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Neue Vorschrift Fahrtenschreiber für Wohnmobile mit Anhänger mit GGew. > 7,5 To.

Verfasst: Samstag 14. Dezember 2024, 19:44
von Mondial62
Hallo Gespannfahrer,
wir sind mit unserem Iveco (6,7 To.) und Anhänger (1,9 To.) derzeit in Südeuropa unterwegs.
Allgemeines Gesprächsthema ist aktuell, dass o.g. Gespanne mit einem Zuggesamtgewicht über 7,5 To.
jetzt einen Fahrtenschreiber mit Karte haben müssen. Anscheinend wird da von einer gewerblichen Fahrt ausgegangen.
Hohe Strafen von EUR 700.- bis 1500.- sollen bereits an Fahrer verhängt worden sein.
Das betrifft alle Carthago-Fahrer mit Iveco, die ein Auto auf dem Hänger hinterherziehen.
Im Netz gibt es auch einige Videos dazu. Weiss von Euch einer was genaueres darüber und kann einige Infos dazu geben,
liebe Grüsse von der Algarve, Michael.

Re: Neue Vorschrift Fahrtenschreiber für Wohnmobile mit Anhänger mit GGew. > 7,5 To.

Verfasst: Sonntag 15. Dezember 2024, 10:44
von Heiner
Hallo,

Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t müssen einen Fahrtschreiber verwenden (§ 57a StVZO)

Anscheinend mit Ausnahmen beim nicht gewerblichen Einsatz ??

Gruß
Heiner

Re: Neue Vorschrift Fahrtenschreiber für Wohnmobile mit Anhänger mit GGew. > 7,5 To.

Verfasst: Sonntag 15. Dezember 2024, 11:00
von Pito
Bezüglich der Fahrtenschreiberbefreiung für Fahrzeuge des Typs M1 (VASP CARAVAN oder bestimmte NICHT-SPEZIFISCHE VASPs):

Der Text, der die Vorschriften zum Fahrtenschreiber definiert, ist die „VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES“, die hier eingesehen werden kann:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 61:FR:HTML

Abschnitt 2
1. Diese Verordnung gilt für den Straßenverkehr:

a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, einschließlich
Anhänger- oder Sattelfahrzeuge, deren Masse
die zulässige Höchstmenge überschreitet 3,5 Tonnen; Oder

(b) von Fahrgästen mit Fahrzeugen, die gebaut sind oder
dauerhaft angeordnet, um dies gewährleisten zu können
Transport von mehr als neun Personen, Fahrer
enthalten sind und für diesen Zweck bestimmt sind.

Fazit: Alle anderen Fahrzeuge sind ausgeschlossen, sie sind nicht betroffen, daher ist der CE-Typ M1 (VASP CARAVAN oder bestimmte VASP NON SPEC) nicht betroffen, unabhängig von seinem zulässigen Gesamtgewicht, da er zur Kategorie M1 gehört
„Fahrzeug der Klasse M1: Fahrzeug, das für die Personenbeförderung konzipiert und gebaut ist und neben dem Fahrersitz höchstens acht Sitzplätze umfasst;“)

und tatsächlich gibt es für Fahrzeuge, die unter die Definition von Artikel 2 fallen, Ausnahmen, die in Artikel 3 definiert sind (siehe nächste Nachricht) ... aber diese Ausnahmen betreffen nur Fahrzeuge, die in Artikel 2 definiert sind. Natürlich werden wir den VASP CARAVAN nicht als zitieren Ausnahme, auch wenn sie nicht von Artikel 2 betroffen sind...

Wohnmobile unterliegen unabhängig von ihrem Gewicht nicht der Pflicht, einen Fahrtenschreiber zu haben

Re: Neue Vorschrift Fahrtenschreiber für Wohnmobile mit Anhänger mit GGew. > 7,5 To.

Verfasst: Sonntag 15. Dezember 2024, 11:04
von Tdr01
Dazu gibt es nichts genaues.
10 Fragen, 100 Meinungen.
Es gibt einen Gesetzestext dazu, den man so oder so auslegen kann.
Die harte Version, auch womos mit Anhänger ,dessen ZgG in Kombination überschreitet, müssen einen Fahrtenschreiber haben.
Aber wie gesagt, keine eindeutige Aussage von Anwälten die sich mit sowas auskennen.

