Überholverbot für Womo über 3,5
Überholverbot für Womo über 3,5
Hallo Forums Mitglieder
Die Fachzeitschrift Reisemobile International hat in der Neuen Ausgabe November 2012
einen Offenen Brief an das "Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung"
gesendet zum Thema Überholverbot von LKW(Zeichen Nr. 277). Nun Ruft die Fachzeitschrift unter den Lesern auf,
ebenfalls ein Schreiben an das Bundesministerium zu senden und sich auf den Brief zu berufen.
Näheres steht alles in der Neuen Ausgabe. Ich denke wir sollten in eigenem Interesse
diese Aktion so gut es geht unterstützen. Es sollten alle Wohnmobilfahrer dem Aufruf folgen.
Vielen Dank
Viele Grüsse Peter
Die Fachzeitschrift Reisemobile International hat in der Neuen Ausgabe November 2012
einen Offenen Brief an das "Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung"
gesendet zum Thema Überholverbot von LKW(Zeichen Nr. 277). Nun Ruft die Fachzeitschrift unter den Lesern auf,
ebenfalls ein Schreiben an das Bundesministerium zu senden und sich auf den Brief zu berufen.
Näheres steht alles in der Neuen Ausgabe. Ich denke wir sollten in eigenem Interesse
diese Aktion so gut es geht unterstützen. Es sollten alle Wohnmobilfahrer dem Aufruf folgen.
Vielen Dank
Viele Grüsse Peter
Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Hallo Peter,
die Aktion hat lt. "Reisemobil International" einen gewissen Achtungserfolg bereits gebracht. Es haben sich doch sehr viele Reisemobilisten beteiligt (auch ich) und wir haben offensichtlich alle eine Antwort - wenn auch als Standardbrief - erhalten.
Das Thema wird im 1. Quartal 2013 von dem stellv. Chefredakteur erneut aufgenommen und darin sollten wir ihn unbedingt bestärken.
Mich würde übrigens interessieren, ob jemand überhaupt schon mal von der Polizei mit einem Bußgeld im Geltungsbereich von dem Verkehrszeichen 227 (Überholverbot für Lkw) und bei Einhaltung der örtlich vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit belegt worden ist.
Herzliche Grüße
HHS
die Aktion hat lt. "Reisemobil International" einen gewissen Achtungserfolg bereits gebracht. Es haben sich doch sehr viele Reisemobilisten beteiligt (auch ich) und wir haben offensichtlich alle eine Antwort - wenn auch als Standardbrief - erhalten.
Das Thema wird im 1. Quartal 2013 von dem stellv. Chefredakteur erneut aufgenommen und darin sollten wir ihn unbedingt bestärken.
Mich würde übrigens interessieren, ob jemand überhaupt schon mal von der Polizei mit einem Bußgeld im Geltungsbereich von dem Verkehrszeichen 227 (Überholverbot für Lkw) und bei Einhaltung der örtlich vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit belegt worden ist.
Herzliche Grüße
HHS
Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Hallo
es freut mich wenn es doch eine rege Beteiligung gegeben hat. Ein Standard Antwortschreiben habe ich auch umgehend per Email
erhalten.
Über eine Bußgeld kann ich zum Glück noch nichts berichten, da ich mich versuche möglichst daran zu halten, aber ich denke
es wird auch für die Beamten schwierig sein, welches Fahrzeug ist noch in der Klasse 3,5 und welches nicht.
Aber wir sind sicherlich alle erfreut, wenn wir in Zukunft ganz gelassen überholen dürfen.
Viele Grüsse
Peter
es freut mich wenn es doch eine rege Beteiligung gegeben hat. Ein Standard Antwortschreiben habe ich auch umgehend per Email
erhalten.
Über eine Bußgeld kann ich zum Glück noch nichts berichten, da ich mich versuche möglichst daran zu halten, aber ich denke
es wird auch für die Beamten schwierig sein, welches Fahrzeug ist noch in der Klasse 3,5 und welches nicht.
