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Passen diese Aluräder?

Verfasst: Samstag 24. September 2016, 21:35
von Holidayprofi
Hallo in die Runde!

Ein Bekannter tauscht seinen Chic c-line I 4.9 (Vollintegrierter) gegen einen Phoenix und hat folgende Felgen, die ich für meinen Chic C-Line T plus 4.7 (Teilintegrierter) mit 4.25 Tonnen übernehmen könnte:

Borbet CWD 65665 mit KBA 49254 und 6.5Jx16H2 | ET65 | 5x130 Mittenloch 78,10 | 1320 kg mit Continental Vanco Four Season 225/75R16C mit 121/120 Lastindex.

Ich bin da am zweifeln weil ich 6.0 Felgen in den Papieren stehen habe mit ET68 und die Fahrzeuggenehmigungsnummer e1*2001/116*0423*06 ist. Die auf dem Felgengutachten ist e3*2001/116*0232*...

Gibt es hier Erfahrungen?
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Re: Passen diese Aluräder?

Verfasst: Sonntag 25. September 2016, 10:48
von Mayflower
Gib mal die KBA Nr. bei Google ein und schau im Gutachten nach ob sie für dein Fahrzeug passen.
Gruß Dieter

Re: Passen diese Aluräder?

Verfasst: Montag 26. September 2016, 08:25
von Dvorak
Hallo,

was auch geht ist beim TÜV anrufen. Die haben die Listen mit den Freigaben oder Carsten Stäbler.

Gruß Michael

Re: Passen diese Aluräder?

Verfasst: Montag 26. September 2016, 11:42
von Holidayprofi
Komme gerade vom TÜV.

Der Sachverständige hat sich in erster Linie genau für diese beiden Nummer interessiert:
...Die Fahrzeuggenehmigungsnummer in den Fahrzeugpapieren ist e1*2001/116*0423*06. Die auf dem Felgengutachten ist aber e3*2001/116*0232*... (eine von beiden, jedoch ist diese am ähnlichsten)

Daher müsste eine Einzelabnahme gemacht werden. Damit hat sich das Thema für mich erledigt, auch wenn ich sie gerne genommen hätte.

Re: Passen diese Aluräder?

Verfasst: Dienstag 25. Oktober 2016, 08:37
von Branderstier
Hallo Manfred,
habe gerade mal für dich recherchiert.
Die von dir angegebenen Mehrstufen Betriebserlaubnis beziehen sich beide auf dein Fz. Die erste ist die des Carthago Wohnmobilaufbau und die zweite die Grund ABE des Fiat Typ 250.
Die ABE`s der Räder beziehen sich fast immer nur auf die Grund BE des Fiat, da es sonst sehr komplex wird, die speziellen Anbaufälle der Aufbauten zu beurteilen.
Die Räder mit dem Lochkreis 130 sind in der Regel für die Maxi Fahrgestelle mit Serienräder 16 Zoll.
Eine Eintragung wäre kein Problem, jedoch ist dein Wohnort nicht gerade bei mir ums Eck. Fahre doch zur nächsten TÜV Süd Prüfstelle, da wird man dir schon helfen.
Ich hoffe geholfen zu haben, schöne Grüße aus Aachen,
Peter

Re: Passen diese Aluräder?

Verfasst: Donnerstag 27. Oktober 2016, 13:31
von Holidayprofi
Hallo Peter,

schade ist vermutlich vorbei mit dem Angebot für den Radsatz, aber eigentlich wieder offen, da bei meinem Bekannten der Neukauf eines gebrauchten Phoenix an der fehlenden Dichtigkeitsprüfung scheiterte!
Aber ich denke das dies wirklich sehr vom jeweiligen Sachverständigen abhängt was geht und was nicht. Nächstes Mal komme ich zu Dir, habe mal in Brunssum NL gewohnt :-)
War mit dem Partikelfilter - wegen grüner Plakette - in meinem Renault Master Kastenwagen ja meiner Meinung nach ähnlich gelagert. Gleiches Fahrzeug gibt es zu tausenden im Lieferwagenbereich aber als Kastenwagenausbau legst du 1000,- Euro mehr dafür auf den Tisch.