Auch wir wurden im mai diesen Jahres auf der A7 bei Kirchheim rausgezogen.
Waren allerdings unterhalb der Grenze.
Erklärung der Rennleitung war genau das, was jetzt diskutiert wird.
Die Kollegen die rausgezogen wurden, scheinen genau an die gleichen Polizisten geraten zu sein.
Es war immer A7, Kirchheim.
Einer der Polizisten soll gesagt haben „ein bescheuertes gesetzt, aber wir ziehen jetzt alle raus, bis jemand vor Gericht zieht und das dort geklärt wird.
Es soll eine europäische Richtlinie sein, allerdings noch von keinem gehört der in Spanien oder sonstwo außerhalb Deutschlands angehalten wurde.
Also meidet die A7 wenn es geht, zumindest Raum Kirchheim.

Gruß
Thomas

Re: Neue Vorschrift Fahrtenschreiber für Wohnmobile mit Anhänger mit GGew. > 7,5 To.

Verfasst: Sonntag 15. Dezember 2024, 11:27
von ThomasPr
Es gibt wohl schon ein Urteil zur Thematik, allerdings aus Schweden.

https://curia.europa.eu/juris/document/ ... rst&part=1

So, wie ich das verstehe, ist das Problem der Anhänger, der auch zum gewerblichen Verkehr genutzt werden kann. Anhänger zum PKW Transport werden ja auch häufiger zum gewerblichen Transport (häufig durch osteuropäische Fahrzeuge) genutzt. Dies könnte natürlich auch hinter einem Wohnmobil erfolgen. Vermutlich hat man bei Erstellung der Verordnung nicht an Wohnmobil PKW Anhänger Kombination gedacht, da diese nicht so sehr häufig sind (zumindest die mit mehr als 7,5 t).

Re: Neue Vorschrift Fahrtenschreiber für Wohnmobile mit Anhänger mit GGew. > 7,5 To.

Verfasst: Sonntag 15. Dezember 2024, 14:43
von Spark
Das Wohnmobil kann auch gewerblich genutzt werden, z.B. von Außendienstlern als Büro. Wie das bei Mischnutzung ( privat/ beruflich) aussieht scheint auch unklar.
Bisher galt immer der Grundsatz das Fahrtenschreiber nur bei gewerblich genutzten Wohnmobil-Fahrzeugen/ Gespannen erforderlich sind sofern das zulässige Gesamtgewicht über 7,5to liegt. Ein Dickschiff ( MB-Atros 12to) mit Anhänger zum Transport eines PKW benötigt nach diesem Grundsatz keinen Fahrtenschreiber.
Ich habe an die Juristen des ADAC eine entsprechende Anfrage gestellt und werde die Antwort hier einstellen damit wir nicht herumrätseln müssen.

Re: Neue Vorschrift Fahrtenschreiber für Wohnmobile mit Anhänger mit GGew. > 7,5 To.

Verfasst: Sonntag 15. Dezember 2024, 14:45
von ThomasPr
Das Thema wird in anderen Foren auch diskutiert, da gibt es auch schon Stellungnahmen von den Ministerien. Aber die Situation ist wohl nicht so eindeutig.

Re: Neue Vorschrift Fahrtenschreiber für Wohnmobile mit Anhänger mit GGew. > 7,5 To.

Verfasst: Sonntag 15. Dezember 2024, 14:59
von Spark
Sinn und Zweck des Fahrtenschreibers ist die Aufzeichnung von Lenk- und Pausenzeiten als auch der gefahrenen Geschwindigkeiten.
Primär um Berufskraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr auf die Einhaltung der gesetzlichen Randbedingungen ( Schutz der Fahrer als auch anderer Verkehrsteilnehmer) überwachen zu können und damit die Vermeidung von Unfällen.
Da wir nicht als gewerbliche Berufskraftfahrer unterwegs sind ist die verpflichtende Nutzung eines Fahrtenschreibers ohnehin Unsinn.

Re: Neue Vorschrift Fahrtenschreiber für Wohnmobile mit Anhänger mit GGew. > 7,5 To.

Verfasst: Sonntag 15. Dezember 2024, 15:31
von ThomasPr
Spark hat geschrieben: Sonntag 15. Dezember 2024, 14:43 Ich habe an die Juristen des ADAC eine entsprechende Anfrage gestellt und werde die Antwort hier einstellen damit wir nicht herumrätseln müssen.
In anderen Foren gibt es die Antwort vom ADAC schon, hier ein Screenshot
IMG_3747.jpeg
Quelle: https://www.reisemobiltreff.de/download ... &mode=view

Re: Neue Vorschrift Fahrtenschreiber für Wohnmobile mit Anhänger mit GGew. > 7,5 To.

Verfasst: Sonntag 15. Dezember 2024, 15:36
von ThomasPr
Da der Link oben zur Verordnung (bei mir) nicht funktioniert, hier nochmal ein (hoffentlich funktionierender) Link

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 20&from=EN