Aber wir sind sicherlich alle erfreut, wenn wir in Zukunft ganz gelassen überholen dürfen.
Viele Grüsse
Peter
Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Hallo Charley,
dass Lkw oft schneller sind als 80 km/h ist richtig; genau so richtig ist jedoch auch, dass wir mit unseren Womos kurzzeitig schneller als 100 km/h fahren können. Ferner sollten wir nicht ebene Autobahnen voraussetzen. In meinem Wirkungskreis in Süddeutschland kraxeln die Lkw oft mit 50-60 die Steigungen hinauf und dann ist es schon lästig, wenn man nicht überholen darf.
Außerdem sollte es auch in Richtung einer europäischen Harmonisierung gehen. Es ist doch verwirrend, wenn u.a. in Österreich und Frankreich das Lkw-Überholverbotszeichen nicht gilt.
Herzliche Grüße
HHS
dass Lkw oft schneller sind als 80 km/h ist richtig; genau so richtig ist jedoch auch, dass wir mit unseren Womos kurzzeitig schneller als 100 km/h fahren können. Ferner sollten wir nicht ebene Autobahnen voraussetzen. In meinem Wirkungskreis in Süddeutschland kraxeln die Lkw oft mit 50-60 die Steigungen hinauf und dann ist es schon lästig, wenn man nicht überholen darf.
Außerdem sollte es auch in Richtung einer europäischen Harmonisierung gehen. Es ist doch verwirrend, wenn u.a. in Österreich und Frankreich das Lkw-Überholverbotszeichen nicht gilt.
Herzliche Grüße
HHS
- Snickers
- Registriert: Montag 19. November 2012, 19:59
- Basisfahrzeug: Ducato X 250
- Modellbeschreibung: I 50 Chic E liner
Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Hallo zusammen ich bin heute erst dazu Gestosen.
zum Überh-verbot
ich bin ein selbständiger Kraftfahrer und habe 9 angestellte Fahrer. Ich habe ein Womo I 50 chic line 5,5 Gesamt.
und aus meiner Berufserfahrung kann ich nur Sagen. Das womo wird als Reisebus gezählt und auch so gehandhabt. Also meines wissen dürft ihr überholen.
nur wenn ihr noch einen Anhänger am Fahrzeug habt dann müsst ihr dahinter bleiben. wenn mal ein bus überholverpot ist dann dürft mann auch nicht.
zum Überh-verbot
ich bin ein selbständiger Kraftfahrer und habe 9 angestellte Fahrer. Ich habe ein Womo I 50 chic line 5,5 Gesamt.
und aus meiner Berufserfahrung kann ich nur Sagen. Das womo wird als Reisebus gezählt und auch so gehandhabt. Also meines wissen dürft ihr überholen.
nur wenn ihr noch einen Anhänger am Fahrzeug habt dann müsst ihr dahinter bleiben. wenn mal ein bus überholverpot ist dann dürft mann auch nicht.
Es Grüßt WWW.ts-trailer.de
- ThomasPr
- Administrator
- Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
- Basisfahrzeug: Fiat Ducato X290 MJ 180
- Modellbeschreibung: E-Line I 51 Liner 2016
Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Hallo
@ snickers
Ich bin mir sehr sicher, dass diese Aussage falsch ist.
Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) führt zum Verkehrszeichen 277 aus:
"Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t."
Unter Erläuterungen steht:
"Erläuterung
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."
Juristen bezeichnen dies als eine abschließende und nicht nur beispielhafte Ausführung; das heißt: ausschließlich diese beiden Fahrzeugarten sind ausgenommen. Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVzO) führt in §30 d zu Kraftomnibussen aus:
"Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz."
