(Malibu I460) Luftfederung hintern
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- Modellbeschreibung: Malibu I460
(Malibu I460) Luftfederung hintern
Ich plane, eine Blattfeder zu entfernen (mein Auto hat Doppelblattfedern, Gesamtgewicht 4250 kg) und diese durch eine Luftfederung zu ersetzen. Damit soll man das Heck bei abgestelltem Auto absenken können. Wie viele Zentimeter können Sie damit rechnen, dass Sie sich absenken können?
Benötigt also keine Luftfederung, um höhere Belastungen bewältigen zu können, sondern nur um besseren Komfort zu bekommen und das Auto tieferlegen zu können.
Goldschmitt, Linnepe oder VB, wen soll man wählen?
Benötigt also keine Luftfederung, um höhere Belastungen bewältigen zu können, sondern nur um besseren Komfort zu bekommen und das Auto tieferlegen zu können.
Goldschmitt, Linnepe oder VB, wen soll man wählen?
- Febauherbert59
- Registriert: Samstag 10. August 2019, 20:58
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Re: (Malibu I460) Luftfederung hintern
Hallo Challew,
wir hatten an unserem Laika eine ZUSATZLUFTFEDERUNG von VB eingebaut. Fahrverhalten und Bodenfreiheit um ein vielfaches besser. Durch 2 Manometer sind auch Beladungsunterschiede super auszugleichen. Vor 4 Jahren ca. 1400 € inkl. Einbau.
LG Herbert
wir hatten an unserem Laika eine ZUSATZLUFTFEDERUNG von VB eingebaut. Fahrverhalten und Bodenfreiheit um ein vielfaches besser. Durch 2 Manometer sind auch Beladungsunterschiede super auszugleichen. Vor 4 Jahren ca. 1400 € inkl. Einbau.
LG Herbert
- Boliseiaudo
- Registriert: Freitag 6. April 2018, 09:51
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Re: (Malibu I460) Luftfederung hintern
Moin Challew,
Wir fahren einen Malibu i 440 LE, also ziemlich das gleiche Fahrzeug wie Du.
warum willst Du eine der beiden Blattfedern entfernen? Den Sinn der Aktion habe ich nicht wirklich verstanden.
Problem dabei ist, dass wenn mal der unglückliche Zustand eintritt, dass einer der beiden Luftbälge der Luftfederung hinten defekt/undicht sein sollte, Du wahrscheinlich nicht mehr weiterfahren könntest. Ob man so ohne weiteres eine der beiden Blattfedern entfernen kann, weiß ich nicht. Ob Du mit dem Entfernen von einer Blattfeder das gesamte Fahrzeug tiefer legen kannst, entzieht sich meiner Kenntnis. Möglicherweise kann aber nur eine Blattfeder alleine nicht das ganze Gewicht tragen und bricht im schlimmsten Fall. Du darfst nicht vergessen, dass unsere Chassis für Transport-Fahrzeuge konzipiert sind. Die sind mal voll und mal leer. Unsere Fahrzeuge sind als Wohnmobile aber fast immer an der Belastungsgrenze. Von daher ist die Wegnahme einer der beiden Blattfedern, meiner Ansicht nach, mit Vorsicht zu genießen.
Wir haben die Zusatzluftfedern von Fa. Linnepe und diese wurden auch im Werk von Fa. Linnepe eingebaut. Wenn ich bei beiden Luftbälgen die Luft ganz ablasse, lagert unser Fahrzeug auf den originalen Blattfedern von FIAT...und damit kann ich immer noch weiterfahren. Zusätzlich habe ich bei Fa. Linnepe verstärkte Vorderachsfedern einbauen lassen. Damit wird die Front so hoch angehoben, dass das Fahrzeug ohne die Luftfederung hinten, gerade steht und damit steigt der Fahrkomfort durch den längeren Federweg.
Im aufgeblasenen Zustand mit ca. 3 Bar pro Luftbalg kommt das Heck, je nach Beladung des Fahrzeugs, ca. 5-7cm höher. Damit erhöhe ich den Fahrkomfort und kann dadurch auch 250kg mehr zuladen, unser zGG ist damit auf 4,5t angewachsen und muss in die Papiere eingetragen werden. Nur die Auflastung, nicht die Luftfederung.
Gruß
Nobbi
Wir fahren einen Malibu i 440 LE, also ziemlich das gleiche Fahrzeug wie Du.
warum willst Du eine der beiden Blattfedern entfernen? Den Sinn der Aktion habe ich nicht wirklich verstanden.