Re: Passen diese Aluräder?

Verfasst: Donnerstag 27. Oktober 2016, 17:42
von Momentensammler
Hallo Manfred,

das mit den Alufelgen und der Eintragung ist eigentliche kein Problem wenn ein Teilegutachten vorliegt. Ich habe mal einen Beitrag den ich vor längerer Zeit geschrieben habe hierher kopiert:

Nabend,

zum Thema TÜV ABE/Gutachten

Die ABE der Felgen bezieht sich auf die Ducato Kastenwagen, nur bei diesen Fahrzeugen ist die ABE gültig. Ist auch logisch, hier liegen definierte Maße der Radhäuser, Achsen etc. vor, der Felgenhersteller läßt das einmal abnehmen und die Betriebserlaubnis wird erteilt.

Bei den durch Aufbauhersteller wie z.B. Carthago gefertigten Fahrzeugen ist das aber nicht so, hier gibt es je nach Aufbau/-Hersteller unterschiede, also müßte für jede Aufbau/Felgenkombination eine Abnahme gemacht werden. Das ist den Herstellern der Felgen aber zu Aufwändig und zu teuer. Es wird ein Teilegutachten erstellt und mit den Felgen geliefert, in dem die zum Betrieb notwendigen Prüfungen Festigkeit/Achslast/Dimensionen/Auflagen/Fhzgtyp/Felgenbezeichnung etc. dokumentiert sind. Mit diesem Gutachten fährt man zum Prüfingenieur, dieser prüft ob Ordnungsgemäß montiert ist und ob durch die Montage der Felgen keine Gefahr ausgeht, also ob z.B. nix schleift oder klemmt. Er erstellt ein Abnahmegutachten, mit diesem dem Teilegutachten und den Fahrzeugpapieren erfolgt dann der Eintrag.

In Hessen läuft das aber anders, hier schickt man den ganzen Papierkram erst nach Marburg an eine Behörde, diese bestätigt in einem weiteren Schreiben das der Prüfer richtig begutachtet hat kassiert dafür 40€ und erst mit diesem zusätzlichen Schreiben ist der Eintrag möglich.

Bei einer Einzelabnahme der Felgen ohne jegliche Unterlagen/Gutachten müsste man z.b. die Traglast der Felgen selbst nachweisen, also bei einer Materialprüfanstalt ermitteln lassen.

Liegt ein Teilegutachten vor ist der Aufwand überschaubar und kann sicher auch selbst erledigt werden. In der Regel kann man wenn man die Felgen beim Händler vorort kauft TÜV beim Händler machen lassen, es muß ja schließlich auch montiert werden. Den bürokratischen Teil kann man dann ja wieder selber machen. Wichtig ist nur das eingetragen wird.

Stefan

Re: Passen diese Aluräder?

Verfasst: Freitag 28. Oktober 2016, 08:31
von Branderstier
[Bei einer Einzelabnahme der Felgen ohne jegliche Unterlagen/Gutachten müsste man z.b. die Traglast der Felgen selbst nachweisen, also bei einer Materialprüfanstalt ermitteln lassen.

Hallo Stefan, Hallo Manfred,

das Problem bei unseren Reisemobilen ist, das diese Fz wie ich schon geschriegen habe, nicht im Verwendungsbereich des Teilegutachten/ABE nicht aufgeführt ist.
Dann ist es eine Einzelabnahme und somit die Überwachungsorganisation raus und es wird zum Thema der technischen Prüfstelle.
Wenn keine Papiere zu den Rädern vorliegen, ist es mir mit meinen 25 Jahren Berufserfahrung noch nicht vorgekommen, das ein Kunde dies nachträglich hat beibringen können.

Manfred, die Eintragung eines Russpartikelfilter für FZ, die zB nur eine ABG für einen LKW vorliegen haben, aber in einen PKW verbaut sind, so scheitert das in der Regel weil diese FZ Bauarten nicht zu vergleichende Abgasvorschriften haben.

Schöne Grüße Peter