Ganz dicker Hund!
- Grosser Ritter
- Registriert: Mittwoch 11. Januar 2012, 15:34
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Ganz dicker Hund!
Thema hierher verschoben, da es unter Bekanntmachungen - Bedienung des Forums, um die Forensoftware, um die Finanzierung etc. eingestellt wurde.
Soeben gefunden:
Aktualisiert am 07. Juli 2020, 11:09 Uhr
Schleswig (dpa/lno) - Wer in seinem Wohnmobil auf einem nur für Pkw zugelassenen Parkplatz übernachtet, verstößt nach einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts gegen das Landesnaturschutzgesetz.
Ein solches Vorgehen falle nicht unter das Straßenverkehrsrecht, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Dies habe der I. Senat für Bußgeldsachen kürzlich entschieden.
Das Amtsgericht Husum hatte eine Frau wegen Verstoßes gegen das Landesnaturschutzgesetz zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt. Sie hatte in St. Peter-Ording auf einem Parkplatz übernachtet, weil die zum Übernachten freigegebenen Stellplätze für Wohnmobile komplett belegt waren. Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde der Frau als unbegründet zurück. Die Übernachtung habe nicht der Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit der Betroffenen gedient, weil diese ihren Zielort erreicht habe. Es sei die erste Übernachtung im Rahmen eines geplanten mehrtägigen Urlaubs gewesen. "Dieses Verhalten ist nicht mehr vom straßenrechtlichen Gemeingebrauch gedeckt, sondern stellt eine unzulässige Sondernutzung dar", entschied das Gericht. © dpa
Leider hat das Gericht keine Lösung aufgezeigt, was ein Wohnmobilist denn tun soll, wenn er zu später Stunde nur volle Stellplätze vorfindet und am nächsten Morgen auf einen frei werdenden umziehen will!
Spannend ist auch die Frage, wie das Gericht in diesem Falle eine Übernachtung am Straßenrand gesehen hätte.
Auch "Sondernutzung"?
Ziemlich erschüttert
Rolf
Soeben gefunden:
Aktualisiert am 07. Juli 2020, 11:09 Uhr
Schleswig (dpa/lno) - Wer in seinem Wohnmobil auf einem nur für Pkw zugelassenen Parkplatz übernachtet, verstößt nach einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts gegen das Landesnaturschutzgesetz.
Ein solches Vorgehen falle nicht unter das Straßenverkehrsrecht, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Dies habe der I. Senat für Bußgeldsachen kürzlich entschieden.
Das Amtsgericht Husum hatte eine Frau wegen Verstoßes gegen das Landesnaturschutzgesetz zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt. Sie hatte in St. Peter-Ording auf einem Parkplatz übernachtet, weil die zum Übernachten freigegebenen Stellplätze für Wohnmobile komplett belegt waren. Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde der Frau als unbegründet zurück. Die Übernachtung habe nicht der Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit der Betroffenen gedient, weil diese ihren Zielort erreicht habe. Es sei die erste Übernachtung im Rahmen eines geplanten mehrtägigen Urlaubs gewesen. "Dieses Verhalten ist nicht mehr vom straßenrechtlichen Gemeingebrauch gedeckt, sondern stellt eine unzulässige Sondernutzung dar", entschied das Gericht. © dpa
Leider hat das Gericht keine Lösung aufgezeigt, was ein Wohnmobilist denn tun soll, wenn er zu später Stunde nur volle Stellplätze vorfindet und am nächsten Morgen auf einen frei werdenden umziehen will!
Spannend ist auch die Frage, wie das Gericht in diesem Falle eine Übernachtung am Straßenrand gesehen hätte.
Auch "Sondernutzung"?
Ziemlich erschüttert
Rolf
- Tourer
- Registriert: Sonntag 10. März 2013, 18:53
- Basisfahrzeug: Ducato X250 Heavy MJ 150
- Modellbeschreibung: C Tourer T148, M.J. 2013
Re: Ganz dicker Hund!
Hallo,
bisher bin ich dann immer auf einen Stellplatz in der Nähe ausgewichen. Dabei ist es auch schon vorgekommen das die nächsten beiden Stellplätze die ich angefahren habe auch voll waren.
Ein Stellplatzführer mit dazugehöriger Datei im Navi ist da sehr hilfreich und erleichtert die Suche eines anderen Platzes erheblich.
bisher bin ich dann immer auf einen Stellplatz in der Nähe ausgewichen. Dabei ist es auch schon vorgekommen das die nächsten beiden Stellplätze die ich angefahren habe auch voll waren.
Ein Stellplatzführer mit dazugehöriger Datei im Navi ist da sehr hilfreich und erleichtert die Suche eines anderen Platzes erheblich.
Gruß
Bernhard
Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
Bernhard
Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
- Boliseiaudo
- Registriert: Freitag 6. April 2018, 09:51
- Basisfahrzeug: Ducato X250 Mj 150
- Modellbeschreibung: Malibu i 440 LE,BJ 2018
Re: Ganz dicker Hund!
Grosser Ritter hat geschrieben: Dienstag 7. Juli 2020, 11:49
Leider hat das Gericht keine Lösung aufgezeigt, was ein Wohnmobilist denn tun soll, wenn er zu später Stunde nur volle Stellplätze vorfindet und am nächsten Morgen auf einen frei werdenden umziehen will!
Spannend ist auch die Frage, wie das Gericht in diesem Falle eine Übernachtung am Straßenrand gesehen hätte.
Auch "Sondernutzung"?
Ziemlich erschüttert
Rolf
...in diesem Fall hätte die Dame Ihr Ziel ja noch nicht erreicht und hätte somit wohl die eine Nacht zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dort stehen bleiben können.