Problem dabei ist, dass wenn mal der unglückliche Zustand eintritt, dass einer der beiden Luftbälge der Luftfederung hinten defekt/undicht sein sollte, Du wahrscheinlich nicht mehr weiterfahren könntest. Ob man so ohne weiteres eine der beiden Blattfedern entfernen kann, weiß ich nicht. Ob Du mit dem Entfernen von einer Blattfeder das gesamte Fahrzeug tiefer legen kannst, entzieht sich meiner Kenntnis. Möglicherweise kann aber nur eine Blattfeder alleine nicht das ganze Gewicht tragen und bricht im schlimmsten Fall. Du darfst nicht vergessen, dass unsere Chassis für Transport-Fahrzeuge konzipiert sind. Die sind mal voll und mal leer. Unsere Fahrzeuge sind als Wohnmobile aber fast immer an der Belastungsgrenze. Von daher ist die Wegnahme einer der beiden Blattfedern, meiner Ansicht nach, mit Vorsicht zu genießen.
Wir haben die Zusatzluftfedern von Fa. Linnepe und diese wurden auch im Werk von Fa. Linnepe eingebaut. Wenn ich bei beiden Luftbälgen die Luft ganz ablasse, lagert unser Fahrzeug auf den originalen Blattfedern von FIAT...und damit kann ich immer noch weiterfahren. Zusätzlich habe ich bei Fa. Linnepe verstärkte Vorderachsfedern einbauen lassen. Damit wird die Front so hoch angehoben, dass das Fahrzeug ohne die Luftfederung hinten, gerade steht und damit steigt der Fahrkomfort durch den längeren Federweg.
Im aufgeblasenen Zustand mit ca. 3 Bar pro Luftbalg kommt das Heck, je nach Beladung des Fahrzeugs, ca. 5-7cm höher. Damit erhöhe ich den Fahrkomfort und kann dadurch auch 250kg mehr zuladen, unser zGG ist damit auf 4,5t angewachsen und muss in die Papiere eingetragen werden. Nur die Auflastung, nicht die Luftfederung.
Gruß
Nobbi
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- Registriert: Mittwoch 1. November 2017, 18:22
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Re: (Malibu I460) Luftfederung hintern
Hi Nobbi,Boliseiaudo hat geschrieben: Freitag 22. Juli 2022, 10:07 Moin Challew,
muss in die Papiere eingetragen werden. Nur die Auflastung, nicht die Luftfederung.
Gruß
Nobbi
wieso musste bei Dir die Luftfederung nicht eingetragen werden?
Bei mir wurde da gleich von der Werkstatt mit gemacht, bzw. muss lt. werkstatt eingetragen werden.
Sind die von Linnepe nicht eintragungspflichtig?
Gruß
Thomas
- Boliseiaudo
- Registriert: Freitag 6. April 2018, 09:51
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Re: (Malibu I460) Luftfederung hintern
Tdr01 hat geschrieben: Freitag 22. Juli 2022, 11:06
Sind die von Linnepe nicht eintragungspflichtig?
Gruß
Thomas
Hallo Thomas,
eine Werkstatt kann keine Änderungen in den Zulassungspapieren vornehmen, das kann nur die Zulassungsstelle.
Dafür bekommst Du von der Zulassungsstelle auch einen neuen Fahrzeugschein, in den die Änderungen eingetragen wurden.
Für die Luftfederung, zumindest für meine von Fa. Linnepe, muss man nur die ABE ständig im Fahrzeug mitführen. Eingetragen in den Fahrzeugschein werden muss sie nicht, kann man aber machen. Vorteil bei Nichteintragung: wenn Du das Fahrzeug wechselst, kannst Du die Luftfederung herausnehmen und ins andere Fahrzeug übernehmen. Genauso wie bei den hydraulischen Hubstützen.
Wenn sie aber im Fahrzeugschein eingetragen ist, muss man sie bei Fahrzeugwechsel wieder löschen, oder drin lassen, weil dann fester Bestandteil der Zulassung
Gruß
Nobbi
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- Registriert: Dienstag 2. März 2021, 08:55
- Basisfahrzeug: Ducato X250 MJ 160
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Re: (Malibu I460) Luftfederung hintern
Hallo,
normalerweise bedürfen Fahrwerksveränderungen einer TÜV-Abnahme. Und die Änderung ist in die Fahrzeugpapiere einzutragen, wobei die Eintragungspflicht zurückgestellt werden kann. Das ergibt sich aus dem Prüfbericht (bzw. dem Teile-Gutachten). Bis zur Eintragung ist der Prüfbericht immer mitzuführen.
