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Ersetzen von Fahrtkosten bei Garantieansprüche
Verfasst: Freitag 29. August 2025, 08:31
von Mattschö
Hallo zusammen,
habe ein Fenster abdichten lassen. Diese Arbeiten wurden auf Carthago-Garantie bei meinem Händler durchgeführt. Dichtigkeitsprüfungen wurden regelmäßig durchgeführt.
Meine Frage:
Kann man die entstandenen Fahrtkosten auch im Rahmen der Carthago-Garantie geltend machen? Hat jemand da Erfahrung mit?
Die Händlergarantie ist bei mir allerdings abgelaufen.
Danke im Voraus für produktive Rückmeldung.
LG
Mattschö
Re: Ersetzen von Fahrtkosten bei Garantieansprüche
Verfasst: Freitag 29. August 2025, 09:03
von Didi057
Hallo Mattschö,
denke das das im Dichtheitsprüfungsvertrag geregelt ist, einfach mal nachlesen.
Re: Ersetzen von Fahrtkosten bei Garantieansprüche
Verfasst: Freitag 29. August 2025, 11:22
von ThomasPr
Meines Wissens deckt die Dichtigkeitsgarantie von Carthago nur die direkten Kosten zur Behebung der Undichtigkeit ab, aber keine Folgekosten. Das war hier bereits Thema.
Deshalb gehe ich davon aus, dass Fahrtkosten nicht erstattet werden.
Re: Ersetzen von Fahrtkosten bei Garantieansprüche
Verfasst: Freitag 29. August 2025, 13:30
von Hegi
Fahrtkosten werden nicht ersetzt
Re: Ersetzen von Fahrtkosten bei Garantieansprüche
Verfasst: Montag 1. September 2025, 10:00
von Molina
Darum ist für mich diese "Dichtheitsprüfung" auch gelaufen! Alle Folge schäden die durch die Undichtigkeit entstanden sind werden NICHT dadurch abgedeckt! Es wird nur die Undichtigkeit selbst beseitigt.Mehr nicht. Wenn zb der Wandbelag innen und oder die Möbel Komplett Nass wären .. tja dann Pech gehabt.
Dafür Jährlich viel Geld zahlen? Nö
Aber das mus natürlich ein jeder selber Entscheiden.
Grüße Frank
Re: Ersetzen von Fahrtkosten bei Garantieansprüche
Verfasst: Montag 1. Dezember 2025, 11:41
von Conshox
Hallo Molina,
bist du dir da sicher? Folgeschäden durch eine Undichtigkeit sollten eigentlich gedeckt sein, da im Zusammenhang mit genau dieser. Ansonsten wäre diese "Versicherung" ja wirklich daneben.
Zur eigentlichen Frage, warum nicht bei Carthago anfragen?
mfg
Michael
Re: Ersetzen von Fahrtkosten bei Garantieansprüche
Verfasst: Montag 1. Dezember 2025, 12:20
von Spark
Die Aussage von Frank alias Molina ist korrekt.
Die Dichtigkeitsgarantie deckt nur die direkten Kosten der Wiederherstellung der Dichtigkeit ab. Die Behebung von Folgeschäden an Möbeln, Verkleidungen, Installationen und Inventar welche durch die Undichtigkeit in Mitleidenschaft gezogen wurden sind nicht durch die Garantie abgedeckt.
Re: Ersetzen von Fahrtkosten bei Garantieansprüche
Verfasst: Montag 1. Dezember 2025, 14:58
von Willemzon
Das wusste ich auch nicht. 150 € im Jahr zahlen und dann abwarten, ob die Garantie greift, falls etwas kaputtgeht. Dann muss ich entscheiden, ob ich den Vertrag weiterführen will.
Gr Willem
Aus Holland
Re: Ersetzen von Fahrtkosten bei Garantieansprüche
Verfasst: Montag 1. Dezember 2025, 15:58
von Ohrenbär
Ärgerlich ist Undichtigkeit so oder so!
Insbesondere die Dickfälligkeit des Herstellers und diverser Händler macht die „Versicherung der Dichtigkeit“, insbesondere bei den aufgerufenen Ersatzteilpreisen und steigenden Sätzen der Arbeitsstunden, sinnvoll.
Es schafft ja neue juristische Grundlagen!
Ich war jedenfalls froh und letztlich der aktuellen Werkstatt auch Dankbar, das alles perfekt incl der Wasserränder an den gepolsterten Flächen beseitigt wurde!
Ein Heki incl Einbau, Heckabschluß Rückwand zum Dach!
Auch wenn hierzu Händlerwechsel mit Hilfe der Aulendorfer und ewiges hin und her erforderlich war!
Wer weiß wann und was als nächstes kommt!
Zumindest habe ich Vertrauen zum aktuellen „Servicepartner“!!!
Gruß
Thomas
Re: Ersetzen von Fahrtkosten bei Garantieansprüche
Verfasst: Montag 1. Dezember 2025, 20:47
von ThomasPr
Das Thema Wasserränder geht hier weiter
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