Daran ist recht eindeutig zu erkennen dass Wohnmobile keine Kraftomnibusse sind. Die Diskussion darüber möchte ich auch mit keinem Polizisten beginnen. Da Wohnmobile > 3,5 t weder Personenkraftwagen noch Kraftomnibusse sind, gilt für sie das Überholverbot (leider).
Viele Grüße aus München
ThomasPr
@ snickers
Ich bin mir sehr sicher, dass diese Aussage falsch ist.
Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) führt zum Verkehrszeichen 277 aus:
"Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t."
Unter Erläuterungen steht:
"Erläuterung
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."
Juristen bezeichnen dies als eine abschließende und nicht nur beispielhafte Ausführung; das heißt: ausschließlich diese beiden Fahrzeugarten sind ausgenommen. Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVzO) führt in §30 d zu Kraftomnibussen aus:
"Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz."
Daran ist recht eindeutig zu erkennen dass Wohnmobile keine Kraftomnibusse sind. Die Diskussion darüber möchte ich auch mit keinem Polizisten beginnen. Da Wohnmobile > 3,5 t weder Personenkraftwagen noch Kraftomnibusse sind, gilt für sie das Überholverbot (leider).
Viele Grüße aus München
ThomasPr
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
-
- Registriert: Dienstag 22. März 2011, 15:37
- Basisfahrzeug: Mercedes 518
- Modellbeschreibung: s-plus I51
Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Hallo,

stimmt, absolut korrekte Antwort.Da Wohnmobile > 3,5 t weder Personenkraftwagen noch Kraftomnibusse sind, gilt für sie das Überholverbot

........ bis dann
uschi+dieter
uschi+dieter
- Snickers
- Registriert: Montag 19. November 2012, 19:59
- Basisfahrzeug: Ducato X 250
- Modellbeschreibung: I 50 Chic E liner
Re: Überholverbot für Womo über 3,5
hei ThomasPR
ja da gebe ich dir recht.
Ich habe das dann mal falsch verstanden. ich ging von 7,5 to aus. Oder wenn ein Schild kommt wo der lkw den PKW nicht überholen werden darf (ohne Gewichts Angabe). Da dürfen alle Überholen.auser lkw
wenn natürlich wie gesagt 3.5 to da steht dann sagt das Schild alles aus. 3,5t für das dazächliche Gewicht. da muss ich auch dahinter bleiben. grüsse bis bald mal wieder
ja da gebe ich dir recht.
Ich habe das dann mal falsch verstanden. ich ging von 7,5 to aus. Oder wenn ein Schild kommt wo der lkw den PKW nicht überholen werden darf (ohne Gewichts Angabe). Da dürfen alle Überholen.auser lkw
wenn natürlich wie gesagt 3.5 to da steht dann sagt das Schild alles aus. 3,5t für das dazächliche Gewicht. da muss ich auch dahinter bleiben. grüsse bis bald mal wieder
Es Grüßt WWW.ts-trailer.de
Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Hallo Peter,
ich würde gerne mit machen. Du als emsiger Schreiber, kannst mir sicherlich eine Adresse geben. Was muss in ein Schreiben rein? Mich ärgert das Überholverbot auch ganz heftig.
Ich überhole, verbotener Weise auch öfters an Steigungen. Da fahren die LKWs oft nur 40 Sachen. Wer ist eigentlich von unseren Gesetzgebern auf die Idee gekommen, den Wohnmobilfahrern über 3,5 t zu erlauben, sich nicht an die LKW Geschwindigkeitsregelung halten zu müssen (Danke dafür!!), die dann somit schneller fahren dürfen wie die Brummis, aber dieselbigen nicht überholen dürfen. Zwansläufig trifft man immer auf einen langsamer fahrenden LKW und igendwann überholt man halt. Das muss geändert werden!!
