Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Moderator: Dvorak

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Docsauerland
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Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Ungelesener Beitrag von Docsauerland »

Hallo zusammen,
Helmut "Pfalzchic" schreibt in einem anderen Thread, dass sein Fiathändler sagte, falls die Rückrufaktion bei seinem Integrierten mehr Arbeitsaufwand verursacht als von Fiat vorgegeben, dann müsse er den Mehraufwand bezahlen oder sich an den Hersteller wenden.

Wenn ich Pech habe, so muss ich wohlmöglich hohe Reparaturrechnungen übernehmen weil Fiat Mist gebaut hat, ich aber einen Integrierten habe?

Ist das so rechtens?
Hat das schon jemand mal gehabt?

VG Stefan
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Arthur
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Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Ungelesener Beitrag von Arthur »

Ich weiss jetzt zwar nicht wie das rechtlich aussieht, aber was kann der Autohersteller dafür wenn das Fahrgestell von den wohnmobilherstellern zugebaut wird

Gruss ramin
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Hessenbiker

Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Ungelesener Beitrag von Hessenbiker »

Servus Stefan

ich würde mir keine Gedanken machen, der Antriebsstrang des Ducato ist gut von unten zugänglich und die aktuellen Rückrufe
werden auf der Hebebühne abgearbeitet.
Wenn Dein Händler einen Beitrag für Mehraufwand verlangt soll er dies genau begründen oder Du konsultierst einen anderen der kooperativer ist.
Anders sieht es bei von Dir beauftragten Arbeiten (Service) aus,
aber auch da würde ich auf eine fachlich fundierte Erklärung verlangen.
Ein fairer Servicepartner hat damit keine Probleme.

Grüße aus dem Allgäu
Werner
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Docsauerland
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Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Ungelesener Beitrag von Docsauerland »

hessenbiker hat geschrieben: Montag 19. Februar 2018, 22:15 Servus Stefan
ich würde mir keine Gedanken machen, der Antriebsstrang des Ducato ist gut von unten zugänglich und die aktuellen Rückrufe
werden auf der Hebebühne abgearbeitet.
Hallo Werner,
die aktuellen Rückrufe habe ich ohne Kosten bereits abgearbeitet.

Mich würde da nur die generelle Rechtslage interessieren.
Beim Service sehe ich das auch anders.
Aber daher wissen wir ja, dass es Bereiche beim Integrierten gibt, die deutlich schwerer (und somit teurer) zugänglich sind.
Betrifft ein Rückruf nun ein Bauteil aus diesen Bereichen, so stellt sich die o.a. Frage.

LG ins Allgäu,
Stefan
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JohnB
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Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Ungelesener Beitrag von JohnB »

Für den Rückruf ist der Fahrzeughersteller zuständig. Das ist Carthago. Die können bei Fehlern, die auf ihren Zulieferer Fiat zurückgehen, sich die Kosten von Fiat zurückholen. Das wäre die grundsätzliche Lage.

Um das einfach zu handhaben, werden sich C. und F. vertraglich geeinigt habe, dass Fiat den Rückruf direkt bearbeitet. Vermutlich hat Fiat sich dabei nur verpflichtet, die Kosten für Standardfälle zu tragen. Wenn bei dieser Regelung für Fiat Kosten übrig bleiben, müsste sie der Hersteller tragen.

Die Fiataussage dürfte deshalb stimmen. Die Differenz ist beim Hersteller zu holen. Oder man stellt das Auto gleich beim C.händler ab und der muss dann den Rückruf abwickeln.
Beste Grüße

John
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CIK
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Modellbeschreibung: Flair 880, ehemals e-line

Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Ungelesener Beitrag von CIK »

Hallo Zusammen,

ich habe seit letzter Woche Mittwoch (3 Termin) die letzten 3 Rückrufe abgearbeitet. Der Fiat Prof. Partner hat mir gesagt, dass es keine Zusatzkosten bei Rückrufen aufgrund der Bauart gibt. Der Grund ist ja ein Fehler von Fiat und da kann der Kunden und auch die Bauart des Fahrzeugs nicht dazu.

Grüße

Christoph
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Gerhard Margit
Registriert: Freitag 25. September 2015, 13:10
Basisfahrzeug: Ducato
Modellbeschreibung: Compactline I 143

Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Ungelesener Beitrag von Gerhard Margit »

Hallo Carthago Freunde,

es steht ausdrücklich im Schreiben vom Bundesministerium "und kostenlos ausgeführt"

lg
Gerhard
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C-Compactline I143 Mod.2017, Ducato 150 Power, Euro 6
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Docsauerland
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Modellbeschreibung: C-Compctline I138 MJ 2017

Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Ungelesener Beitrag von Docsauerland »

In meinem Schreiben von FCA zur Rückrufaktion 6152 (AGR-Rohr) steht ebenfalls:
"Fiat Professional übernimmt im Rahmen dieser Rückrufaktion für Sie die kostenfreie Instandsetzung der betroffenen Komponenten."

Von daher bin ich verwundert, dass sich einige Werkstätten hier offensichtlich eine Zuzahlung vorbehalten.

VG Stefan
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Pfalzchic
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Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Ungelesener Beitrag von Pfalzchic »

Habe heut mit meinem Händler telefoniert wegen Garantie arbeiten und dabei nachgefragt, die Antwort war dann mit Rechnung kommen und wird an Carthago weitergegeben. Also anscheinend kein Problem.
Die Fiat Werkstatt hat passende Hebebühne, länge und Gewicht, aber bei Getriebe, Motor und Kupplung wollen sie das womo zu Iveco schicken oder ich soll gleich dorthin fahren. Hoffe nie!
Grüßle aus dem igglmer Wald oder von unterwegs
Heidi und Helmut
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Docsauerland
Registriert: Samstag 24. Dezember 2016, 14:46
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Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Ungelesener Beitrag von Docsauerland »

Pfalzchic hat geschrieben: Dienstag 20. Februar 2018, 18:15 Die Fiat Werkstatt hat passende Hebebühne, länge und Gewicht, aber bei Getriebe, Motor und Kupplung wollen sie das womo zu Iveco schicken oder ich soll gleich dorthin fahren.

Hmm, was bleibt denn noch an Fiat-Bauteilen über, wenn sie weder Motor, noch Getriebe, noch Kupplung machen... :?:
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Bei Elektronikproblemen schicken Sie dich dann wahrscheinlich zum Bosch-Dienst...

Wenn eine Fachwerkstatt meiner Automarke sagen würde, "Ok, wir machen den Service an deinem Auto, aber wenn es um Motor, Getriebe und Kupplung geht, dann fahr mal zu einer Fremdwerkstatt", da würde ich wohl etwas komisch aus der Wäsche schauen...

Klingt meiner Ansicht nach jetzt nicht ganz so nach Fiat "Professional"...

VG Stefan
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