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Wagenheber entfernen

Verfasst: Donnerstag 16. November 2017, 21:11
von Mattschö
Hallo zusammen,
muss man " rechtlich gesehen" den Wagenheber mitführen, obwohl kein Reserverad vorhanden ist, nur das Reparaturset
Gruss
mattschö

Re: Wagenheber entfernen

Verfasst: Freitag 17. November 2017, 06:46
von Andik
Hallo,

Wagenheber ist keine Pflicht.
Viele Pkw's werden heute ohne ausgeliefert.

Gruss

Andi

Re: Wagenheber entfernen

Verfasst: Freitag 17. November 2017, 07:10
von Heiner
Habe meinen Wagenheber auch zu Hause liegen, da ich Hubstützen habe, wobei ich hörte, mit Hubstützen Radwechsel sei nicht zulässig?
Gruß
Heiner


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Re: Wagenheber entfernen

Verfasst: Freitag 17. November 2017, 10:04
von Dvorak
Hallo Heiner,

ich denke denke mir, dass die Hersteller dies nur schreiben, um sich vor Regressansprüchen bei Fehlbedienung zu schützen. Es funktioniert jedenfalls genial gut. Trotzdem hat mein Monteur bei Carsten Stäbler gesagt, lieber zur Absicherung noch einen Reifen unter das Fahrzeug legen.

Schöne Grüße

Michael

Re: Wagenheber entfernen

Verfasst: Freitag 17. November 2017, 11:26
von Matthias1965
Hallo,

Ich werde im Pannenfall auf keinen Fall den Ducato-Wagenheber verwenden. Dazu bin ich nicht mutig genug...also liegt das Ding warm & trocken Daheim.
Das mit dem Rad unter das Fahrzeug legen, mache ich beim Radwechsel immer.

Re: Wagenheber entfernen

Verfasst: Freitag 17. November 2017, 21:42
von Lancisti
Wo legt ihr das Rad denn hin?

Gruß
Walter

Re: Wagenheber entfernen

Verfasst: Samstag 18. November 2017, 05:46
von GR75
Sofern ich mich recht erinnere, ist der Radwechsel mit Hilfe der Goldschmitt-Stützen zulässig, da dort zusätzliche Sicherungen gegen das plötzliche Einfahren bei Systemausfällen vorhanden sind. Bei den E&P Stützen fehlen wohl diese Sicherungen, so dass sie für den Radwechsel nicht zugelassen sind, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der äußerst unwahrscheinliche Fall einteten könnte, dass ausgerechnet beim Radwechsel ein Systemausfälle stattfindet.

Ich selbst lasse meinen Heber dennoch im Mobil, da sie mir bei vorhandenenen E&P-Stützen zumindest als zusätzliche Sicherung brauchbar erscheinen. Vielleicht bin ich in diesem Fall etwas überängstlich, aber die Vorstellung, vom Wohnmobil eingequetscht zu sein, finde ich schon ziemlich schockierend.

Entschuldige, Walter, dass ich mich mit meinen Bemerkungen dazwischen gedrängt habe, Deine Frage nach dem Wohin des Rades als Sicherungsmaßnahme ist damit natürlich nicht beantwortet und bleibt weiter bestehen.

LG Reinhart

Re: Wagenheber entfernen

Verfasst: Samstag 18. November 2017, 10:11
von Matthias1965
Lancisti hat geschrieben:Wo legt ihr das Rad denn hin?

Gruß
Walter
Hallo,

Immer unter den Rahmen.

Re: Wagenheber entfernen

Verfasst: Samstag 18. November 2017, 10:50
von Docsauerland
Guten Morgen,
hier mal eine Info zur Ausgangsfrage.
Laut Paragraph 53a STVZO ist vorgeschrieben:
Warndreieck (rückstrahlend)
Warnweste (mit Zulassungsnummer EN 471)
über 3,5 Tonnen Warnleuchte (mit gelben Blinklicht, betriebsbereit!)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __53a.html
Laut Paragraph 35h:
Verbandkasten gemäß DIN 13164 (darf nicht abgelaufen sein)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __35h.html
Laut Paragraph 41 Satz 14:
Fahrzeuge über 4 Tonnen: zwei Unterlegkeile
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html

Mehr ist meines Wissens nicht vorgeschrieben (erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit).
Somit weder Ersatzrad, Pannenset oder Wagenheber.

VG Stefan

Re: Wagenheber entfernen

Verfasst: Samstag 18. November 2017, 10:58
von Campingfan
Meine Werkstatt meinte ich solle auf keinen Fall mit dem Original Wagenheber probieren da etwas zu bewegen.Ganz Ruhig bleiben und auf den Pannendienst warten.
War gerade diesen Herbst in Frankreich auf einem Stellplatz.Da stand ein Carthago auf Abstellböcken ohne Rad.Der Besitzer sagte mir das er einen Platten habe.Die Erkstatt habe das Rad abgeholt zum reparieren,jetzt übernachte er hier.