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Ersetzen von Fahrtkosten bei Garantieansprüche

Verfasst: Freitag 29. August 2025, 08:31
von Mattschö
Hallo zusammen,
habe ein Fenster abdichten lassen. Diese Arbeiten wurden auf Carthago-Garantie bei meinem Händler durchgeführt. Dichtigkeitsprüfungen wurden regelmäßig durchgeführt.
Meine Frage:
Kann man die entstandenen Fahrtkosten auch im Rahmen der Carthago-Garantie geltend machen? Hat jemand da Erfahrung mit?
Die Händlergarantie ist bei mir allerdings abgelaufen.
Danke im Voraus für produktive Rückmeldung.
LG
Mattschö

Re: Ersetzen von Fahrtkosten bei Garantieansprüche

Verfasst: Freitag 29. August 2025, 09:03
von Didi057
Hallo Mattschö,

denke das das im Dichtheitsprüfungsvertrag geregelt ist, einfach mal nachlesen.

Re: Ersetzen von Fahrtkosten bei Garantieansprüche

Verfasst: Freitag 29. August 2025, 11:22
von ThomasPr
Meines Wissens deckt die Dichtigkeitsgarantie von Carthago nur die direkten Kosten zur Behebung der Undichtigkeit ab, aber keine Folgekosten. Das war hier bereits Thema.
Deshalb gehe ich davon aus, dass Fahrtkosten nicht erstattet werden.

Re: Ersetzen von Fahrtkosten bei Garantieansprüche

Verfasst: Freitag 29. August 2025, 13:30
von Hegi
Fahrtkosten werden nicht ersetzt

Re: Ersetzen von Fahrtkosten bei Garantieansprüche

Verfasst: Montag 1. September 2025, 10:00
von Molina
Darum ist für mich diese "Dichtheitsprüfung" auch gelaufen! Alle Folge schäden die durch die Undichtigkeit entstanden sind werden NICHT dadurch abgedeckt! Es wird nur die Undichtigkeit selbst beseitigt.Mehr nicht. Wenn zb der Wandbelag innen und oder die Möbel Komplett Nass wären .. tja dann Pech gehabt.
Dafür Jährlich viel Geld zahlen? Nö
Aber das mus natürlich ein jeder selber Entscheiden.
Grüße Frank