@ Charley: Wir dürfen doch eh nur 100 km/h fahren und LKWs sind oft mit 90 oder mehr unterwegs.
wird eine lange Reise bis man vorbei ist.<-- ich habe ca. 170 PS und überhole mit über 100 Sachen. Gebe dadurch die Überholspur schnell wieder frei und habe freie Fahrt. Möchte ja nicht zu lange die PKWs behindern und auch nicht erwischt werden. Wenn also ein schöner Carthago mit einer böse drein schauenden Blondinen an Euch vorbei flitzt - dann bin ich es! Aber bitte nicht verpetzen!
Viele Grüße
Bärbel
ich würde gerne mit machen. Du als emsiger Schreiber, kannst mir sicherlich eine Adresse geben. Was muss in ein Schreiben rein? Mich ärgert das Überholverbot auch ganz heftig.
Ich überhole, verbotener Weise auch öfters an Steigungen. Da fahren die LKWs oft nur 40 Sachen. Wer ist eigentlich von unseren Gesetzgebern auf die Idee gekommen, den Wohnmobilfahrern über 3,5 t zu erlauben, sich nicht an die LKW Geschwindigkeitsregelung halten zu müssen (Danke dafür!!), die dann somit schneller fahren dürfen wie die Brummis, aber dieselbigen nicht überholen dürfen. Zwansläufig trifft man immer auf einen langsamer fahrenden LKW und igendwann überholt man halt. Das muss geändert werden!!

@ Charley: Wir dürfen doch eh nur 100 km/h fahren und LKWs sind oft mit 90 oder mehr unterwegs.
wird eine lange Reise bis man vorbei ist.<-- ich habe ca. 170 PS und überhole mit über 100 Sachen. Gebe dadurch die Überholspur schnell wieder frei und habe freie Fahrt. Möchte ja nicht zu lange die PKWs behindern und auch nicht erwischt werden. Wenn also ein schöner Carthago mit einer böse drein schauenden Blondinen an Euch vorbei flitzt - dann bin ich es! Aber bitte nicht verpetzen!

Viele Grüße
Bärbel
Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Hallo Bärbel,
du kannst an das Ministerium auch per E-Mail schreiben. Die Adresse lautet: buergerinfo@BMVBS.bund.de
Als wichtigste Argumente sollten u.a. auf folgendes hingewiesen werden:
a) Das Leistungsgewicht von Wohnmobilen liegt für Wohnmobile mit 3,5 bis 7,49 Tonnen durchschnittlich bei 27,4 PS/ton wohingegen bei einem 40-Tonnen-Lkw lediglich 11,3 PS/ton zur Verfügung stehen, d.h., ein Überholvorgang kann zügig vorgenommen werden.
b)Statistisch gesehen sind Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,49 Tonnen unauffällig in der Unfallstatistik (Ergebnis eines langjährigen Großversuchs)
c) Besagte Wohnmobile dürfen wie auch Reisebusse auf BABs 100km/h fahren. Warum gilt das Verkehrszeichen 227 nicht auch für Busse?
Ich hoffe, der Input hilft dir weiter.
Herzliche Grüße
HHS
du kannst an das Ministerium auch per E-Mail schreiben. Die Adresse lautet: buergerinfo@BMVBS.bund.de
Als wichtigste Argumente sollten u.a. auf folgendes hingewiesen werden:
a) Das Leistungsgewicht von Wohnmobilen liegt für Wohnmobile mit 3,5 bis 7,49 Tonnen durchschnittlich bei 27,4 PS/ton wohingegen bei einem 40-Tonnen-Lkw lediglich 11,3 PS/ton zur Verfügung stehen, d.h., ein Überholvorgang kann zügig vorgenommen werden.
b)Statistisch gesehen sind Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,49 Tonnen unauffällig in der Unfallstatistik (Ergebnis eines langjährigen Großversuchs)
c) Besagte Wohnmobile dürfen wie auch Reisebusse auf BABs 100km/h fahren. Warum gilt das Verkehrszeichen 227 nicht auch für Busse?
Ich hoffe, der Input hilft dir weiter.
Herzliche Grüße
HHS