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Hubstützen und ABE
Verfasst: Samstag 7. Mai 2022, 07:41
von Teutomobil
Hallo zusammen,
möchte das Thema ABE und Hubstützen, dass Norbert unter PN thematisiert hat, dem Forum zur Kenntnis geben. Der TÜV soll die Abnahme von Wohnmobilen mit Hubstützen verweigern, die keine ABE haben.
SHR hat mir das auf Nachfrage bestätigt. Probleme gibt es z.Zt. beim TÜV Nord und Süd. Betroffen sind die Hubstützen sämtlicher Fabrikate, wurde mir mitgeteilt. SHR ist , wie auch andere Hersteller,davon ausgegangen, dass eine ABE für nachgerüstete Hubstützen nicht erforderlich ist. Diese Auffassung soll der TÜV nicht mehr teilen. Ggf. muss jetzt eine ABE nachgeliefert werden oder die Stützen müssen beim TÜV abgenommen und eingetragen werden. Gibts dazu im Forum weitere Erkenntnisse ?
Gruß Karl
Re: Hubstützen und ABE
Verfasst: Samstag 7. Mai 2022, 08:41
von WolliK
Hallo Karl,
ich war am Donnerstag beim TÜV Rheinland FSP und hatte das gleiche Problem. E&P Hubstützen nachgerüstet und habe mit gutem Willen die Plakette bekommen. Daraufhin habe ich meinen Einbaubetrieb kontaktiert. Er wusste bis jetzt nichts von der Thematik und hat sich bei ALKO und seinem TÜV Prüfer schlau gemacht.
Laut seinem TÜV Prüfer ist das Thema noch nicht vollständig geklärt und noch nicht 'aktiv'. Bestandsschutz ist auch noch eine Sache. Er vergibt weiterhin die Plakette.
Info von ALKO:
„Es gibt für diese Hubstützensysteme derzeit leider keine allgemeine Rechtsgrundlage. Eine Genehmigung mittels ABE / ABG ist daher nicht möglich.
Abschließende Beurteilung zu § 19 Abs 2 Punkt 1 - 3:
Zu 1: Die Bauart des Fahrzeugs wird nicht verändert.
Zu 2: Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer ist nicht zu erwarten
Zu 3: Das Abgas und Geräuschverhalten wird nicht unzulässig verändert“
So wie es aussieht, hängt es vom TÜV Prüfer/Organisation ab, ob er eine Plakette vergibt oder nicht. Mein Tipp: vorher mit dem TÜV Prüfer abklären, ob er die Plakette vergibt oder nicht.
Gruß,
Wolfgang
Re: Hubstützen und ABE
Verfasst: Samstag 7. Mai 2022, 13:09
von Teutomobil
Hallo Wolfgang,
danke für deine Antwort und den Tipp! Dann werde ich mich vor dem TÜV-Termin im November auch mal bei den Prüfern schlau machen und hoffe auf Entgegenkommen. Vielleicht gibts bis dahin auch Rechtssicherheit. Bei der Vielzahl nachgerüsteter Stützen dürfte sonst eine Lawine ins Rollen kommen. Es ist auch nicht zu vermitteln, dass bei Neufahrzeugen die werkseitigen bei Carthago eingebauten Alko- Stützen mit dem Fahrzeug abgenommen sind.
Gruß Karl
Re: Hubstützen und ABE
Verfasst: Samstag 7. Mai 2022, 13:18
von Kleinehexe
Hallo,
wissen die Prüfer bei der HU, ob die Stützen ab Werk verbaut oder nachgerüstet wurden?
Re: Hubstützen und ABE
Verfasst: Samstag 7. Mai 2022, 13:59
von WolfG
Hallo,
ich habe am Donnerstag Termin zur (ersten) Tüv-Prüfung.
Bin mal gespannt ob die nachgerüsteten (Alko) Hubstützen zur Beanstandung führen.
Werde berichten.
LG
Guido
Re: Hubstützen und ABE
Verfasst: Samstag 7. Mai 2022, 14:33
von Spark
Kleinehexe hat geschrieben: Samstag 7. Mai 2022, 13:18
Hallo,
wissen die Prüfer bei der HU, ob die Stützen ab Werk verbaut oder nachgerüstet wurden?
Nein, woher auch.
Die mechanischen, ausklappbaren Heckstützen werden auch nicht eingetragen.
Re: Hubstützen und ABE
Verfasst: Samstag 7. Mai 2022, 14:43
von Holzwurm
Hallo
ich war jetzt schon zwei mal beim Tüv beim letzten Termin vor 2 Wochen auch noch
zusätzlich die hintere Achslast erhöhen lassen.
Bis jetzt hat noch keiner nur einen Ton dazu gesagt.(die Stützen sind von SHR)
Evtl. ein Versuch wieder bischen Kohle zumachen.
Auch die AHK ist nicht eingetragen.
Gruß Norbert
Re: Hubstützen und ABE
Verfasst: Samstag 7. Mai 2022, 15:34
von Teutomobil

Bin mir nicht sicher ob die werkseitigen montierten Stützen in den Papieren stehen
Gruß Karl
Re: Hubstützen und ABE
Verfasst: Samstag 7. Mai 2022, 16:07
von Spark
Holzwurm hat geschrieben: Samstag 7. Mai 2022, 14:43
Hallo
ich war jetzt schon zwei mal beim Tüv beim letzten Termin vor 2 Wochen auch noch
zusätzlich die hintere Achslast erhöhen lassen.
Bis jetzt hat noch keiner nur einen Ton dazu gesagt.(die Stützen sind von SHR)
Evtl. ein Versuch wieder bischen Kohle zumachen.
Auch die AHK ist nicht eingetragen.
Gruß Norbert
Die AHK müsste eingetragen werden da ein sicherheitsrelevantes Bauteil welches im Straßenverkehr genutzt wird, im Gegensatz zur Hubstützenanlage welche ausschließlich nur im ruhenden Verkehr bzw. bei Fahrzeugstillstand genutzt werden kann( bei Motorstart sofortiges Einfahren der Stützen).
Unsere AHK wurde ab Werk bestellt und ist im KFZ- Schein eingetragen...ebenso im CoC.
Re: Hubstützen und ABE
Verfasst: Samstag 7. Mai 2022, 16:33
von Dvorak
Hi,
mein HU-Prüfer freut sich immer wenn ich komme. Da wird das WoMo auf die Stützen gestellt und er kann das Radlagerspiel prüfen. Von wegen Probleme, alles ist prima. Ist auch kein TÜV-Prüfer sondern von KüS. Man hat tatsächlich den Eindruck, jetzt wo die Gastankflaschenproblematik weggefallen ist, suchen sie, also der TÜV, was Neues.
Gruß Michael