Ob ABE oder Teilegutachten ist aber kein Problem. Die Abnahme ist bei korrektem Anbau gemäß Teilegutachten nur eine Formalie und kann von jeder Werkstatt in die Wege geleitet werde (Vorführung beim TÜV oder TÜV-Prüfer kommt Ins Haus). Gebühr dürfte so bei 150 Euro +/- liegen.
Gruß
Harald
normalerweise bedürfen Fahrwerksveränderungen einer TÜV-Abnahme. Und die Änderung ist in die Fahrzeugpapiere einzutragen, wobei die Eintragungspflicht zurückgestellt werden kann. Das ergibt sich aus dem Prüfbericht (bzw. dem Teile-Gutachten). Bis zur Eintragung ist der Prüfbericht immer mitzuführen.
Ob ABE oder Teilegutachten ist aber kein Problem. Die Abnahme ist bei korrektem Anbau gemäß Teilegutachten nur eine Formalie und kann von jeder Werkstatt in die Wege geleitet werde (Vorführung beim TÜV oder TÜV-Prüfer kommt Ins Haus). Gebühr dürfte so bei 150 Euro +/- liegen.
Gruß
Harald
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- Registriert: Mittwoch 1. November 2017, 18:22
- Basisfahrzeug: Mercedes 907 3.0ltr
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Re: (Malibu I460) Luftfederung hintern
Ok, das eine Werkstatt keine Eintragungen vornnehmen kann ist klar.Boliseiaudo hat geschrieben: Montag 25. Juli 2022, 09:40Tdr01 hat geschrieben: Freitag 22. Juli 2022, 11:06
Sind die von Linnepe nicht eintragungspflichtig?
Gruß
Thomas
Hallo Thomas,
eine Werkstatt kann keine Änderungen in den Zulassungspapieren vornehmen, das kann nur die Zulassungsstelle.
Dafür bekommst Du von der Zulassungsstelle auch einen neuen Fahrzeugschein, in den die Änderungen eingetragen wurden.
Für die Luftfederung, zumindest für meine von Fa. Linnepe, muss man nur die ABE ständig im Fahrzeug mitführen. Eingetragen in den Fahrzeugschein werden muss sie nicht, kann man aber machen. Vorteil bei Nichteintragung: wenn Du das Fahrzeug wechselst, kannst Du die Luftfederung herausnehmen und ins andere Fahrzeug übernehmen. Genauso wie bei den hydraulischen Hubstützen.
Wenn sie aber im Fahrzeugschein eingetragen ist, muss man sie bei Fahrzeugwechsel wieder löschen, oder drin lassen, weil dann fester Bestandteil der Zulassung
Gruß
Nobbi
Habe ich mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt.
Meine Werkstatt hat nach dem Einbau diesen sofort dem TÜV Prüfer vorgeführt und mit Einbaugutachten bin ich dann zur Zulassungstelle.
Gruß
Thomas
- Boliseiaudo
- Registriert: Freitag 6. April 2018, 09:51
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Re: (Malibu I460) Luftfederung hintern
War bei mir ähnlich.
Der TÜV hat den Einbau gleich nach Fertigstellung im Werk der Fa. Linnepe abgenommen und damit hätte ich zur Zulassungsstelle fahren können. Hatte ich damals aber nicht, weil ich noch zu wenig Ahnung hatte. Dann kam Corona und eben diese Softwareumstellung in der Zulassungsstelle und damit wurde die Auflastung immer weiter in den Hintergrund geschoben. Ich könnte, wenn ich denn wollte, jederzeit zur Zulassungsstelle fahren und die Auflastung eintragen lassen.
Aber, wie schon oben geschrieben, wenn keine Auflastung, dann braucht's auch keinen Eintrag in die KFZ Papiere. ABE reicht vollkommen aus.
Aber wir sollten zurück zur Fragestellung im Ursprungsthread.
Eine Blattfeder entfernen oder nicht...
Gruß
Nobbi
Der TÜV hat den Einbau gleich nach Fertigstellung im Werk der Fa. Linnepe abgenommen und damit hätte ich zur Zulassungsstelle fahren können. Hatte ich damals aber nicht, weil ich noch zu wenig Ahnung hatte. Dann kam Corona und eben diese Softwareumstellung in der Zulassungsstelle und damit wurde die Auflastung immer weiter in den Hintergrund geschoben. Ich könnte, wenn ich denn wollte, jederzeit zur Zulassungsstelle fahren und die Auflastung eintragen lassen.
Aber, wie schon oben geschrieben, wenn keine Auflastung, dann braucht's auch keinen Eintrag in die KFZ Papiere. ABE reicht vollkommen aus.
Aber wir sollten zurück zur Fragestellung im Ursprungsthread.
Eine Blattfeder entfernen oder nicht...
Gruß
Nobbi