
Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?
Verfasst: Dienstag 13. Oktober 2020, 18:26
von JohnB
Die CO2-Werte ändern sich zumindest der reinen Lehre nach, da sie gewichtsabhängig sind.
Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?
Verfasst: Dienstag 13. Oktober 2020, 18:38
von Striese
Hallo John,
das ist mir schon klar, aber ich verstehe das ganze insofern nicht ...Werte vor Zulassung X dann Einbau des Zubehörs und
danach dann die Werte höher weil Fahrzeug schwerer. Aber das Interessiert dann keinen mehr also was soll dieser Witz vom Gesetzgeber? Ist das wieder
mal der Scheuer Andy?
lg Hermann
Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?
Verfasst: Dienstag 13. Oktober 2020, 18:44
von Tourer
Hallo,
es kann natürlich auch sein das sich der Händler aus seiner Verantwortung ziehen will.
Evtl. müssen die Einbauten ja eingetragen werden und haben Einfluss auf die Zulassung.
Vor der Zulassung ist das Sache des Händlers, danach die des Käufers.
Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?
Verfasst: Dienstag 13. Oktober 2020, 18:57
von Spark
Mein Händler in Mainz hat den Einbau von Zubehör, weches nicht ab Werk verbaut werden kann, ebenfalls vor Erstzulassung abgelehnt.
Angeblich müssten vor Erstzulassung neue COC- Dokumente erstellt werden welche die Veränderungen erfassen.
Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?
Verfasst: Dienstag 13. Oktober 2020, 19:02
von Striese
Spark hat geschrieben: Dienstag 13. Oktober 2020, 18:57
Mein Händler in Mainz hat den Einbau von Zubehör, weches nicht ab Werk verbaut werden kann, ebenfalls vor Erstzulassung abgelehnt.
Angeblich müssten vor Erstzulassung neue COC- Dokumente erstellt werden welche die Veränderungen erfassen.
Hallo Dirk,
das ist ja der gleiche Händler Moser Caravaning oder ?? die Frage ist doch nur wo steht das geschrieben.
Nochmal es ist klar dass sich die Werte nach Einbau ändern. Sind diese eingebaut dann ist das egal das ist doch der
springende Punkt bei diesem Blödsinn
lg <Hermann
Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?
Verfasst: Dienstag 13. Oktober 2020, 19:21
von Janosch
Frage doch den Händler mal konkret, warum das so sein soll. Auch wenn Er Dir eine Antenne auf das Dach schraubt und sich die Fahrzeughöhe dadurch ändert, braucht das nicht eingetragen werden, zäht als Ladung. Auch ein Ladebooster der die Abgas Werte negativ beeinflusst braucht nicht eingetragen werden. Was hast Du den Besonders bestellt, was eventuell Eintragungspflichtig ist.
Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?
Verfasst: Dienstag 13. Oktober 2020, 19:24
von Striese
Janosch hat geschrieben: Dienstag 13. Oktober 2020, 19:21
Frage doch den Händler mal konkret, warum das so sein soll. Auch wenn Er Dir eine Antenne auf das Dach schraubt und sich die Fahrzeughöhe dadurch ändert, braucht das nicht eingetragen werden, zäht als Ladung. Auch ein Ladebooster der die Abgas Werte negativ beeinflusst braucht nicht eingetragen werden. Was hast Du den Besonders bestellt, was eventuell Eintragungspflichtig ist.
in Mainz gar nichts besonderes 2 Solarpanel und Wechselrichter also nichts was eingetragen werden muss
lg Hermann
Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?
Verfasst: Dienstag 13. Oktober 2020, 19:28
von Tourer
Striese hat geschrieben: Dienstag 13. Oktober 2020, 19:24
in Mainz gar nichts besonderes 2 Solarpanel und Wechselrichter also nichts was eingetragen werden muss
lg Hermann
Oft hilf die Frage „Wo steht das denn?“ evtl. kann diese Frage von deinem Händler ja beantwortet werden.
Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?
Verfasst: Dienstag 13. Oktober 2020, 19:36
von JohnB
Für die Abgaseinstufung zählt der Zustand bei Erstzulassung. Schwereres Auto = mehr CO2 = andere Daten in Zulassungbescheinigung.
Wegen dieses Wahnsinns müssen die Hersteller viele Fahrzeugvarianten einzeln typprüfen, die früher mit einer Prüfung abgehandelt werden konnten.