Seite 1 von 1
Straßenmaut in der Schweiz"wer hats erfunden"
Verfasst: Montag 25. Oktober 2010, 09:51
von Hayabusa
Frage an unsere Schweizer Freunde
wie funktioniert das genau mit der Straßenmaut für Womos über 3,5t ?
Gruß Willi
Re: Straßenmaut in der Schweiz"wer hats erfunden"
Verfasst: Montag 25. Oktober 2010, 21:04
von Steelblue
Hallo Carthago Freunde
Die Geschichte mit der LSVA ist etwas kompliziert. Hier einige klärenden Links:
http://www.rl-mobil.ch/lsva__psva.html
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat ... ml?lang=de
Ich hoffe zur Lösung der Frage beizutragen.
Grüsse
Peter
Re: Straßenmaut in der Schweiz"wer hats erfunden"
Verfasst: Montag 25. Oktober 2010, 21:29
von Walter
Hallo Peter,
offen gestanden: ich verstehe nicht, was deine Links aussagen...beim ershten Link fehlt noch was. Kannst du das noch mal überprüfen? Danke.
Walter
Re: Straßenmaut in der Schweiz"wer hats erfunden"
Verfasst: Montag 25. Oktober 2010, 23:34
von Birger
Hallo,
ich möchte, wegen der Fahrten 2009/2010 durch die Schweiz, die Angaben von "iMacfuxx" bestätigen. Von der Tunnel-Wiegerei ist mir allerdings (bis jetzt) nichts bekannt.
Eine weitere Anmerkung: für diese 22€ kann man 1 Jahr lang (ab Ausstellungs-Datum) an 10 verschiedenen Wochentagen alle Straßen (sofern nicht anders angegeben) der Schweiz befahren. Dies gilt von 0:00 bis 23:00Uhr. Die letzte Stunde des Tages ist kostenlos, bezogen auf den Übergang oder Vorgriff auf den nächsten Tag. Daher finde ich diese Maut-Gebühr als "nicht überzogen". :|
Allerdings sollte man diese "Bescheinigung" schon unmittelbar vor dem Grenzübergang mit Datum usw. ausge-füllt haben, da sonst unsere Eidgenossen, bei der anschließenden (totsicheren) Kontrolle, leicht säuerlich regieren.
Falls man man mit seinem WoMo (>>3,5t) gehorsam den Verkehrszeichen (vor Grenzübergang) folgt, wird man auf die LKW-Spur gelotst. Das hat zur Folge, dass man einen verständnislosen LKW-Zollbeamten antrifft, der sehr unwilligig seine "Behausung" verlässt, um die "Bescheinung" zu kontrollieren. Wenn dann noch die "Bescheinigung" nicht ausgefüllt ist,... (siehe Anmerkung oben!) Zudem könnte man auf dieser LKW-Spur in
einen Rückstau geraten, bedingt durch intensive Transver-Kontrollen.
Deshalb meine Erfahrung: die ">>3,5t" Spur ignorieren und auf der Pkw/ Caravaning/ WoMo-Spur vorfahren, Bescheinigung vorweisen und weiter geht`s ! :D
Gute Fahrt wünscht
Birger
Re: Straßenmaut in der Schweiz"wer hats erfunden"
Verfasst: Dienstag 26. Oktober 2010, 11:01
von Steelblue
Hallo Freunde
@ Walter
Der erste Link regelt die Jahresgebühr für WoMos, welche in der Schweiz immatruliert sind.
Beim zweiten Link (Schweizerische Zollverwaltung - offizielle Seite der Regierung) ist folgendes zu lesen:
"Muss für ein Wohnmobil ebenfalls eine Vignette gekauft werden?
Auch Wohnmobile sind bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t abgabepflichtig. Übersteigt das Gesamtgewicht die 3,5 t, ist nur die Schwerverkehrsabgabe zu lösen. Diese beträgt CHF 3.25 pro Tag (Minimalabgabe CHF 25.--) und ist für das Befahren des gesamten öffentlichen Strassennetzes während der gesamten Aufenthaltsdauer zu bezahlen."
Alles klar?
Gruss
Peter
Re: Straßenmaut in der Schweiz"wer hats erfunden"
Verfasst: Dienstag 26. Oktober 2010, 11:04
von Walter
ja, danke.
Gruß
Walter