Die Frau hat demnach nur falsch vor Gericht argumentiert...
würde ich mal so ausm Bauch heraus sagen
Gruß
Nobbi
- Meckpasch
- Registriert: Montag 23. Dezember 2019, 20:05
- Basisfahrzeug: X 250 MJ 2016
- Modellbeschreibung: C Line 5.0 II
Re: Ganz dicker Hund!
Recht haben Sie in S/H.
Corona (volle Stellplätze) kann nicht für alles herhalten.
Gruß
Corona (volle Stellplätze) kann nicht für alles herhalten.
Gruß
Gruß
Heimat ist da, wo man auch Abends noch MOIN sagt
Heimat ist da, wo man auch Abends noch MOIN sagt

- JohnB
- Registriert: Mittwoch 3. Januar 2018, 22:37
- Basisfahrzeug: Ducato X290 MJ 150
- Modellbeschreibung: c-tourer T 142, Modell 18
Re: Ganz dicker Hund!
Das scheint mir simpel zu lösen sein: „ Lieber Herr Wachtmeister, mein Name ist Hase und ich übernachte zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.“
Beste Grüße
John
John
- ThomasPr
- Administrator
- Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
- Basisfahrzeug: Fiat Ducato X290 MJ 180
- Modellbeschreibung: E-Line I 51 Liner 2016
Re: Ganz dicker Hund!
Die Begründung könnte in St.-Peter-Ording etwas schwierig werden, da die Halbinsel sicher nicht am direkten Reiseweg von... nach... liegt. Vermutlich wird das aber auch vor allem in den touristischen Hotspots geahndet, im Hinterland vermutlich weniger.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
- ThomasPr
- Administrator
- Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
- Basisfahrzeug: Fiat Ducato X290 MJ 180
- Modellbeschreibung: E-Line I 51 Liner 2016
Re: Ganz dicker Hund!
Der maßgebliche Passus, auf den sich das OVG bezieht ist §37, Abs. 1 des LNatSchG Schleswig-Holstein und der lautet: " Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf den hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden. Verkehrsrechtliche Regelungen bleiben unberührt. …"
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... l&max=true
So explizit steht das meines Wissens nur in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern im Gesetz, in Bayern z.B. finde ich nichts dergleichen, da heißt es nur "die UNB kann erlassen..."
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... l&max=true
So explizit steht das meines Wissens nur in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern im Gesetz, in Bayern z.B. finde ich nichts dergleichen, da heißt es nur "die UNB kann erlassen..."
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
- Boliseiaudo
- Registriert: Freitag 6. April 2018, 09:51
- Basisfahrzeug: Ducato X250 Mj 150
- Modellbeschreibung: Malibu i 440 LE,BJ 2018
Re: Ganz dicker Hund!
Ich denke mal, dass es auf den jeweiligen Ordnungshüter ankommt, der das "Vergehen" ahndet.ThomasPr hat geschrieben: Dienstag 7. Juli 2020, 13:42
So explizit steht das meines Wissens nur in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern im Gesetz..."
Zur Jahreswende und zum anschließenden Warnemünder Turmleuchten stehen gegenüber vom offiziellen Warnemünder Stellplatz mehrere Wohnmobile für mehr als eine Nacht auf dem Parkplatz des Jachthafens und dem Großparkplatz gegenüber an der Anlegestelle der Fähre.
Da liefen in den vergangenen Jahren die Ordnungshüter wortlos dran vorbei, von Strafzettel verteilen ganz zu schweigen.
Dort standen wir jetzt auch schon das 5te Jahr in Folge.
Möglicherweise wird das jetzt anders werden, weil der Warnemünder Stellplatz zur Baustelle wird...da kommen leider Wohnhäuser hin.
Auch sonst, wenn wir in Mac Pomm irgendwo "wild" auf PKW Parkplätzen übernachtet haben, hat uns bisher noch nie jemand massregeln wollen.
Man muss ja nicht unbedingt mit Tisch und Stühlen vor dem Mobil auf sich aufmerksam machen...
Wenn sich ein (neuer) Ordnungshüter seine Sporen verdienen will, dann macht er wohl solche Vergehen aus solchen Lapalien.
Der Eine nimmts halt genau, der andere eben nicht.
Gruß
Nobbi
- Wolfgang
- Registriert: Montag 11. November 2013, 16:36
- Basisfahrzeug: Fiat Ducato III (150 PS)
- Modellbeschreibung: Carthago chic-c line TI
Re: Ganz dicker Hund!
Vielleicht wäre es besser gewesen wenn sich die Frau einen allgemeinen Parkplatz (ohne Zusatzschild nur für Pkw) gesucht hätte.
Gruss Wolfgang
- ThomasPr
- Administrator
- Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
- Basisfahrzeug: Fiat Ducato X290 MJ 180
- Modellbeschreibung: E-Line I 51 Liner 2016
Re: Ganz dicker Hund!
St.-Peter-Ording ist auch immer wieder ein Touristen Hotspot, es wäre besser gewesen, wie Bernhard schon schrieb, (vorübergehend) auf einen anderen Platz zu fahren oder etwas weiter von der Küste entfernt zu übernachten.
Und wenn ich unbedingt an einem solchen Platz bleiben will (die Frau wollte mehrere Tage bleiben), muss ich eben etwas reservieren oder flexibel sein.
Und wenn ich unbedingt an einem solchen Platz bleiben will (die Frau wollte mehrere Tage bleiben), muss ich eben etwas reservieren oder flexibel sein.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas